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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt, zu der Prüfungsmitteilung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2010 der Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn wie folgt Stellung zu nehmen:

 

  • Zu Gliederungsnummer III 14.7.3.3 und 14.7.3.4 Die integrierte Leitstelle Norderstedt:

Eine Arbeitsgruppe des zuständigen Fachausschusses befasst sich derzeit unter Einbeziehung aller Beteiligten mit der Thematik. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

 

 

  • Zu Gliederungsnummer III 14.7.5 - Planungen der Kreise Stormarn, Segeberg, Ostholstein, und Plön zur Gründung eines Zweckverbands für die Trägeraufgaben des Rettungsdienstes:

Neben der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitspotentialen geht es bei der gemeinsamen Verwaltung der Rettungsdienstträger vor allem auch um eine höhere Professionalisierung der Trägerverwaltung und der damit einhergehenden Stärkung der Verhandlungsposition der Rettungsdienstträger. Die gutachterlichen Empfehlungen bleiben abzuwarten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landesrechnungshof hat die Prüfungsmitteilung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2010 der Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn mit Datum vom 17.06.2011 übersandt. Zu dem Ergebnis der Prüfung hat der Kreis Segeberg innerhalb von 6 Monaten gegenüber dem Landesrechnungshof und der Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen zu den einzelnen Feststellungen sollen in den zuständigen Fachausschüssen beraten und beschlossen werden. Die einzelnen Stellungnahmen fließen dann in die Gesamtstellungnahme des Kreises ein, welche später vom Kreistag zu beschließen ist.

 

In der Prüfungsmitteilung über die überörtliche Prüfung 2010 der Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn geht der Landesrechnungshof unter Gliederungsnummer 14 auf die Interkommunale Zusammenarbeit ein.

 

Gliederungsnummer III 14.7.3.3 und 14.7.3.4 Die integrierte Leitstelle Norderstedt

In seiner Bewertung kommt der Landesrechnungshof zu folgendem Ergebnis:

Die Übernahme der Leitstellenaufgaben durch die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt ist sicherlich für den Kreis Segeberg zurzeit eine finanziell attraktive Lösung. Damit ist jedoch die angedachte große Lösung der KRLS West unter Einbeziehung des Kreises verhindert worden. Langfristig mit Blick auf die Einführung des Digitalfunks dürfte sich diese Lösung finanziell nachteilig für den Kreis Segeberg und die anderen betroffenen Kreise auswirken. Daher sollte der Kreis Segeberg die Gelegenheit nutzen, sich der KRLS West anzuschließen. Diese verfügt über ausreichende räumliche Kapazitäten, um auch den Kreis Segeberg noch mit zu versorgen. Es müsste lediglich das Personal aufgestockt werden.“ Im Fazit trifft der Landesrechnungshof die Aussage: „Der Kreis Segeberg ist aufgefordert, sich der KRLS West anzuschließen.“

 

Stellungnahme:

Eine Arbeitsgruppe des zuständigen Fachausschusses befasst sich derzeit unter Einbeziehung aller Beteiligten mit der Thematik. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

 

 

Gliederungsnummer III 14.7.5 Planungen der Kreise Stormarn, Segeberg, Ostholstein, und Plön zur Gründung eines Zweckverbands für die Trägeraufgaben des Rettungsdienstes

Der Landesrechnungshof kommt in seiner Bewertung zu folgendem Schluss:

Der LRH teilt die Skepsis der Krankenkassen. Sollte es zu einem solchen Zweckverband kommen, wird dieser nur geringe Synergieeffekte realisieren können. Größere Wirtschaftlichkeitspotentiale dürften nur in der unter III Tz. 14.7.4 dargestellten Lösung erzielbar sein, wenn auch die Durchführung des Rettungsdienstes übertragen wird. Nur das ermöglicht die Personalhoheit auch über das gesamte im Einsatzgebiet tätige Personal und damit die Steuerung aus einer Hand.“

 

Stellungnahme:

Neben der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitspotentialen geht es bei der gemeinsamen Verwaltung der Rettungsdienstträger vor allem auch um eine höhere Professionalisierung der Trägerverwaltung und der damit einhergehenden Stärkung der Verhandlungsposition der Rettungsdienstträger. Die gutachterlichen Empfehlungen bleiben abzuwarten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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