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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2011/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Nordverlängerung der S-Bahnlinie S21 von Eidelstedt (wo derzeit zwischen den Linien S21 und A1 umgestiegen werden muss) über Quickborn nach Kaltenkirchen ist ein für die Region wichtiges verkehrspolitisches Ziel, für das sich Verwaltung und SVG seit geraumer Zeit engagieren, um auch auf dieser potenzialstarken PI/SE-Mittelachse eine ÖPNV-Qualität zu erreichen, wie sie auf den West-, Ost- und Südachsen (Elmshorn, Bad Oldesloe, Stade, Lüneburg) der Metropolregion schon seit Jahrzehnten Normalität ist, nämlich umsteigefreie Direktverbindungen in die Hamburger Innenstadt mit modernen, hochwertigen Fahrzeugen. Voraussetzung dafür ist die Elektrifizierung des AKN-Streckenabschnittes Eidelstedt – Quickborn - Kaltenkirchen, auf dem derzeit die Linie A1 mit Dieseltriebwagen verkehrt. Das Land Schleswig-Holstein als gesetzlich verantwortlicher Aufgabenträger für Schienenpersonennahverkehr verfolgt in seinem „Achsenkonzept“ entsprechende Planungen, kann diese aber nur im Schulterschluss mit Hamburg realisieren, weil mit Eidelstedt auch hamburgisches Territorium betroffen ist; die Ermittlung der überdies notwendigen Förderwürdigkeit durch den Bund wird dieser Tage beauftragt, das Ergebnis wird für die erste Jahreshälfte 2012 erwartet.

Es ist richtig und wichtig, diese sinnvolle Planung auch aus der Region heraus kraftvoll zu unterstützen, wozu die anliegende „Ellerauer Erklärung“ dienen kann. Jedoch sollte diese nicht wortwörtlich übernommen und beschlossen, sondern um mindestens zwei Punkte erleichtert werden. Konkret geht es darum, dass „eine Verdichtung des Fahrplantaktes“ fachlich nicht haltbar ist, da der Takt auf der A1 heute schon viel dichter als auf vergleichbaren Regionalbahnlinien ist. Dazu kommt die „Ausdehnung der Tarifzonengrenzen“, womit eine Ausweitung des HVV-Großbereiches zur Absenkung des ohnehin nicht übermäßig hohen Fahrpreisniveaus gemeint sein dürfte, weshalb auch dieser Punkt fachlich nicht haltbar ist. Abgesehen davon, dass diese Aspekte jeder fachlichen Grundlage entbehren, erscheint es überdies wenig zielführend, das Projekt durch zusätzliche finanzintensive Nebenforderungen ohne Not zu belasten und so womöglich die Realisierungschancen zu verringern. Das weitere Verfahren ist vor diesem Hintergrund zu diskutieren.

 

Ein Beschluss auf dieser Grundlage kann im nächsten UNK-Ausschuss am 16.11.2011 erfolgen.

 

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Anlagen

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