Drucksache - DrS/2011/090
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Metropolregion Hamburg und Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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26.10.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.11.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zustimmung zur Aufnahme der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, der Landkreise Ludwigslust (Altkreis) und Nordwestmecklenburg (inkl. Wismar), des Kreises Ostholstein sowie der kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster in die Metropolregion Hamburg.
Zustimmung zum Entwurf und zum Abschluss des neuen Verwaltungsabkommens der Länder und Kreise über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg.
Die Zustimmungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass alle Vertragspartner dem Verwaltungsabkommen in der den Kreistagen vorgelegten Fassung zustimmen und unter der Maßgabe, dass
- die Erweiterung der Metropolregion Hamburg damit abgeschlossen ist und weitere Aufnahmegesuche nicht mehr entgegengenommen werden
- bei der Überprüfung und Optimierung der Strukturen der erweiterten Metropolregion Hamburg im Jahr 2013 darauf hingewirkt wird, Intransparenzen und Reibungsverluste im Gesamtgefüge abzubauen und die Steuerung der Zusammenarbeit effektiver zu gestalten. Dazu sollen insbesondere die Zwecke und Aufgabenstellungen der Verwaltungskooperation der Länder und Kreise in der erweiterten Gebietskulisse klar definiert und gegenüber den Organisationen im Umfeld (z.B. Clustermanagements, Hamburg Marketing), der „Projektpartnerschaft Nord (PPN)“ und der Norddeutschen Länderkooperation passend abgegrenzt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage: Gegenwärtige Struktur der regionalen Zusammenarbeit
Die Metropolregion Hamburg (MRH) umfasst gegenwärtig die Freie und Hansestadt Hamburg, die niedersächsischen Landkreise Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Soltau-Fallingbostel, Stade und Uelzen und die schleswig-holsteinischen Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn. In ihr leben rund 4,3 Millionen EinwohnerInnen auf einer Fläche von 19.700 km².
Die MRH als Institution ist eine informelle Verwaltungskooperation der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der genannten sechs schleswig-holsteinischen und acht niedersächsischen Kreise (Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit in der MRH i.d.F. vom 9.9.2009). Sie dient als Plattform für die Länder und Verwaltungsebenen übergreifende Zusammenarbeit und beruht auf den Prinzipien Konsens (der Träger) und Freiwilligkeit (der mitwirkenden Akteure). Diese Plattform wird flankiert von eigenständigen Organisationen wie Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Hamburg Marketing GmbH, Verein Naherholung im Umland Hamburg, Wirtschaftsförderungsrat und Clustermanagement-initiativen, die eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der gemeinsamen Ziele spielen. Die Gesamtstruktur der metropolregionalen Zusammenarbeit umfasst also mehr Handlungseinheiten als die informelle Verwaltungskooperation, um die es hier geht.
Die Länder und Kreise unterhalten eine Gemeinsame Geschäftsstelle in Hamburg mit 6,5 Vollzeitstellen und Verfügungsmitteln i.H.v. 251.000 € p.a.; ihre Aufgaben sind das Gesamtmanagement der Zusammenarbeit, die Öffentlichkeitsarbeit und die Außenvertretung der MRH. Die konkreten Aktivitäten finden in sieben Facharbeitsgruppen (Siedlungsentwicklung, Naturhaushalt, Wirtschaft, Bildung, Verkehr, Tourismus, Klimaschutz), und in mehreren Projektarbeitsgruppen statt. Grundlagen sind der Strategische Handlungsrahmen (2011-13), das Arbeitsprogramm und der Finanzplan; zur Mitfinanzierung regional bedeutsamer Projekte stehen die Förderfonds HH/SH und HH/NI mit jeweils 1,2 Mio. € p.a. bereit.
Entscheidungsfall: Aufnahme neuer Mitglieder
Die MRH ist bereits zweimal erweitert worden:
1997 durch Einbeziehung des „Erweiterten Betrachtungsraumes“ des REK MRH (Landkreise Cuxhaven, Soltau-Fallingbostel, Uelzen und Lüchow-Dannenberg sowie Kreis Steinburg und der Wirtschaftsraum Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen), 2005 dann durch Einbeziehung des Gesamtkreises Dithmarschen. Die Städte Lübeck und Neumünster zählten bis 1996 ebenfalls zum „Erweiterten Betrachtungsraum“ des REK, waren damals aber noch in andere Regionalkooperationen eingebunden und blieben deshalb außen vor.
