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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Vorschlag des Landes SH zur U-Bahn-Finanzierung im Zeitraum 2013-2017 wird akzeptiert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt

Hintergrund:

Inhaltlich wird auf den in der Vorlage DrS/2011/011 aus dem UNK vom 09.02.2011 dargestellten Sachverhalt Bezug genommen. Darin wurde ausgeführt, dass das Land Schleswig-Holstein (SH) die „kleine“ Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung (ÖRV) zwischen den vier Nordkreisen SE, RZ, PI, OD und des Landes SH, welche die finanzielle Beteiligung des Landes SH an den U-Bahn-Leistungen im HVV-Altgebiet regelt[1], zum 31.08.2012 fristgerecht gekündigt und eine Übergangsregelung zugesichert hat, die die Konditionen der ÖRV bis zum 31.12.2012 unverändert fortführt. Ab 2013 werden die U-Bahn-Mittel des Landes in die neue, bis 2017 geltende Verordnung über die ÖPNV-Finanzierung (FinVO) integriert und so auf die Kreise kommunalisiert („Kommunalisierungsmittel“). Dabei verfolgte das Land überdies das Ziel, auch diese U-Bahn-Mittel zu deckeln und so das Finanzierungsrisiko einseitig auf die Kreise SE und OD abzuwälzen. Dazu fasste der UNK folgenden Beschluss:

 

Beschluss des UNK vom 09.02.2011:

Die Kündigung der in der Vorlage beschriebenen ÖPNV-Verträge durch das Land Schleswig-Holstein wird zur Kenntnis genommen.

Eine finanzielle Schlechterstellung des Kreises Segeberg für die ab 2013 vom Land geplante Neuregelung der U-Bahn-Finanzierung im Vergleich zur heutigen Finanzierungsteilung wird abgelehnt.

Eine landesseitig beabsichtigte Deckelung der Landesmittel für die U-Bahn zu Lasten des Kreises wird nicht akzeptiert.

 

Sachstand:

Zwischenzeitlich sind die Gespräche zwischen dem Land SH, der LVS, dem HVV, der SVG (für den Kreis SE) und dem Kreis OD über die ab 2013 geltenden Konditionen (Höhe und Fortschreibung) des Landes zur Finanzierung der U-Bahn zu einem Ergebnis gekommen.

 

Das Land konnte von seinem ursprünglichen Ziel der Deckelung der U-Bahn-Mittel abgebracht werden. In der neuen FinVO 2013-2017 wird nunmehr eine jährliche Dynamisierung um 1,5 % erfolgen. Dies entspricht der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel des Bundes gegenüber den Ländern. Zum Ende der neuen FinVO kann dann über eine Fortschreibung der Dynamisierung neu verhandelt werden. Als Ausgangswert für das Jahr 2013 wurde mit Hilfe des HVV aus Abrechnungs- und Prognosedaten der Mittelwert der letzten zehn Jahre (2003 bis 2012) gebildet.

 

Fazit und Bewertung:

Die Kündigung der ÖRV ist formal fristgerecht eingehalten worden und rechtens.

 

Die Überführung auch der U-Bahn-Mittel aus der ÖRV in die FinVO ein logischer und folgerichtiger Schritt zur Bündelung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung vor Ort, der vom Grundsatz positiv zu bewerten ist.

 

Die Dynamisierung von 1,5 % als fester Satz ist akzeptabel[2]. Eine höhere Dynamisierungsrate ist unrealistisch, da das Land den gleichen Satz weitergibt, den es vom Bund im Rahmen der Regionalisierungsmittel erhält. Der Zeitraum von 5 Jahren für die neue Verordnung ist überschaubar und bietet die Möglichkeit der Neubewertung der Dynamisierung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

 

Der Einstiegswert für 2013 liegt nach dem o.g. Prinzip bei ca. 0,18 Mio. € für 2013. Durch die Dynamisierung steigt er bis 2017 auf ca. 0,19 Mio. € an. Damit liegt er im Bereich des Haushaltsansatzes für 2012.

