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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt, der Stellungnahme der Verwaltung zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2010 der Kreise Herzogtum- Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgend die Stellungnahme aus dem Fachbereich III zu den Prüfungsbemerkungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport fallen.

 

10.5Aufbau der Archive in den Kreisen (Teilplan 252)

letzter Absatz (Seite214)

 

Im Bericht des LRH wird angemahnt, dass die Führung des hiesigen Archivs ausschließlich durch ehrenamtliches Personal erfolgen solle.

 

Die Umsetzung der in der Kreistagssitzung am 08.07.2010 beschlossenen Gründung einer Archivgemeinschaft mit der Stadt Bad Segeberg fand im Mai 2011 mit der Aufnahme der Arbeitstätigkeit von Herrn Erwin Boldt ihre praktische Umsetzung.

 

Bei Herrn Boldt handelt es sich entgegen der Ausführungen im Bericht des LRH nicht um einen ehrenamtlichen Mitarbeiter, sondern um einen hauptamtlichen Archivar. Die vom LRH angemahnte qualifizierte Archivleitung ist somit bereits zum jetzigen Zeitpunkt sichergestellt.

 

 

10.6 Musikschulen (Teilplan 263)

 

10.6.1 4. Absatz (Seite 216)

10.6.5 5. Absatz (Seite 221)

 

Im Bericht des LRH wird die derzeitige Finanzierung der Kreismusikschule Segeberg ausgiebig und kritisch beleuchtet. Es werden mehrere Dinge angemahnt und als veränderungsbedürftig dargestellt. So wird u.a. der hohe Anteil (55 %) der hauptamtlichen Musikschullehrer am Personalbestand als kritisch betrachtet.

 

Hinsichtlich der Umstellung von hauptamtlichen Musikschullehrern auf Honorarkräfte ist die Kreismusikschule durch die Abordnung der ehemals beim Kreis angestellten Mitarbeiter in der Handlungsfreiheit eingeschränkt. Der letzte abgeordnete Musikschullehrer wird voraussichtlich erst im Jahre 2031 ausscheiden. Aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt versucht die Kreismusikschule vorrangig Honorarkräfte einzusetzen. Daneben wird jedoch auch in Zukunft ein fester Stamm von festangestellten Mitarbeiter/innen als notwendig betrachtet. Diese werden jedoch, wie auch im Bericht erwähnt, mit Konditionen 30 % unterhalb des geltenden Tarifrechts eingestellt.

 

10.6.63. Absatz (Seite 222)

5. Absatz (Seite 224)

10.6.7 4. Absatz (Seite 225)

10.6.84. Absatz, Aufzählungspunkt 2/3 (Seite 228)

 

Der LRH kritisiert wiederholt zum einen die Höhe der Gebühren und zum anderen die zum Teil automatisch gewährten umfangreichen Ermäßigungen als einnahmemindernd und somit den Kreiszuschuss erhöhend.

 

Grundsätzlich wird in den derzeitigen Gebühren und Ermäßigungen vorrangig die Möglichkeit gesehen auch Kindern aus einkommensschwachen Familien die Partizipation an der Musikschulförderung zu ermöglichen. Inwieweit einzelnen Ermäßigungstatbestände über dieses Ziel hinausgehen muss tatsächlich kritisch hinterfragt werden. Insbesondere durch die neu geschaffenen  Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des SGB II (Bildungs- und Teilhabepaket) können ggf. Ermäßigungen bei der Kreismusikschule zurückgefahren werden. Von Seiten der Kreismusikschule wurde bereits angedeutet, dass ab dem Jahr 2012 Veränderungen geplant sind.

 

Die Vorschläge und Anregungen des LRH sind mit der Leitung der Kreismusikschule thematisiert worden. Der Vertrag mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) als Träger der Kreismusikschule läuft noch bis zum 31.12.2013. In den bisher geführten Gesprächen wurde jedoch durch die Musikschulleitung deutlich gemacht, dass einige Vorschläge des LRH, wie oben beschrieben, bereits aus eigenem Antrieb umgesetzt werden bzw. werden sollen. Dies betrifft neben dem verstärkten Einsatz von Honorarkräften auch eine Überarbeitung der Gebühren und Ermäßigungstatbestände. Eine komplette Umsetzung der vom LRH geforderten Erhöhung der Gebühren bzw. Veränderung der Ermäßigungstatbestände erscheint aus sozialpolitischen Überlegungen heraus als nicht angemessen. In diesem Punkt beschränkt sich der Bericht aus hiesiger Sicht zu sehr auf rein fiskalische Überlegungen unter Ausblendung gesellschaftlicher und bildungspolitischer Aspekte.

 

10.6.8letzter Absatz (Seite 228)

 

Der LRH bemängelt, dass keine vertragliche Unterrichtsverpflichtung der Musikschulleitung besteht und empfiehlt die Aufnahme einer Verpflichtung im Umfang von 8 Wochenstunden.

Der LRH verkennt dabei, dass die Musikschulleitung mit 30 % ihrer Arbeitszeit als Geschäftsführerin des Vereins für Jugend und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) tätig ist, welches auch die Wahrnehmung von Aufgaben für die drei anderen Teilbereiche des Vereins umfasst. Die Aufnahme einer Unterrichtsverpflichtung würde somit zwangsläufig zu Lasten der Geschäftsführertätigkeit führen und würde somit an dieser Stelle zu einem Personalbedarf führen. Den vom LRH aufgeführten möglichen Einsparungen in Höhe 8.000 EUR/jährlich würden erhöhte Aufwendungen in wahrscheinlich gleichem oder höherem Umfang bei der Geschäftsführung entgegenstehen. Dennoch beabsichtigt die Verwaltung, diesen Punkt in die künftigen Vertragsverhandlungen mit dem VJKA einzubringen.

 

15. Ausgleich und Ergänzungsfunktion der Kreise

 

15.3 2. Aufzählungspunkt (Seite 366)

 

Im Bericht des LRH wird aus der verhältnismäßig hohen pauschalen Förderung des Sports (2,63 €/EW) –Teilplan 421 - die Notwendigkeit zur laufenden Überwachung der zweckgerechten und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel durch den Kreissportverband abgeleitet. Diese erfolgt im Kreis Segeberg auf folgende Weise:

 

Der Prüfungsausschuss des Kreissportverbandes fertigt anhand der jeweils vorliegenden Zuwendungsanträge eine jährliche Prioritätenliste an, welche durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie den Kreistag beschlossen werden muss. Bei der Ausfertigung der Prioritätenliste ist der Kreissportverband vertraglich an die Sportförderrichtlinien des Kreises gebunden, welche den wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel vorsieht.  Weiterhin ist dem Kreis ein uneingeschränktes Prüfungsrecht für alle geförderten Maßnahmen eingeräumt.

Durch das beschriebene Beteiligungsverfahren, das eingeräumte Prüfrecht und die vertragliche Bindung des KSV an die Sportförderungsrichtlinien des Kreises sieht der Kreis die Anforderungen des LRH an eine laufende Kontrolle als erfüllt an.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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