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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag den folgenden Beschluss:

 

Das von der Verwaltung vorgelegte Raumprogramm für das BBZ Norderstedt wird anerkannt und zur Umsetzung beschlossen. Das GMSE ist aufgefordert, diesen Beschluss zeitnah umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (2011 – 2015) für die Schulen in der Trägerschaft des Kreises ist für die Berufsbildende Schule Norderstedt (jetzt BBZ) ein deutlicher mittel- und langfristiger Bedarf an zusätzlichem Unterrichtsraum, speziell Klassenraum, ausgewiesen. Der Berechnung dieses Bedarfs lagen die Empfehlungen des Landes für die Schulentwicklungsplanung zugrunde. Diese gehen im Teilzeitbereich von einem Klassenteiler (Frequenz) von 18 und im Vollzeitbereich von 23 aus.  Diese Zahlen haben in der Bedarfsermittlung zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes Anwendung gefunden.

 

Inzwischen ist mit der Schulleitung des BBZ Norderstedt die gesamte Raumsituation der Schule noch einmal eingehend erörtert worden. Es besteht Einvernehmen darüber, dass ein Raumbedarf wie in der Fortschreibung des SEP dargestellt mittel- und langfristig nicht realistisch gegeben sein wird und es wurde vereinbart, eine Neuberechnung unter Ansatz eines Klassenteilers von 25 im Teilzeitbereich und 27 im Vollzeitbereich vorzunehmen. Unter Berücksichtigung dieser Modalitäten ergeben sich folgende Berechnungen:

 

Teilzeit

Schuljahr

Schülerinnen

Schüler

Schulplätze

(Teiler 2,5)

Unterrichtsraum-

bedarf

Frequenz 25

2011/12

2013/14

2015/16

2017/18

2019/20

2.045

2.000

1.936

1.845

1.701

818

800

774

738

680

33

32

31

30

27

 

Vollzeit

Schuljahr

Schülerinnen

Schüler

Schulplätze

 

Unterrichtsraum-

bedarf

Frequenz 27

2011/12

2013/14

2015/16

2017/18

2019/20

1.084

1.062

1.028

977

902

1.084

1.062

1.028

977

902

40

39

38

36

33

 

Gesamt-Unterrichtsraumbedarf (nicht Klassenraumbedarf

Schuljahr

Teilzeit

Vollzeit

Gesamtbedarf

2011/12

2013/14

2015/16

2017/18

2019/20

33

32

31

30

27

40

39

38

36

33

73

71

69

66

60

 

 

Bedarfsberechnung

Schuljahr

Bedarf an

Unterrichts-

raum

abzüglich

Fachraumnutz.

15%

Klassenraum-

bedarf

Klassenraum-

bestand

Differenz

an

Klassen

2011/12

2013/14

2015/16

2017/18

2019/20

73

71

69

66

60

11

11

10

10

9

62

60

59

56

51

54

54

54

54

54

- 8

- 6

- 5

- 2

+ 3

 

 

Bis ins Schuljahr 2018/19 hinein fehlen der Schule durchschnittlich 4 Klassenräume. Erst ab dem Schuljahr 2019/20 entspannt sich diese enge Unterrichtsraumsituation mit der Folge, dass sich erstmals wieder die Klassenfrequenzen moderater darstellen. Der langfristig rückläufigen Schülerzahl Rechnung tragend wird von Seiten der Schulleitung ein realistisch umzusetzender Bedarf von 2 Klassenräumen á 69 m² gesehen. Die Verwaltung schließt sich dieser Beurteilung an.

 

Es kommt ein anderer Aspekt hinzu, über den bisher nicht in notwendigem Maße gesprochen worden ist. Die BS Norderstedt wird seit einigen Schuljahren schon als „Ganztagsschule“ betrieben – sowohl im Teilzeit- als auch im Vollzeitbereich. Der Unterricht beginnt um 07.30 Uhr und er endet regelmäßig um 15.55 Uhr. Nach Darstellung der Schulleitung wird sich der Unterricht am Nachmittag durch das BBZ mit seinen geplanten Angeboten an Projekt-, Gruppen-, und fachübergreifenden Partnerarbeiten weiter ausweiten und diese Angebote müssen zwangläufig in den Nachmittag hinein gelegt werden. Es wird also auch über 16.00 Uhr hinaus Schulbetrieb stattfinden. Dies setzt allerdings voraus, dass die teilnehmende Schülerschaft auch die Möglichkeit erhält, sich in der Mittagszeit entsprechend zu verpflegen und dazu bedarf es einer Mensa / Cafeteria in entsprechender Größe und Ausstattung.

