Drucksache - DrS/2012/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf ÖPNV-Finanzierungsverordnung SH 2013-2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Verfasser 1:
- Westphal, Klaus (Dr.)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Entscheidung
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22.02.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz fordert, die in der ÖPNV-Finanzierungsverordnung 2013-2017 zu regelnden Mittel beginnend in 2013 um jährlich 1,5% zu dynamisieren und den Bus-ÖPNV damit nicht schlechter als den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu behandeln.
Darüber hinaus sind die nicht ausreichend bemessenen Mittel zur Finanzierung der Aufgabe „Genehmigungszuständigkeit für Buslinien und Gelegenheitsverkehr“ sachgerecht aufzustocken.
Unangemessen detailliert-aufwendige Anforderungen an die Regionalen Nahverkehrspläne als Auszahlungsvoraussetzungen werden abgelehnt, es sind vernünftige, pragmatisch-abgespeckte Lösungen zu finden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Sachbericht
Gemäß § 6 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) erhalten die ÖPNV-Aufgabenträger (AT, Kreise und kreisfreie Städte) eine jährliche Pauschale zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im übrigen ÖPNV[1], die sich aus Mitteln nach § 8 des Regionalisierungsgesetzes (Reg.mittel) und aus ergänzenden Landesmitteln zusammen setzt. Die Details sind in einer das ÖPNVG diesbezüglich konkretisierenden ÖPNV-Finanzierungsverordnung (FinVO) geregelt. Die derzeitige FinVO gilt von 2007 bis 2012. Zur Regelung der Folgezeit hat das Land nunmehr den Entwurf einer neuen FinVO für die Jahre 2013 bis 2017 vorgelegt (Anlage 1); die ATs haben im Rahmen der Anhörung nunmehr Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.02.2012. Wesentliche Eckpunkte der neuen FinVO gegenüber der Vorgängerregelung sind:
- § 1: Die jährliche Gesamtmittelhöhe entspricht unverändert derjenigen der Jahre 2009-2012, nämlich 57,26 Mio. €/a. Dieser Betrag wird um 0,053 Mio. € erhöht, womit (plus separat zu erwirtschaftender Gebührenerlöse von landesweit geschätzt 0,1 Mio. €/a) der Aufwand gedeckt werden soll, der durch die ebenfalls ab 2013 vom Land auf die ATs übergehenden gesetzlichen Genehmigungszuständigkeit für ÖPNV und Gelegenheitsverkehr entsteht. So ergibt sich ein gesamtes Mittelvolumen von 57,313 Mio. €/a, wovon 28,006 Mio. € aus Landesmitteln und 29,307 Mio. € aus Reg.mitteln des Bundes stammen.
- § 2: Der SE-Mittelanteil von rd. 7,2 Mio. €/a bzw. 12,5% steigt auf 7,4 Mio. €/a bzw. 12,8%.
- § 3: Es werden 3 Auszahlungsvoraussetzungen neu eingeführt: 1. Das ÖPNV-Angebot hat einheitlich und übergreifend kommuniziert zu werden, maßgeblich sind im HVV-Gebiet die Richtlinien des HVV und im übrigen SH die nah.sh-Richtlinien. 2. Es hat ein Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) vorzuliegen. 3. Die Verwendung FinVO-Mittel ist transparent darzustellen und hat der europäischen ÖPNV-Verordnung EG (VO) 1370/2007 zu entsprechen; werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird nur der Landesmittelanteil nach § 1 ausgezahlt, die Zuweisung also halbiert. Da der Kreis die Voraussetzungen bereits heute grundsätzlich erfüllt, sie sind unproblematisch; an die RNVPs werden jedoch weitere Anforderungen geknüpft:
- § 5: Als Konkretisierung von § 5 (2) ÖPNVG (Anlage 2) werden in einer Anlage zur FinVO für RNVPs detaillierte Mindestanforderungen definiert (Anlage 3), die in Bezug auf die Barrierefreiheit durch eine sogenannte „Checkliste Barrierefreiheit“ wiederum weiter detailliert konkretisiert werden (Anlage 4).
