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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Fortsetzung der Zuwendungsvereinbarungen mit pro familia mit folgenden Änderungen:

 

  1. Die derzeitigen Zuwendungsbeträge werden unverändert  mit
    70.765 € zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) und
    7.158 € zur Abwicklung der Bundesstiftung „Mutter und Kind –Schutz des ungeborenen Lebens“

    festgeschrieben und für 3 Jahre beschlossen. Damit wird die Laufzeit der Vereinbarungen an die der anderen Verträge für die vom Kreis finanzierten Beratungsstellen angepasst und endet zum selben Zeitpunkt.
     
  2. Die Zahlen für die Beratungen nach § 2 und § 5 SchKG werden nach der Auswertung der Zahlen der letzten beiden Jahre von mindestens 1.700 auf mindestens 1.600 reduziert.
     
  3. Dafür wird die Zahl und Dauer der sexualpädagogischen Präventionsveranstaltungen

mit mindestens 90 Veranstaltungen zu jeweils mindestens 90 Minuten präzisiert und die Mindestanzahl der Teilnehmenden von 1.600 auf 2.000 erhöht.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Ende des Jahres 2011 läuft die Zuwendungsvereinbarung zwischen der pro familia und dem Kreis Segeberg über die Durchführung von gesetzlichen Aufgaben nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) und die Zuwendungsvereinbarung zwischen der pro familia und dem Kreis Segeberg für die Abwicklung der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ aus. Um diese Aufgaben weiterhin erfüllen zu können, werden erneute Vereinbarungen mit dem Träger angestrebt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Das im August 1992 in Kraft getretene Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten zielt darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche durch eine umfassende Beratungs- und Präventionsarbeit zu verhindern. Artikel 1 des Gesetzes macht die Beratung zu einer gesetzlich begründeten Pflichtaufgabe, nach der jede Frau und jeder Mann das Recht hat, sich informieren und beraten zu lassen.

 

Mit der Änderung des Gesetzes fand eine erhebliche Aufgabenerweiterung der §-218 Beratungsstellen statt, so dass der Beratungsauftrag neben Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung auch die Information und Beratung über Familien fördernde Leistungen und Hilfe enthält. Ebenso werden soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere geleistet, die Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Betreuung, Arbeits- und Ausbildungsplatz umfassen. Die Nachbetreuung nach dem Schwangerschaftsabbruch oder nach dem Austragen der Schwangerschaft und Informationen zu Lösungsmöglichkeiten über psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft werden gewährleistet.

 

Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat das Land Anerkennungsrichtlinien für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erlassen, die Vorgaben bezüglich der

täglichen telefonischen Erreichbarkeit und der Öffnungszeiten während mehrerer Tage in der Woche enthalten. Des Weiteren muss qualifiziertes Personal mit Beratungserfahrung, das sich regelmäßig fortbildet, in für die Beratung geeigneten Räumlichkeiten bereit gestellt werden (Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Anerkennung und Förderung von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz).

Das Gesetz sieht vor, dass auf 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner mindestens eine Beratungskraft in Vollzeitbeschäftigung vorhanden sein muss. (Gegenwärtig werden die Aufgaben im Kreis Segeberg mit 3,3 Vollzeitstellen geleistet).

 

Gleichzeitig besagt „Das neue Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (Gesundheitsdienstgesetz - GDG) vom 14. Dezember 2001, dass die Kreise und kreisfreien Städte Gesundheitshilfe in gesundheitlichen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, bei allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen sowie bei Fragen zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten gewährt (§ 8 GDG).

Seit Okt. 1993 delegiert der Kreis Segeberg diese Aufgaben an die pro familia.

 

Aktuell wird im Kreis Segeberg die Beratungs- und Präventionsarbeit in Bad Segeberg und Norderstedt sowie einer Außensprechstunde in Kaltenkirchen erfolgreich durchgeführt.

 

Seit 1993 übernimmt die pro familia die Vergabe der Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Dies beinhaltet die Bearbeitung und Auszahlung der bewilligten Anträge.

 

Für die zukünftige Entwicklung des Kreises ist festzustellen, dass die Angebote von pro familia ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit in den Sozialräumen darstellen. Dies gilt insbesondere auch für die sexualpädagogischen Angebote in den Kindertagesstätten und Schulen des Kreises mit den Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern.

 

 

Finanzierung

Die pro familia Beratungsstellen sind gesetzlich anerkannt und erhalten deshalb Landesmittel. Sie werden zu ca. 2/3 aus Landesmitteln bzw. aus Eigenmitteln des Trägers finanziert, d. h. für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises wird ein qualitativ hochwertiges Angebot zu für den Kreis kostengünstigen Bedingungen vorgehalten.

 

Im Einzelnen setzt sich die Finanzierung der Beratungsstellen wie folgt zusammen:

 

Finanzierung 2011

Landesmittel nach dem SchKG114.672,40 €

Kreiszuschuss  77.923,00 €(= 26,1 %)

Eigenmittel  35.693,54 €

Stadt Norderstedt  35.673,61 €

Arbeitsmittel/Personalkostenerstattungen  34.528,09 €

298.490,64 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

2012, 2013 und 2014 je 78.000,00 €

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 412

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 4122100.53176

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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