 

Mit der Schaffung einer Mensa würde sich auch eine Aufwertung der Schulatmosphäre ergeben, weil sich durch einen solchen Raum andere Begegnungsmöglichkeiten sowohl zwischen Schülerinnen / Schülern und Lehrkräften als auch zwischen Schülerinnen und Schülern insgesamt erschließen. Begegnungsmöglichkeiten sind derzeit nur auf dem Außengelände der Schule bzw. in den Flurräumen gegeben, ohne dabei allerdings ein gewisses Maß an Privatsphäre einhalten zu können. Dies gilt z. B. auch für Begegnungen zwischen Lehrkräften und Vertretern von Ausbildungsbetrieben, Verbänden u. s. w.

 

Das zwar nicht mehr gültige aber noch als Handlungsorientierung heranzuziehende Musterraumprogramm des Landes verweist hinsichtlich der Errichtung von Mensen auf die anzuerkennenden Bedarfe bei Integrierten Gesamtschulen. Demnach würde einer Berufsschule in der Größe des BBZ Norderstedt (vergleichbar 3-Zügigkeit IGS) eine Mensafläche von 250 m² zuzüglich Nebenflächen von 99 m², zusammen also rd. 350 m², zustehen. Unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten im BBZ Nordersted und einer möglichst zentralen Zuordnung einer Mensa käme eine Einrichtung dieser nur unter Aufgabe vorhandenen Schulraums und dessen Neuerrichtung an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück in Betracht. Um den Eingriff in den Gebäudebestand und die dann notwendige Auslagerung von Unterrichtsfläche möglichst moderat zu halten, wären für eine Mensa Flächen in einer Gesamtgröße von rd. 270 m² inkl. der notwendigen Nebenräume auskömmlich.

 

Bei Anerkennung des Mensabedarfs und der Erweiterung um 2 Klassenräume würde folgendes Raumprogramm umzusetzen sein:

 

a) Aufgabe von Unterrichtsraum und Einrichtung einer Mensa

    mit Nebenräumen durch Umbau in einer Gesamtfläche von270 m“

b) Schaffung von Ersatzunterrichtsflächen durch Neubau von270 m²

c) Schaffung von 2 Klassenräumen durch Neubau von138 m²,

also

Umbaufläche =270 m²

Neubaufläche  =408 m²

Gesamtnutzfläche netto=678 m²

 

Bei den genannten Neubau- und Umbauflächen handelt es sich um Netto-Nutzflächen, denen die üblichen Verkehrsflächen hinzuzurechnen wären. Anzusetzen wären rd. 1/3 der Nettonutzfläche = 226 m², sodass sich die Gesamtbruttofläche auf etwa 900 m² errechnet.

 

Unter Berücksichtigung der für den VII. BA der BS Norderstedt entstandenen Baukosten (m² = 2.130,00 €) werden die voraussichtlichen Baukosten für diese Erweiterungsmaßnahme mit rd. 1,9 Mio EURO zu veranschlagen sein.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das vorstehend spezifizierte Raumprogramm für das BBZ Norderstedt anerkennend zu beschließen und das GMSE zu beauftragen, dieses Raumprogramm zeitnah umzusetzen. Planungsleistungen können durch das GMSE schon in 2012 erbracht werden. Für 2013 wären dann entsprechende Mittel einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Gesamtbaukosten von ca. 1,9 Mio EURO (Exakte Angabe erst nach Erstellung der HU-Bau möglich)

Kosten der Einrichtung ca. 250.000 €

 

X

Mittelbereitstellung   über Budget GMSE

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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