- Zu § 1/Mittelhöhe: Nach einer Realabsenkung um 2,5 Mio. € von 2007 bis 2009 soll die Mittelhöhe bis 2017 unverändert bleiben. Parallel steigen die Reg.mittelzuweisungen des Bundes seit 2009 um 1,5%/a, ohne dass dies an die ATs weitergegeben wird. Bei realistischer Annahme einer ÖPNV-Inflationsrate von 2,5%/a bedeutete das für die ATs nach einem Wertverlust von ca. 13% bis 2012 einen weiteren Wertverlust von 10% bis 2017 – insgesamt über 23%! Dies ist schon jetzt kaum noch zu verkraften und Kürzungen des ÖPNV-Leistungsangebots werden immer wahrscheinlicher, die vom Land in § 6 FinVO verlangte Förderung des ÖPNV-Gesamtsystems Bus & Bahn somit immer unwahrscheinlicher, da ohne eine Zuwachsbeteiligung der ATs die Finanzierung von SPNV (mehr Geld) und ÖPNV (weniger Geld) mehr und mehr auseinanderdriften wird. Eine weitere einseitige Verwendung der steigenden Reg.mittelzuweisungen nur durch das Land und nur für den SPNV wird im Sinne des Gesamtsystems ÖPNV daher als weder sachgerecht noch angemessen betrachtet und nicht akzeptiert. Deshalb wird gefordert, die Steigerung der Reg.mittelzuweisungen um 1,5%/a - analog zur U-Bahn-Finanzierung (vgl. § 8 (2) FinVO und entsprechende UNK-Vorlage vom 16.11.2011) - ab 2013 voll an die ATs weiterzugeben und auf die in der FinVO separat genannten Landesmittel auszuweiten. Trotzdem werden die Kosten auf dem ÖPNV-Markt vsl. stärker steigen, die ATs werden also um eine Erhöhung auch ihrer eigenen, schon heute erheblichen Finanzierungsanteile und/oder ÖPNV-Leistungsreduzierungen auch dann nicht herumkommen (Anlage 5).
- Zu § 1/Genehmigungszuständigkeit: Ob der hier genannte Betrag von 0,053 Mio. €/a landesweit auskömmlich und damit angemessen ist, lässt sich anhand der „nackten“ Zahl nicht nachvollziehen. Dazu kommt, dass die Gebührenerlöse von 0,1 Mio. €/a weder in ihrer Verteilung auf die 15 ATs noch in ihrem langjährigen Verlauf transparent dargestellt werden. Außerdem ist zu erwarten, dass die mit der bislang zentralen Aufgabenerfüllung beim Land verbundenen Synergieeffekte bei Aufteilung auf 15 Aufgabenträger nicht erhalten bleiben. Überdies wird bezweifelt, ob wirklich der volle Aufwand berücksichtigt wurde – also nicht nur für Personal inkl. Sozialabgaben und Pensionen, sondern auch für Miete, Lager, Büromaterial, Telekommunikation, Computer usw. usf. Insofern wird davon ausgegangen, dass der Betrag zu niedrig bemessen ist, dem Betrag wird daher so nicht zugestimmt und vor diesem äußerst unklaren Hintergrund dessen Transparentmachung sowie sachgerechte Aufstockung gefordert.
- Zu § 2: Die Änderung ist korrekt. Dies geht auf die Korrektur von Zuordnungsfehlern zurück, der in der gelebten Praxis seit 2007 multilateral zwischen SE, PI, OD und NMS bereits in genau dieser Weise berichtigt werden.
- Zu § 3: Die Anforderungen werden heute schon erfüllt, das Risiko einer Halbierung der Mittelzuweisung wird insofern nicht gesehen.
- Zu § 5: Der definierte Detaillierungsgrad ist eindeutig zu hoch, da man hier von einem RNVP als Rahmenplan ein Detaillierungsniveau verlangt, das z.T. sogar über dem von Verkehrsverträgen liegt, ohne dass ersichtlich wäre, welchen Nutzen dieser erheblich gesteigerte Aufwand bei den ATs haben könnte – ein eventueller Nutzen für das Land ist sogar noch wesentlich fraglicher. Oder besteht dort womöglich die Absicht, eine Datenbank zur Kontrolle der ATs aufzubauen? Das Berichts“soll“ wird nicht akzeptiert, es wird eine vernünftige, pragmatisch-abgespeckte Lösung gefordert, die Aussagen des weniger detailschweren § 5 (2) ÖPNVG werden diesbezüglich für angemessen sowie ausreichend erachtet.
3. Finanzierung, 4. Zuständigkeit
Zuständig ist das Land Schleswig-Holstein als Verordnungsgeber. Eventuelle finanzielle Folgen aus der neuen FinVO liegen hingegen in der Zuständigkeit der ÖPNV-Aufgabenträger.
[1] Weitere Verwendungszwecke: Abgeltung des mit der Regionalisierung verbundenen Aufwandes, länderverbindende ÖPNV-Leistungen im HVV, Investitionen in Haltestellen, pauschale Abgeltung von Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: | Steigung der U-Bahn-Mittel ab 2013 um 1,5%/a (vgl. § 8 (2) FinVO (Anlage 1) und Zuweisung von zusätzlich T€ 6,8/a für die ab 2013 vom Land übertragene Aufgabe „Genehmigungszuständigkeit für Buslinien und Gelegenheitsverkehr“. |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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