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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)      Die Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.01.2011 gemäß anliegender Richtlinie umgestellt.

 

b)      Sofern ab dem Jahr 2012 weitere Änderungen erfolgen (z. B. Sprachförderung), ist ein Änderungsentwurf dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung  vorzulegen.

 

c)      Im Zuge des neuen Förderungssystems erfolgt die Betriebskostenförderung durch den Kreis Segeberg ab 2011 nicht mehr mit einer Förderung von 3 % der Kosten des pädagogischen Personals, sondern mit 13 % der jährlichen Landeszuweisung (Gesamtbetrag von Betriebskostenförderung, U 3 - Förderung, Förderung der Sprachbildung).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1. Bisherige Situation:

a) Betriebskostenförderung 

Die Finanzierung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen erfolgt in Schleswig-Holstein nach § 25 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) durch

  • Zuschüsse des Landes (Landesmittel)
  • Teilnahmebeiträge oder Gebühren
  • Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreismittel)
  • Zuschüsse der Gemeinden
  • Eigenleistungen des Trägers

 

Landesmittel (gemäß § 25 e FAG)

Das Land beteiligt sich seit 1993 an den angemessenen Kosten für das  pädagogische Personal von Kindertageseinrichtungen und qualifizierten Tagespflegestellen. Der Landeszuschuss betrug anfangs 20 % (für Träger mit eigenen Steuereinnahmen oder 22 % für Träger ohne eigene Steuereinnahmen). Durch Deckelung der Landesmittel sowie steigende Personalkosten sank der Landesanteil im Jahre 2009 auf 16,4 %.

Die Mittel werden den Kindertageseinrichtungen über die Kreise und kreisfreien Städte zugewiesen. Die Auszahlung an die Kreise sowie die Weiterleitung an die Einrichtungen erfolgt jährlich in zwei Raten. Berechnungsgrundlager die Zuweisung an Kreise und kreisfreie Städte bildete bisher die Kosten des pädagogischen Personals aus den (drei) Vorjahren.

 

Seit 2004 können die Kreise und kreisfreien Städte die Kriterien zur Weiterleitung an die Kindertageseinrichtungen selbst bestimmen. Im Kreis Segeberg ist Weitergabe der Landesmittel wie in den meisten übrigen Kreisen bislang weiterhin anhand der angemessenen Personalkosten erfolgt. Um diese zu ermitteln, ist ein aufwändiges Verfahren erforderlich. (Berechnung förderungsfähiger Personalstunden und  förderungsfähiger Personalkosten, Vergleich zwischen Soll- und Ist-Stunden, Berechnung des Zuschusses). Weil die endgültigen Personalkosten erst nach Ende eines Jahres feststehen, erfolgt die Förderung in einem zweistufigen Verfahren: Aufgrund der Personalkosten des Vorjahres wird ein Abschlag für das laufende Jahr gezahlt und eine Spitzabrechnung für das vergangene Jahr vorgenommen.    

 

Kreismittel

Daneben gewährt der Kreis Segeberg selbst bisher Zuschüsse von jeweils 3 % der förderungsfähigen Personalkosten. Die Förderung von Kindertageseinrichtungen in Norderstedt ist eingebunden in den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg auf die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt. (Die Stadt Norderstedt erhält die Landesmittel vom Kreis Segeberg gebündelt, berechnet die einzelnen Zuschüsse selbst und verteilt Landes- und Kreiszuschüsse weiter. An Kreismitteln wurden der Stadt Norderstedt von 2006

bis 2010 jährlich pauschal 370.000 Euro für die Betriebskostenförderung gewährt; 2010 = rd. 2,9 % der förderungsfähigen Personalkosten).

 

Bedingt durch Tarifsteigerungen, zusätzliche Gruppen und umgewandelte Gruppen mit höheren Personalschlüsseln sind die Peronalkosten und damit die Kreisförderung in den vergangenen Jahren stetig angestiegen:

Personalkosten 2008 = rd. 33,70 Mio. Euro, 3 % Kreisförderung = rd. 1,01 Mio. Euro

Personalkosten 2009 = rd. 36,87 Mio. Euro, 3 % Kreisförderung = rd. 1,11 Mio. Euro

vorl. Personalk. 2010 = rd. 39,98 Mio. Euro, 3 % Kreisförderung = rd. 1,20 Mio. Euro.