2003 wurden der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Ludwigslust und der Hansestadt Lübeck aus fachlichen und strategischen Gründen der Gaststatus in den Facharbeitsgruppen der MRH verliehen. Ihre Vollmitgliedschaft kam wegen der damals anstehenden Neuausrichtung und Reorganisation der MRH (2006) noch nicht in Frage. Das Angebot, sich an den Beratungen und Projekten zu beteiligen, haben die Gäste seither aktiv genutzt. Der Landkreis Ludwigslust ist zudem auch Mitgesellschafter der Hamburg Marketing GmbH (2007), die für die MRH das Regionalmarketing betreibt.
Bundes- und europaweit sind die meisten metropolregionalen Kooperationen mittlerweile über die engeren Verflechtungsräume ihrer jeweiligen Metropolen hinausgewachsen. Sie haben sich auf die Profilierung ihrer Großräume und auf Projektpartnerschaften fokussiert und benachbarte kleinere Oberzentren und deren Verflechtungsräume integriert (Leitbild „Großräumige Verantwortungspartnerschaften“ der MKRO 2006). Die Mitte 2007 von den norddeutschen Ländern initiierte „Großräumige Partnerschaft MRH / Norddeutschland“ verfolgt ein ähnliches Ziel. Die Mitwirkung bei Teilprojekten wie „Position beziehen“ (Land-Stadt-Partnerschaft), „Brückenschlag“ (Fehmarnbelt) und „Heranrücken“ (Nahverkehrs-angebote) hat die Partner im nord-östlichen Nachbarraum bewogen, nun erneut bzw. erstmals die Vollmitgliedschaft in der MRH zu beantragen.
Folgende Aufnahmeanträge liegen vor:
- Im November 2009 stellten der Landkreis Ludwigslust, die Hansestadt Lübeck und die Stadt Neumünster Anträge auf Aufnahme in die MRH. Im Juni 2010 befürworteten die Staats- und Senatskanzleien von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Aufnahme dieser drei Kandidaten und ggf. weiterer Teile West-mecklenburgs.
- Im August 2010 beantragte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für sich die Mitgliedschaft. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern kündigten an, einen Förderfonds für das westmecklenburgische Teilgebiet der MRH analog der Förderfonds HH/SH und HH/NI einrichten zu wollen.
- Im März 2011 folgte der Aufnahmeantrag des Landkreises Nordwestmecklenburg und im Juni 2011 zog der Kreis Ostholstein nach. Beide zählen zur „Region Lübeck“, die dann ganz in die MRH integriert wäre.
Die Aufnahme dieser Kandidaten erfordert die Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit in der MRH (Anlage 2) und die Zustimmung der Kreistage dazu. Die Beschlüsse sollen bis zum Jahresende 2011 gefasst werden. Das Abkommen wird voraussichtlich am 1.4.2012 in Kraft treten, nachdem die Länderparlamente dem parallel abzuschließenden Staatsvertrag der Länder zugestimmt haben.
Abwägungsaspekte
Aus raumordnungsfachlicher Sicht steht der Erweiterung der MRH um die genannten Kandidaten nichts entgegen. Ihre sozioökonomischen Verflechtungen mit der Metropole und dem Ballungsraum Hamburg weisen ein vergleichbares Niveau wie die Landkreise des „2. Rings“ in Niedersachsen und die Kreise Dithmarschen und Steinburg auf.
Aus geopolitischer Sicht ist speziell das Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg anzuerkennen, nach der längst vollzogenen Integration des Unterelberaumes bis zur Nordsee nun auch Lübeck als Brückenkopf des Hamburger Hafens an der Ostsee und Knotenpunkt an der A1 (künftige Fehmarnbeltquerung) und A20 (künftige Unterelbquerung)
zu integrieren, desgleichen den mecklenburgischen Teilraum an der Achse nach Berlin (Landkreis Ludwigslust).
Mit der Erweiterung nach Osten verfolgen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zudem das Ziel, die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern enger in die norddeutsche Länderallianz insbesondere bei der Bundesverkehrswegeplanung einzubinden. Als weiterer Aspekt kommt die sich abzeichnende Änderung der EU-Förderpolitik hinzu, die eine stärkere Bündelung der Potenziale im norddeutschen Wirtschaftsraum bei gleichzeitiger Steigerung der Projektqualitäten erfordern wird.
Auch aus kooperationspolitischer Sicht sind die Erweiterungen sinnvoll:
- Nach allgemeiner Einschätzung wird die A20 die Region Lübeck und die Unterelberegion wirtschaftlich näher zusammenbringen. Die Fehmarnbelt- und die Unterelbquerung werden für beide Teilregionen wichtige Faktoren sein. Die Kooperation im Rahmen der MRH kann ihr Zusammenrücken fördern.
