Drucksache - DrS/2011/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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27.09.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten (SGB II)und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 24.03.2011 wurden den Kreisen neue Aufgaben übertragen:
- Einführung von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und im SGB XII (Sozialhilfe)
- Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten auf Kinder mit Bezug von Kinderzuschlag bzw. Wohngeld durch die Einführung des § 6b in das Bundeskindergeldgesetz
- Anwendung auf den Kreis der Kinder, die Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen
Seit Anfang April 2011 haben ca. 8000 bedürftige Kinder im Kreis Segeberg die Möglichkeit, die neuen Leistungen rückwirkend ab Jahresbeginn in Anspruch zu nehmen.
Das Bildungspaket umfasst Zuschüsse für Ausflüge und Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, Schulmaterial und bei Bedarf die Schülerbeförderung oder eine Lernförderung. Darüber hinaus können Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit oder für die Teilnahme an Freizeiten in Höhe monatlich 10,00 € gewährt werden. Mitgliedsbeiträge werden dann direkt z. B. an Sportvereine oder Kursanbieter überwiesen.
Insgesamt stehen im Kreis Segeberg 3.1 Mio. € im Jahr zur Verfügung, die über unterschiedliche Wege (Kreis, Jobcenter, Städte, Ämter, Gemeinden) in der Verantwortung des Kreises ausgezahlt und auch abgerechnet werden müssen.
Die Einführung und Implementierung der neuen Leistungen erfolgte als Projektaufgabe. Sehr schnell konnte eine Richtlinie erarbeitet werden, die allgemeinverbindlich für das Jobcenter und die kreisangehörigen Gemeinden und Städte ist.
Da seit Juli die Mitarbeiterin nicht mehr zur Verfügung steht, wurde das Jobcenter gebeten, für Fragen aus den Kommunen zur Verfügung zu stehen. Obwohl sich alle Beteiligten sehr bemühen, entstehen Unsicherheiten, die einen unnötigen Personaleinsatz sowohl im Jobcenter als auch in den Kommunen nach sich ziehen. Dies wäre zu vermeiden, wenn der Kreis seiner Verantwortung für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nachkommen würde und durch eine verstärkte und zentrale Steuerung Entlastung schaffen würde.
Für die laufende Aufgabenerledigung werden Personalressourcen für folgende Tätigkeiten benötigt:
- Richtlinien für die Ausführung von BuT (Fachaufsicht) einschließlich Jobcenter
- Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen ( Kommunen )
- Abrechungen und Statistik (monatlich) nach dem SGB XII , SGB II, BKGG, AsylbLG
- Abrechnung von Personalkostenanteilen mit den Kommunen
- Entscheidung und Auszahlung von Leistungen für die Asylbewerberkinder in der Gemeinschaftsunterkunft
- Beratung der Sachbearbeiter/innen im Jobcenter und in den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises
Aufgrund einer Stellenbeschreibung wurde der Bedarf von einer 0,5 Stelle der Entgeltgruppe 9 festgestellt und in den Stellenplan 2012 aufgenommen.
Die Personalkosten des Kreises für die 0,5 Stelle sind aus Mitteln des Bundes für die Verwaltungskosten zur Umsetzung im SGB II gedeckt.
Die Frage nach der Konnexität für die Leistungen und die Verwaltungskosten für die Bereiche SGB XII und AsylbLG ist gesetzlich nicht geklärt. Der Landkreistag hat das Thema aufgegriffen.
Es gibt keine Möglichkeit, durch interne Umstrukturierungen eine Aufgaben- wahrnehmung sicherzustellen. Aufgrund der Außenwirkung (ca. 8.000 Kinder und Jugendliche, Mitarbeiter/innen im Jobcenter und in den Städten, Ämtern und Gemeinden) und des Finanzvolumens ist die unverzügliche Einrichtung einer 0,5 Stelle notwendig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Personalkosten (ca. 25.000 Euro im Jahr) des Kreises für die 0,5 Stelle sind aus Mitteln des Bundes für die Verwaltungskosten zur Umsetzung im SGB II gedeckt. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 345 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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