 

b) Betriebskostenförderung U 3 (Bundes- und Landesmittel)

Seit 2009 stellen Bund und Land zusätzlich Mittel für die gezielte Betriebskostenförderung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bereit, um die Ausbauförderung von U 3 - Plätzen zu ergänzen.

Der Bund stellt folgende Mittel zur Verfügung:

2009 im Jahr 100 Mio. Euro,

2010 im Jahr 200 Mio. Euro,

2011 im Jahr 350 Mio. Euro,

2012 im Jahr 500 Mio. Euro,

2013 im Jahr 700 Mio. Euro

und ab 2014 im Jahr 770 Mio. Euro.

 

Das Land stellt in gleicher Höhe Mittel zur Verfügung, wie Bundesmittel auf Schleswig-Holstein entfallen (§ 31 c FAG). Das Land weist diese Bundes- und Landesmittel den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen mit der Betriebskostenförderung zu. Bis 2010 wurde dabei ein Verteilerschlüssel angewendet, der sich nach der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Tagespflege in den Kreisen und kreisfreien Städten bemaß.

 

Die Kreise sind in der Art und Weise der Mittelverteilung frei. Vom Kreis Segeberg wurden die Mittel von 725.000 Euro im Jahr 2009 und 1.506.500 Euro im Jahr 2010 wie folgt verteilt: Jeder in dem betreffenden Jahr zusätzlich geschaffene U 3 - Platz wurde mit einem einmaligen Bonus von 500 Euro gefördert. Die restliche Fördersumme wurde entsprechend der U 3 - Plätze des Jahres 2009 bzw. 2010 Jahres verteilt, und zwar für vorgehaltene Krippenplätze und tatsächlich belegte Plätze in altersgemischten Gruppen, jeweils nach einem rechnerischen Jahresmittelwert. (Bei weniger als 25 Wochenstunden erfolgte eine anteilige Kürzung.)

 

c) Spezielle Sprachförderung (Landesmittel)

Außerdem stellt das Land seit 2007 neben den Sprachintensivmaßnahmen (SPRINT, verteilt über die Schulämter) für Kinder in den letzten 20 Wochen vor Schuleintritt auch Mittel für die spezielle, präventive Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen bereit. Im Jahr 2010 waren das 3,6 Mio. Euro.

 

Gefördert wurden Kinder ab drei Jahren mit einem besonderen Förderbedarf in deutscher Sprache in Kleingruppen von drei bis acht Kindern durch entsprechend fortgebildete Erzieherinnen/Erzieher (oder externe Fachkräften). Bezuschusst wurden überwiegend zusätzliche Personalkosten bis maximal 2.000 Euro pro Kleingruppe bei 80 Förderstunden im Jahr. Die Bemessung der jeweiligen Landeszuweisung richtete sich zunächst nach der Zahl der angemeldeten Kleingruppen; im darauffolgenden Jahr erfolgte eine Spitzabrechnung.

 

 

2. Veränderungen ab 2011

    Erhöhung und Bemessung der Mittel durch das Land

a) Betriebskostenförderung

Ab dem Jahr 2011 stellt das Land Schleswig-Holstein zur Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen hrlich 70 Mio. Euro statt bisher 60 Mio. Euro landesweit bereit.

Zudem erfolgt die Betriebskostenförderung nach neuen Kriterien. Die Bemessung der Landesmittel zur Weiterleitung an die Kreise und kreisfreien Städte erfolgt nunmehr nach

  • der Anzahl der Kinder über drei Jahren, die in Kindertageseinrichtungen            und öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut werden
  • der Dauer der Betreuung sowie
  • dem Anteil der Kinder aus überwiegen nicht deutsch sprechenden Familien. 

 

b) Betriebskostenförderung U 3

Das Steigen der Bundesmittel (s. Ziffer 1 b) bewirkt ein Steigen der Landesmittel. Für die Weiterverteilung an die Kreise und kreisfreien Städte berücksichtigt das Land ab 2011 insbesondere

  • die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die in Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut werden
  • die Dauer der Betreuung sowie
  • der Anteil der Kinder aus überwiegend nicht deutsch sprechenden Familien.

 

c) Förderung der Sprachbildung

Die spezielle Sprachförderung wird abgelöst durch eine Zuweisung für die Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen. Sie umfasst ab 2011 jährlich 4 Mio. Euro und ist vorgesehen für Kinder mit besonderem Förderbedarf bei der sprachlichen Entwicklung und beim Erlernen der deutschen Sprache. Die bisherige Sprachförderung bleibt im Prinzip erhalten, in der Gestaltung wird den Kindertageseinrichtungen allerdings mehr Freiraum zugebilligt (feste Kleingruppenangebote oder Einzelförderung).

