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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/059-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)      Die Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.01.2011 gemäß anliegender Richtlinie umgestellt.
 

b)      Sofern ab dem Jahr 2012 weitere Änderungen erfolgen (z. B. Sprachförderung), ist ein Änderungsentwurf dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
 

c)      Im Zuge des neuen Förderungssystems erfolgt die Betriebskostenförderung durch den Kreis Segeberg ab 2011 nicht mehr mit einer Förderung von 3 % der Kosten des pädagogischen Personals, sondern mit 13 % der jährlichen Landeszuweisung (Gesamtbetrag von Betriebskostenförderung, U 3-Förderung, Förderung der Sprachbildung).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In Ergänzung zur DrS/2011/059 und der aus Zeitgründen abgebrochenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.09.2011 werden weitere Anlagen zur geplanten Neuordnung der Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen versandt:

 

  1. Eine Auflistung der Einwände und Hinweise, die die Verwaltung im Rahmen der Anhörung von Kommunen und Kita-Trägern erhalten hat; erweitert um die Punkte , die die Kreiselternvertretung (KEV) im Rahmen der Sitzung am 07.09.2011 schriftlich und mündlich eingebracht hat. Die nunmehr aktuelle Liste, Stand 20.09.2011, ist als Anlage beigefügt. Die einzelnen Einwände sind in ihrer Reihenfolge weitgehend nach dem Entwurf der Richtlinie geordnet und wurden jeweils mit einer Abwägung durch die Verwaltung versehen.

 

  1. Als weitere Anlage wird ein vollständig überarbeiteter 2. Verwaltungsentwurf der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen beigefügt, der die aus Verwaltungssicht wesentlichen Einwände aus der Anhörung von Kommunen, Trägren und KEV berücksichtigt.

 

Insbesondere greift der 2. Richtlinienentwurf nunmehr die Förderkriterien „Schließzeiten“ und „Qualität“ auf. Hierzu wird Folgendes ausgeführt:

 

Schließzeiten (Ferien)

Kindertageseinrichtungen, die innerhalb eines Jahres ganz oder teilweise schließen, sparen in gewissem Umfang Kosten (z. B. für Reinigung, Beleuchtung, ggf. Personal). Einrichtungen mit jährlich durchgängigen Öffnungszeiten haben diese Ersparnis nicht. Zudem kommen durchgängige Betreuungsangebote den Bedürfnissen der Familien besser zugute. Um diese Aspekte zu würdigen und einen Anreiz für längere Jahres-Öffnungszeiten zu geben, sollen Schließzeiten bei der Förderung berücksichtigt werden. Pro Gruppe soll jeweils nach Länge der Schließzeit ein Aufschlag von 0 bis 20 % gewährt werden (vergleichbar dem Fördermodell des Kreises RD ). Eine Anwendung des Förderkriteriums „Schließzeiten“ ist jedoch erst ab dem Jahr 2012 möglich, da die entsprechenden Daten dem Kreis nicht vorliegen.

 

Qualität

Die Erfüllung von Qualitätsmerkmalen soll ebenfalls bei der Förderung berücksichtigt werden. Da bislang jedoch noch keine kreisweiten Qualitätskriterien für die Kindertageseinrichtungen gebildet worden sind und diese demzufolge auch noch nicht zwischen den Beteiligten geeinigt werden konnten, ist eine Umsetzung ebenfalls erst ab 2012 möglich. Die entsprechenden Kriterien sollen unter Beteiligung der Träger von Kindertageseinrichtungen, der Kommunen und der Kreiselternvertretung in den nächsten Monaten entwickelt werden; hierzu wird der Kreis eine Arbeitsgruppe bilden mit dem Ziel, deren Ergebnis Anfang 2012 in den JHA einzuspeisen bzw. die Richtlinie mit Wirkung für das Förderungsjahr 2012 um geeinte Qualitskriterien zu ergänzen.

 

Die übrigen Ausführungen der DrS/2011/059, insbesondere auch Beschlussvorschlag und finanzielle Auswirkungen, bleiben von den vorgenommenen Änderungen unberührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Landesmittel sind durchlaufende Gelder und insofern kostenneutral.
Die Landesförderung wird sich bei der vorgesehenen Steigerung der U 3-Fördermittel bis 2014 insgesamt erhöhen. Die an die Landesförderung gekoppelte Kreisförderung würde schätzungsweise jedoch nicht höher liegen als die bisherige an ebenfalls steigende Personalkosten orientierte Förderung von 3 %.

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3611100 (Sprachförderung 3611200)

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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