Drucksache - DrS/2011/133
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlust/Mehrkosten der Arge Bauhof; Vergleichsverhandlungen zwischen Kreis und WZV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Beteiligt:
- Personalrat; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Wolf, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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29.11.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 14.11.2011 fanden unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Ewer im Kreishaus Vergleichsgespräche zwischen Kreis und WZV bezüglich eines Ausgleiches des aufgelaufenen Verlustes der Arge Bauhof statt, welcher insbesondere aus den beiden vergangenen Winterdiensten herrührt.
Vom Kreis nahmen teil:
Frau Landrätin Hartwieg, Herr Scharping, Herr Wolf und Herr Schmidt
Vom Wege-Zweckverband nahmen teil:
Herr Kretschmer und Herr Finnern
Herr Prof. Dr. Ewer führte in die Thematik ein und erläuterte seine persönliche Rechtsauffassung, welche er aus dem Vertrag, seiner Entstehungsgeschichte und aus den geführten Gesprächen gewonnen habe. Nach Wertung aller Aspekte, könnte der Kreis durchaus einen Anspruch gegen den WZV auf Ausgleich des Verlustes haben. Jedoch könnte die vertragliche Regelung zum pauschalierten Entgelt per anno gegen haushaltsrechtliche Grundsätze verstoßen und somit nichtig sein.
In Anbetracht dieses nicht unerheblichen rechtlichen Risikos und zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreites empfahl Herr Prof. Dr. Ewer den Vertragspartnern, sich bezüglich des Verlustausgleiches zu einigen und einen Vergleich mit einer prozentualen Aufteilung des Verlustes zu schließen.
Anschließend wurde intensiv über die rechtlichen Ausführungen Herrn Pof. Dr. Ewers diskutiert und die verschiedenen Aspekte eines möglichen Vergleichs ausgelotet. Unter dem beiderseitigen Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag eine gleichberechtigte Partnerschaft auf Augenhöhe vorsieht, einigte man sich schließlich darauf, dass der aufgelaufene Verlust der Arge Bauhof vom Kreis und vom WZV mit je 50 % zu tragen sei. Die genaue Höhe des Verlustes, welche erst zum Ende des Jahres 2011 feststehen wird, wird zzt. mit Minimum EUR 300.000 und Maximum EUR 400.000 veranschlagt.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass mit einer 50%-igen Beteiligung des Kreises am aufgelaufenen Verlust der Arge Bauhof eine gerechte und gute Grundlage geschaffen wird, um auch zukünftig vertrauensvoll und gleichberechtigt mit dem WZV im Straßenbetriebsdienst zusammenzuarbeiten. Die Verwaltung bittet das Ehrenamt um Zustimmung zu diesem Kompromiss.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Der anteilige Verlust in Höhe von 200.000 € (= 50 % von max. 400.000 €) muss über die Änderungsliste im Teilplan 542 mit aufgenommen werden.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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