Drucksache - DrS/2011/059-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.10.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Die Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.01.2011 gemäß anliegender Richtlinie umgestellt.
b) Sofern ab dem Jahr 2012 weitere Änderungen erfolgen (z. B. Sprachförderung), ist ein Änderungsentwurf dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
c) Im Zuge des neuen Förderungssystems erfolgt die Betriebskostenförderung durch den Kreis Segeberg ab 2011 nicht mehr mit einer Förderung von 3 % der Kosten des pädagogischen Personals, sondern mit 13 % der jährlichen Landeszuweisung (Gesamtbetrag von Betriebskostenförderung, U 3-Förderung, Förderung der Sprachbildung).
Sachverhalt
Sachverhalt:
In Ergänzung zur DrS/2011/059 und der aus Zeitgründen abgebrochenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.09.2011 werden weitere Anlagen zur geplanten Neuordnung der Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen versandt:
- Eine Auflistung der Einwände und Hinweise, die die Verwaltung im Rahmen der Anhörung von Kommunen und Kita-Trägern erhalten hat; erweitert um die Punkte , die die Kreiselternvertretung (KEV) im Rahmen der Sitzung am 07.09.2011 schriftlich und mündlich eingebracht hat. Die nunmehr aktuelle Liste, Stand 20.09.2011, ist als Anlage beigefügt. Die einzelnen Einwände sind in ihrer Reihenfolge weitgehend nach dem Entwurf der Richtlinie geordnet und wurden jeweils mit einer Abwägung durch die Verwaltung versehen.
- Als weitere Anlage wird ein vollständig überarbeiteter 2. Verwaltungsentwurf der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen beigefügt, der die aus Verwaltungssicht wesentlichen Einwände aus der Anhörung von Kommunen, Trägren und KEV berücksichtigt.
Insbesondere greift der 2. Richtlinienentwurf nunmehr die Förderkriterien „Schließzeiten“ und „Qualität“ auf. Hierzu wird Folgendes ausgeführt:
Schließzeiten (Ferien)
Kindertageseinrichtungen, die innerhalb eines Jahres ganz oder teilweise schließen, sparen in gewissem Umfang Kosten (z. B. für Reinigung, Beleuchtung, ggf. Personal). Einrichtungen mit jährlich durchgängigen Öffnungszeiten haben diese Ersparnis nicht. Zudem kommen durchgängige Betreuungsangebote den Bedürfnissen der Familien besser zugute. Um diese Aspekte zu würdigen und einen Anreiz für längere Jahres-Öffnungszeiten zu geben, sollen Schließzeiten bei der Förderung berücksichtigt werden. Pro Gruppe soll jeweils nach Länge der Schließzeit ein Aufschlag von 0 bis 20 % gewährt werden (vergleichbar dem Fördermodell des Kreises RD ). Eine Anwendung des Förderkriteriums „Schließzeiten“ ist jedoch erst ab dem Jahr 2012 möglich, da die entsprechenden Daten dem Kreis nicht vorliegen.
Qualität
Die Erfüllung von Qualitätsmerkmalen soll ebenfalls bei der Förderung berücksichtigt werden. Da bislang jedoch noch keine kreisweiten Qualitätskriterien für die Kindertageseinrichtungen gebildet worden sind und diese demzufolge auch noch nicht zwischen den Beteiligten geeinigt werden konnten, ist eine Umsetzung ebenfalls erst ab 2012 möglich. Die entsprechenden Kriterien sollen unter Beteiligung der Träger von Kindertageseinrichtungen, der Kommunen und der Kreiselternvertretung in den nächsten Monaten entwickelt werden; hierzu wird der Kreis eine Arbeitsgruppe bilden mit dem Ziel, deren Ergebnis Anfang 2012 in den JHA einzuspeisen bzw. die Richtlinie mit Wirkung für das Förderungsjahr 2012 um geeinte Qualitätskriterien zu ergänzen.
Die übrigen Ausführungen der DrS/2011/059, insbesondere auch Beschlussvorschlag und finanzielle Auswirkungen, bleiben von den vorgenommenen Änderungen unberührt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Landesmittel sind durchlaufende Gelder und insofern kostenneutral. |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 361 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 3611100 (Sprachförderung 3611200) |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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74,2 kB
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