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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Mitglieder für den Schulleiterwahlausschuss der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen durch Verhältniswahl zu wählen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen – Förderzentrum mit Schwerpunkt geistige Entwicklung – ist nach dem Ausscheiden des jetzigen Schulleiters die Schuleiterstelle neu zu besetzen. Dies soll zum 01.02.2012 geschehen.

 

Gem. §§ 37 ff Schulgesetz wirken bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen der Schulträger, die Lehrkräfte, die Eltern und die Schülerinnen und Schüler in der Form eines Wahlverfahrens mit. Für dieses Wahlverfahren wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet, der sich hier wie folgt zusammensetzt:

 

a)      10 Vertreter des Schulträgers, die von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Dabei kann jede Fraktion in der Vertretungskörperschaft verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden. Die gewählten Mitglieder dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der Schule sein.

 

b)      5 Vertreter der Lehrkräfte

 

c)      5 Vertreter der Eltern.

 

Die Schülerinnen und Schüler sind im Schulleiterwahlausschuss erst ab der Sekundarstufe II vertreten.

 

Die Mitglieder wählenden Institutionen sollen sicherstellen, dass mindestens 40% der Mit-

glieder im Schulleitewahlausschuss Frauen sind.

 

Bei der Entsendung zur Besetzung des Schulleiterwahlausschusses durch Verhältniswahl würde sich folgende Verteilung ergeben:

 

CDU-Fraktion=5 VertreterInnen

SPD-Fraktion=3 VertreterInnen

FDP-Fraktion=1 VertreterIn

Bündnis 90 / Die Grünen=1 VertreterIn

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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