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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/090-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Zustimmung zur Vollmitgliedschaft der Kreise Dithmarschen und Steinburg in der Arbeits-gemeinschaft der Hamburg-Randkreise und zur Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Kreis Steinburg ist seit 2003 und der Kreis Dithmarschen seit 2005 assoziiertes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise. Die Zusammenarbeit ist in jeder Hinsicht gut und stärkt die Position der Kreise in der Regionalkooperation Metropolregion Hamburg. Grundlage der Zusammenarbeit ist die Vereinbarung über die Assoziierung beider Kreise vom 23.8.2005, die auf dem Verwaltungsabkommen über die Arbeitsgemeinschaft der Kreise Hzt. Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn vom 1.4.1960 aufbaut. Die Assoziierungsvereinbarung räumt den Kreisen Dithmarschen und Steinburg Stimmrecht in den zu behandelnden Angelegenheiten der Metropolregion Hamburg und bei der Beschluss-fassung des Haushaltsplanes der Arbeitsgemeinschaft ein, aber nicht das Recht, den Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft zu übernehmen.

 

In der Landrätesitzung im Januar 2008 wurde die Absicht bekräftigt, den starren turnus-mäßigen Wechsel im Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft durch ein Wahlverfahren zu ersetzen und den Landräten der Kreise Dithmarschen und Steinburg das aktive und passive Wahl-recht einzuräumen. Das Verwaltungsabkommen von 1960 soll durch ein neues Abkommen der sechs Kreise ersetzt werden, wenn die Kreise Dithmarschen und Steinburg sich bereit erklären, zu gleichen Rechten auch die gleichen Finanzierungspflichten wie die vier Rand-kreise zu übernehmen (Beitragszahlungen auf Basis von 100% anstatt 70% der Gesamt-aufwendungen für die Geschäftsstelle).

 

Notwendig ist die Neufassung des 51 Jahre alten Verwaltungsabkommens auch im Hinblick auf die Aufgabenstellungen der Arbeitsgemeinschaft, die heute ganz anders gelagert sind als in den 1960/70er Jahren: Die auf den Planungsraum I der Hamburg-Randkreise bezogenen Aufgaben Regionalplanung und ÖPNV sind zu Beginn der 2000er Jahre in den Hintergrund gerückt, den Großteil der Leistungskapazität der Geschäftsstelle beansprucht die Regional-kooperation MRH (70-80%), die 1960 noch nicht existierte.

 

Im März 2011 beschlossen die Kreistage Dithmarschen und Steinburg, die Vollmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft zu beantragen und beauftragten ihre Verwaltung, mit den Kreisen Hzt. Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Vollmitgliedschaft zu verhandeln.

 

Die Landräte/Landrätin der vier Randkreise befürworten die Vollmitgliedschaft der Kreise Dithmarschen und Steinburg. Die Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Arbeitsgemeinschaft (Anlage) erfordert die Zustimmung der Kreistage.

 

Die Vollsitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise hat am 13.9.2011 getagt und sich einstimmig für die folgende Beschlussempfehlungen ausgesprochen:

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:  siehe DrS/2011/90-1

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja: 1.2 - Metropolregion Hamburg als Impulsgeber

 

 

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Anlagen

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