Drucksache - DrS/2011/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss und Gewinnverwendung 2009 der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg - Eigenbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Rüdiger Wulf
- Verfasser 1:
- Wulf, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.11.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Schlussbericht der Wirtschaftsprüfergesellschaft Treukom GmbH über den Jahresabschluss 2009 und des Lageberichts 2009 der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg zur Kenntnis zu nehmen.
- Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt nachträglich für die Aktualisierung der Bilanz, im Rahmen der Übertragung des Grund und Bodens der Jürgen-Fuhlendorf-Schule, die vorläufige Entnahme von 384 TEUR aus den Allgemeinen Rücklagen. In 2010 soll die Entnahme wieder zurückgebucht und das Stammkapital belastet werden. Hierfür ist eine Satzungsänderung zu beschließen.
- Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, das Stammkapital im Zusammenhang mit der Übertragung des Grund und Bodens der Jürgen-Fuhlendorf-Schule um 384.000,00 Euro für den Abschluss 2010 von 4.605.259,06 Euro auf 4.221.259,06 Euro zu reduzieren und die Rücklagen um diesen Betrag wieder aufzufüllen.
- Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2009 mit der Abschlussbilanz zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von 58.117.824,42 EUR und die Entlastung des Werkleiters.
- Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 1.234.348,05 EUR:
Rückzahlung an den Kreis450.118,36 EUR
Zuführung zur Allgemeinen Rücklage 627.383,75 EUR
Zuführung zur Ergebnisrücklage156.845,94 EUR
Daraus ergeben sich folgende vorläufige neuen Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage 1.162.801,55 EUR
Ergebnisrücklage 251.331,44 EUR
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres hat die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg – Eigenbetrieb, einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Nach Abschluss der Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft (in 2008 und 2009: Treukom GmbH) und Erläuterung der Prüfergebnisse durch diese gegenüber der Verwaltungsleitung, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Landesrechnungshof und den Vertretern der Politik, legt der Werkleiter den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht der Wirtschaftsprüfergesellschaft dem Hauptausschuss und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Dieser Bericht des Wirtschaftsprüfers weicht in sofern vom Vorbericht ab, dass der Wirtschaftsprüfer alle Anmerkungen aus der Stellungnahmen durch den Werkleiter nachvollziehen konnte und dementsprechend den Bericht anpasste. Der Kreistag beschließt über den Jahresabschuss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Wie auf Kreisseite haben sich auch bei der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg die Tätigkeiten zum Jahresabschluss 2009 verzögert und können erst jetzt dem Hauptausschuss und dem Kreistag vorgelegt werden, da die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 sowie der Jahresabschluss 2008 erst verspätet fertig gestellt werden konnten.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 hat sich, aufgrund von Anfangsschwierigkeiten was die buchhalterische Zuordnung und Handhabung betrifft, erheblicher Änderungsbedarf ergeben, so dass mehrere Korrekturbuchungen vorgenommen werden mussten, was auch zu einer gewissen Unübersichtlichkeit führte. Auch die Darstellung von Verbindlichkeiten, u.a. im Zusammenhang mit der Mietkostenberechnung im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells innerhalb des Konstrukts AöR – Eigenbetrieb – Kreis, erwies sich als nicht vollumfänglich optimal abbildbar. Die vom Wirtschaftsprüfer angeführten Mängel konnten de facto für 2009 nicht vermieden werden, da auf Grund des, wie oben dargelegt, erst verspäteten Jahresabschluss 2008 im Herbst 2010, keine organisatorischen Maßnahmen mehr rückwirkend für 2009 getroffen werden konnten. Für die Jahre 2010ff stellt sich dies anders dar.
Die Sicherheit der Daten war gleichwohl zu keiner Zeit in Frage zu stellen und das interne Kontrollsystem sowie die Erarbeitung von Kontierungsrichtlinien befand sich im Aufbau, um genau diese Schwachstellen künftig zu vermeiden.
Unter Punkt E. des Schlussberichts stellt der Prüfer noch mal dar, dass er für den Jahresabschluss 2008 einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatte.
Unter Punkt F. kommt der Prüfer zu der Gesamtaussage, dass auch in 2009 nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann.
Gleichwohl bestätigt der Prüfer unter Punkt J., dass der Jahresabschluss grundsätzlich den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wiedergibt.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2009 sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Mit gleicher Post wird der Schlussbericht der Wirtschaftsprüfergesellschaft Treukom GmbH versandt.
Verwendung des Jahresüberschusses:
Nach der Ergebnisrechnung 2009 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 1.234.348,05 EUR. Gemäß § 26. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich vorgetragener Jahresfehlbeträge benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei ist zu beachten, dass nach § 25 Abs.3 GemHVO-Doppik die Ergebnisrücklage höchstens 25% und mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen darf.
Darüber hinaus sind zuviel einbehaltene Mietzahlungen (siehe Bericht Hauptteil G.IV) gemäß Wirtschaftsplan und Vermieter-Mieter-Modell in Höhe von 450.118,36 Euro an den Kreis zurück zu zahlen.
Wie von der Wirtschaftsprüfergesellschaft empfohlen, sollte mit dem Jahresüberschuss wie folgt verfahren werden:
Rückzahlung einbehaltene Miete450.118,36 EUR
Allgemeine Rücklagen (100%)627.383,75 EUR
Ergebnisrücklage (25%) 156.845,94 EUR
Überschuss gesamt 1.234.348,05 EUR
Der Beschluss des Kreistages vom 30.09.2010 sah die Zuführung des Jahresabschlusses 2008 in die Allgemeinen Rücklagen (862 TEUR) und in die Ergebnisrücklage (152 TEUR) vor. Dieser Beschluss wurde noch nicht abschließend gebucht.
Die im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz für die Höhe und den Ansatz des Stammkapitals Ausschlag gebenden Grund- und Bodenwerte (4.605 TEUR) enthalten den Wert des Grund und Bodens der Jürgen-Fuhlendorf-Schule in Höhe von 384 TEUR. Mit der Übertragung des Grundstücks an die Stadt Bad Bramstedt musste dieser Betrag der Allgemeinen Rücklage entnommen werden, um nicht erneut während der laufenden Abschlussprüfung eine Stammkapitaländerung und damit eine Satzungsänderung beantragen zu müssen. Hier wurde der Empfehlung des Wirtschaftsprüfers gefolgt und eine prozentuale Neuverteilung der Allgemeinen Rücklage und der Ergebnisrücklage gemäß der vorgeschriebenen Verhältnisse vorgenommen. Diese Entnahme, die zu einer geringeren Rücklagenbuchung als beschlossen führte, bedarf noch des nachträglichen Beschluss des Kreistages um § 5 EigVo gerecht zu werden.
An dieser Stelle sei bereits angemerkt, dass für den Jahresabschluss 2010 zum einen buchhalterisch Zuordnungen diesbezüglich geändert werden und damit ein in diesem Zusammenhang stehender Antrag auf Änderung der Betriebssatzung gestellt werden muss.
Die vorzunehmende Änderung basiert auf dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2009 des Kreises Segeberg vom Rechnungsprüfungsamt zu Punkt 3.1.3.2 Sondervermögen der wie folgt lautet:
"Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 ist zu klären, ob die Herauslösung des Schulgrundstückes richtigerweise gegen das Stammkapital des Eigenbetriebes zu buchen gewesen wäre, da das Stammkapital aus den Grund- und Bodenwerten der Liegenschaften gebildet und nun ein Grundstück auf den Kreis rück übertragen wurde. Eine Reduzierung des Stammkapitals würde allerdings eine Änderung der Betriebssatzung erfordern."
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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