Drucksache - DrS/2011/081-1
Grunddaten
- Betreff:
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Darstellung der kostenneutralen Beauftragung für ein Regionalmanagement im Kreis Segeberg auf der IGS (Internationale Gartenschau) Diese Vorlage 081-1 nimmt Bezug auf die Vorlage 081.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro FB IV
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Verfasser 1:
- Westphal, Klaus (Dr.)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.09.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die veränderten Rahmenbedingungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Übernahme der Projektträgerschaft durch den Kreis Segeberg weiter zu betreiben, solange und soweit eine Kostenneutralität für den Kreis Segeberg gewährleistet ist. Damit verbunden ist auch die Auftragsvergabe des dezentralen Regionalmanagements an den günstigsten Bieter der Submission vom 7.9.2011.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit ca. 2 Jahren wird das erste gemeinsame Modellprojekt der Metropolregion Hamburg für die IGS (Internationale Gartenschau von April bis Oktober 2013 in Harburg) geplant.
Für dieses Projekt mit dem Titel „5 Kulturlandschaften“ der Metropolregion Hamburg – abgesprochen mit dem Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein – ist die Vollfinanzierung von insgesamt 6 Regionalmanagern vorgesehen. D. h. für den Kreis Segeberg: es sind nunmehr alle Voraussetzungen geschaffen, dass ab 01.11.11 ein Regionalmanager für 2 Jahre – in der Segeberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft kostenneutral für den Kreis Segeberg aus dem Förderfonds voll finanziert werden kann. Der Nutzen besteht u. a. darin, dass Netzwerkarbeit für die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft dann signifikant unterstützt werden kann.
Kostenübersicht:
Herr Baumgarten, Geschäftsführer der IGS, legte am 7.6. eine Kostenübersicht (Stand 04.05.2011) für einen Besprechungstermin am 10.6.2011 nachmittags vor. Diese Übersicht wurde am 12.09.2011 überarbeitet (Internationale Gartenschau: IGS, Schleswig-Holsteinische Knicklandschaften: SK).
Im Einzelnen: Stand 4.5.2011 Stand 12.09.2011
- Befestigte Flächen: 8.350,50 IGS 8.350,50 IGS
- Einbauten, Ausstattung 8.000,00 SK 8.000,00 SK
- Vegetationstechnische Vorarbeiten 11.045,77 SK anteil. 9.712,96 IGS
- Rasen- und Saatarbeiten 1.430,98 SK anteil. 1.430,98 IGS
- Pflanzarbeiten 20.818,17 SK anteil. 15.677,36 IGS
- Entwicklungspflege 9.705,41 SK anteil. 9.348,40 IGS
- Ausstellungspflege 12.543,92 SK anteil. 12.543,92 IGS
- Kostenberechnung + HU Bau 5.659,51 IGS 8.967,26 IGS
- Rückbau 2.853,04 SK anteil. 5.471,38 SK anteilig
- Gesamt 80.407,30 79.502,76
Die IGS erwartete jedoch, dass der Kreis die vegetationstechnischen Vorarbeiten, die Rasen- und Saatarbeiten sowie die Pflanzarbeiten anteilig übernimmt. Sie war ebenfalls der Auffassung dass der Kreis die Entwicklungs- und Ausstellungspflege anteilig zu übernehmen habe.
Die IGS schlug ursprünglich vor, die anteiligen Kosten des Kreises über weiteres Sponsoring (Fielmann Stiftung, Sparkassenstiftung und andere) abdecken zu lassen, wenn der Kreis selbst sich nicht in der Lage sähe, die Kosten selbst zu übernehmen.
Die IGS ist dem Kreis SE erheblich entgegengekommen. Die IGS übernimmt nunmehr auf der Grundlage der Kostenübersicht vom 12.09.2011 alle Kosten wie die Positionen Befestigte Flächen mit 8.350,50 Euro, Pflanz- und Saatflächen (darunter vegetationstechnische Vorarbeiten, Rasen- und Saatarbeiten, Pflanzarbeiten, Entwicklungspflege sowie Ausstellungspflege): 48.713,62 Euro und Kostenberechnung und HU Bau: 8.967,26 Euro sowie anteilige Rückbauarbeiten, in der Summe knapp 70.000 Euro, d. h. der Kreis ist nicht zuständig für Vorbereitung der Flächen, ihre Begehung, ihre Pflege und den Rückbau!
Offen ist nunmehr noch
a) die Position Einbauten, Ausstattung. Auf der Grundlage der Ausschreibungsübersicht sind jedoch die in Frage kommenden Positionen für Ausstattungselemente etc. verbindlich nur für diejenigen Elemente zu kalkulieren, für die eine Kostenübernahme von dritter Seite z.B. als Sponsoring, jedenfalls nicht über den Kreis Segeberg, vorliegt. Diese Kostenposition liegt bei 8.000 bis 10.000 Euro einschließlich Rückbau für diese Positionen. Die politische Vorgabe lautet aber nach wie vor strikte Kostenneutralität für den Kreis Segeberg. Eingebaut wird nur, wenn eine Kostenübernahme von dritter Seite, also nicht über den Kreis Segeberg, vorliegt.
b) Gleiches gilt für die Position Lieferung der Pflanzen (32 Alleebäume sowie Knickpflanzen), über die aktuell noch mit der Baumschule Lorenz von Ehren sowie dem Naturschutzring des Kreises Segeberg verhandelt wird. Die Kostengrößenordnung beläuft sich rechnerisch auf knapp 27.000 Euro. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass nur dann Pflanzen eingebaut werden, wenn eine Kostenübernahme von dritter Seite vorliegt, d. h. wenn wider Erwarten durch den neuen Regionalmanager keine neuen Sponsoren gefunden werden, wird ggf. nur die reine Fläche der Kulturlandschaft dargeboten werden können.
Im Grundsatz sind alle Aktivitäten, die das dezentrale Regionalmanagement für die IGS in 2013 vorbereitet, als eigenständige Projekte zu sehen, die über externe Projektträger zu finanzieren sind, also nicht über den Kreis Segeberg. Anders ausgedrückt, es besteht immer eine direkte Abhängigkeit zwischen der Maßnahme und einem externen Finanzverantwortlichen für selbige. Das heißt, wird kein externer Kostenträger gefunden, findet auch keine Maßnahme/Aktivität statt. Damit wird der Grundsatz der Kostenneutralität gewahrt. Es ist gegenwärtig noch nicht möglich, hier eine rechnerische Kostengrößenordnung anzugeben, da beabsichtigt ist, dass das dezentrale Regionalmanagement seine Arbeit am 1.11.2011 beginnen und bis zum 31.12.2013 durchführen wird. Hierüber wird zu späteren Zeitpunkten zu berichten sein.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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