- Die Hansestadt Lübeck und der Kreis Ostholstein arbeiten im Rahmen des „REK A1/ Fehmarnbelt“ partiell schon mit der MRH zusammen (Segeberg, Stormarn, Hzt. Lauenburg und Hamburg). Die strategische Bedeutung dieser Achse für die Gesamtregion legt nahe, sie vollständig in die MRH zu integrieren.
- Lübecks und z.T. auch Ostholsteins Potenziale in den Clustern Logistik, Ernährungswirtschaft, Medizinwissenschaft/-technik und Tourismus ergänzen die Potenziale Hamburgs und der MRH sehr gut. Ihre Einbeziehung wird die clusterpolitische Kooperation unter dem Dach der MRH qualitativ stärken.
- Die Stadt Neumünster hat sich nach Auflösung der „K.E.R.N. Region“ kooperationspolitisch ganz auf die MRH ausgerichtet. Sie ist Partner in der Wirtschaftsförderungskooperation „Nordgate“ (Achse Norderstedt-Kaltenkirchen-Neumünster), wirkt beim „REK A7“ mit und ist seit Beginn 2011auch Gast in den Facharbeitsgruppen der MRH.
- Die Aufnahme von Ostholstein, Lübeck und Neumünster in die MRH wird das Gewicht des nördlichen Teilraumes innerhalb der Regionalkooperation wie auch innerhalb des Landes Schleswig-Holstein vergrößern.
Gegen eine Erweiterung sprechen die strukturellen Schwächen der MRH-Kooperation. In der Vollsitzung und Veranstaltung „50 Jahre Arbeitgemeinschaft der Hamburg Randkreise“ im September 2010 wurde die Erweiterung höchst kritisch bewertet, besonders aus Sorge um die Komplexität, die Produktivität und die kommunale Bodenhaftung der Zusammenarbeit in der größeren Gebietskulisse. Die Einwände waren Gegenstand mehrerer Gremiensitzungen (Regionsrat, Lenkungsausschuss, Struktur-AG). In einer Sondersitzung am 16.5.2011 kamen die Länder und Kreise schließlich übereinstimmend zu folgenden Forderungen:
- Die allseits erwünschte „kommunale Erdung“ der Zusammenarbeit ist keine Frage der strukturellen Verfassung, sondern der Eigeninitiative der Akteure. Die kommunale Ebene kann jederzeit ihre Wünsche und Vorschläge einbringen; aktuell sind besonders Projektideen zur Ausfüllung des Strategischen Handlungsrahmens 2011-13 gefragt. Die Kreise und ihre Arbeitsgemeinschaft unterstützen den Informationsfluss zur Gemeindeebene.
- Im Jahr 2013 erfolgt eine Überprüfung der Strategien und Schwerpunkte, der Aufgaben und Instrumente, der Gremien- und Managementstrukturen einschließlich der Geschäfts-stelle sowie der flankierenden Organisationen und Kooperationen im Umfeld der MRH. Auf dieser Grundlage sollen dann die Strukturen der Zusammenarbeit in der größeren Gebiets-kulisse optimiert werden. Der Aufschub der Strukturreform ist sinnvoll, weil auch Institutionen der Wirtschaft und der Wissenschaft noch in die Kooperation eingebunden werden sollen;
die Debatte über die geeignete Beteiligungsform hat gerade erst begonnen und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Nach der Entscheidung über die jetzigen Kandidaten sollen auf lange Sicht keine Aufnahmegesuche mehr entgegengenommen werden. Die Landesregierung SH geht davon aus, dass nach der erfolgten Neukonstitution der „Region Kiel“ und nach Aufnahme von Lübeck, Neumünster und Ostholstein in die MRH die regionale Kooperationslandschaft in Schleswig-Holstein dauerhaft konsolidiert sein wird.
- Aufgenommen wird das Gebiet des Alt-Landkreises Ludwigslust, aber nicht des Alt-Landkreises Parchim (beide fusionierten am 3.9.2011 zum neuen Landkreis Ludwigslust-Parchim).
Im Falle positiver Beschlüsse der Kreistage zur Erweiterung der MRH sollen Lübeck, Neumünster und Ostholstein in die Koordinierungsstruktur der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise einbezogen, von ihr im Lenkungsausschuss der MRH mit vertreten und zur Mitfinanzierung der Geschäftsstellen herangezogen werden; die geeignete Form dafür ist die Assoziierung in der Arbeitsgemeinschaft (s. Vorlage 3).
Die Vollsitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise hat am 13.9.2011 getagt und sich einstimmig für den folgenden Beschlussvorschlag an die Kreistage Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn ausgesprochen:
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: siehe DrS/2011/90-2 |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja: 1.2 - Metropolregion Hamburg als Impulsgeber |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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