 

Ob dieser Wert als zu niedrig, genau passend oder gar zu hoch angesetzt ist, kann nicht mit hundertprozentiger Sicherheit beantwortet, eventuelle finanzielle Auswirkungen daher nicht belastbar quantifiziert werden. Der HVV hat für die Zeit ab 2013 drei Szenarien der Kosten- und Einnahmenentwicklung dargestellt. Je nach Szenario („best case“, „mittleres Szenario“, „worst case“) kann das Ergebnis im Vergleich zur heutigen Finanzierungsregelung für den Kreis positiv, neutral oder negativ ausfallen. Die Chance liegt in vierstelliger Ergebnisverbesserung, das monetäre Risiko schwankt im unteren bis gehoben mittleren fünfstelligen Bereich. Da dieser U-Bahn-Abschnitt zwischen zwei ganz anders geregelten Abschnitten liegt, ließe sich der eventuelle Risikoeintrittsfall durch Abbestellungen von Leistungen hier nicht isoliert kompensieren. Angesichts des grundsätzlichen Vorhandenseins von Chance und Risiko wird dennoch vorgeschlagen, den Ansatz des Landes zu akzeptieren.

 

Exkurs neue ÖPNV-FinVO ab 2013:

Die neue ÖPNV-FinVO ab 2013 wird die Landesmittel zur Finanzierung des ÖPNV in den Kreisen und kreisfreien Städten im Land beinhalten - neu mit dem Zusatz der U-Bahn-Finanzierung für die Kreise OD und SE in einem gesonderten Kapitel. Diese auch heute schon geleisteten Mittel sollen nach derzeitigem Diskussionsstand auch weiterhin gedeckelt bleiben[3], die o.g. Dynamisierung gilt nach jetzigem Stand also ausschließlich für die U-Bahn-Mittel. Bereits seit 2009 steigen die Regionalisierungsmittelzuweisungen des Bundes, aus denen das Land große Teile der ÖPNV-Mittel für die Kreise speist, jedoch jährlich wieder um 1,5% an, ohne dass dieser Anstieg an die Kreise und kreisfreien Städte weitergegeben würde. Sobald der Entwurf der neuen ÖPNV-Finanzierungsverordnung im Anhörungsverfahren vorliegt ist daher zu fordern, dass ab 2013 diese 1,5%ige Dynamisierung generell und nicht nur im Fall der U-Bahn-Finanzierung an die Kreise weiterzugeben ist.

 


[1] Die finanzielle Beteiligung des Landes am Bus-ÖPNV im HVV-Altgebiet der 4 HH-Randkreise wurde bereits ab 2007 per erster FinVO der ÖPNV-Landesmittel auf die Kreise kommunalisiert, so dass die „kleine“ ÖRV seitdem nur noch die finanzielle Beteiligung des Landes an der U-Bahnfinanzierung in SE und OD regelt (Landesanteil je 80%, Kreisanteile je 20%), was sich in SE lediglich auf den U1-Abschnitt Landesgrenze bis Garstedt bezieht (die übrige U1 Garstedt – Norderstedt Mitte wird unabhängig davon über die VGN Verkehrsgesellschaft Norderstedt zu jeweils einem Drittel von SH, SE und Norderstedt finanziert; südlich der Landesgrenze ist allein Hamburg für die U1 verantwortlich).

[2] Die heutige Dynamisierung erfolgt variabel und wird jährlich angepasst. Dieser variable Dynamisierungsprozess ist aber in einer Finanzverordnung nicht darstellbar.

[3] Die erste ÖPNV-Finanzierungsverordnung umfasst den Zeitraum 2007-2012. Darin wurden die den Kreisen und kreisfreien Städten bereitgestellten Mittel bis 2009 in zwei Schritten um insgesamt 4,2% abgesenkt und sind seit dem festgeschrieben, verlieren inflationsbedingt also Jahr für Jahr an Wert, was sich ohne Dynamisierung bis 2017 weiter fortsetzen würde.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Dynamisierung der U-Bahn-Mittel ab 2013-2017 um jährlich 1,5 %

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung 2013 - 2017

Produktkonto: 5471100/4141120000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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