Bei der Weiterverteilung der Landesmittel an die Kreise berücksichtigt das Land insbesondere

  • die Zahl von Kindern über drei Jahren, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden und
  • der Anteil der Kinder aus überwiegend nicht deutsch sprechenden Familien,

vgl. § 31 d FAG)

 

Dem Kreis Segeberg wurden bewilligt:

    2010       2011

Betriebskostenförderung .072.900,00 €                      7.067.298,02 €

U 3 - Betriebskostenförderung          1.506.500,00 €                      2.644.351,48 €

Sprachförderung/-bildung                    294,000,00 € (vorläufig)         332.056,88 €

zusammen                       7.873.400,00 €                     10.043.706,38 €

 

 

3. Folgen für die Kreise und kreisfreien Städte

Vom Land wurden die Fördermittel ab 2011 in den drei Teilbereichen erheblich aufgestockt; insbesondere macht sich das 2011 im Vergleich zu 2010 bemerkbar.

 

Zudem gibt das Land die Fördermittel nach neuen Kriterien als Budget an die Kreise und kreisfreien Städte weiter mit dem Ziel einer bedarfsgerechteren Förderung und einer Verwaltungsvereinfachung. Verwendungsnachweise sowohl seitens der Einrichtungen als auch der Kreise gegenüber dem Land entfallen künftig.

 

Die Kreise sind in der Art und Weise der Mittelweitergabe frei, ab 2011 auch für die Förderung der Sprachbildung. Sie können selbst entscheiden, ob sie die bisherige Kleingruppenförderung mit 2.000 Euro Höchstbetrag weiter anwenden oder unter den Antragstellern nach eigenen Kriterien auswählen.

 

r eine Änderung des Verteilungssystems, und zwar bereits seit die erhöhten Mittel zur Verfügung stehen, ab 01.01.2011, sprechen folgende Gesichtspunkte:

 

  • Die bisherige Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten mit drei Systemen ist für alle Beteiligten sehr verwaltungsaufwändig.
  • Die Träger verfügen nicht über verlässlichen Planungsgrößen.
  • Die neuen Förderkriterien des Landes ab 2011 geben Anlass, die Kriterien zur Weiterverteilung zu überdenken und neu zu ordnen.
  • Der Betreuungsaufwand und das Angebot einer Kindertageseinrichtung könnten in einem neuen System besser berücksichtigt werden.

 

In den anderen Kreisen Schleswig-Holsteins wurden oder werden die Systeme zur Betriebskostenförderung verändert. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat bereits im Jahr 2010 ein neues System zur Betriebskosten- und U 3 - Förderung entwickelt und ab 2011 erfolgreich umgesetzt. Die Förderung der Sprachbildung soll dort ab 2012 ebenfalls eingebunden werden.

 

 

4. Das neue Förderungssystem für den Kreis Segeberg

An dem Leistungspunkte-System des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat sich

die  hiesige Verwaltung orientiert und für den Kreis Segeberg ein solches System entwickelt. Auch hier soll neben der Betriebskostenförderung die U 3 - Förderung

und ab 2012 die Förderung der Sprachbildung einbezogen werden.

 

Das Leistungspunkte-System funktioniert im Prinzip einfach: Zunächst werden Faktoren wie Plätze, Öffnungszeiten der einzelnen Gruppen und Betreuungsumfang, differenziert nach unterschiedlichen Gruppen, sowie Leitungsaufwand und Besonderheit eingruppiger Einrichtungen berücksichtigt. Grundlage bilden die im Kindertagesstättenbedarfsplan erfassten genehmigten Plätze. Für 2011 werden allerdings die Daten aus der jeweiligen „Bestandsmeldung 01.01.2011“ zur Personalkostenförderung verwendet.

 

Durch Multiplikation der Berechnungsfaktoren werden Leistungspunkte pro Gruppe und pro Einrichtung ermittelt.

Die bewilligten Mittel des Landes - Betriebskosten und U 3 - sowie des Kreises zusammen ergeben grundsätzlich die Fördermasse des Jahres 2011 (Außerdem

ist die ausstehende Spitzabrechnung der Personalkostenförderung 2010 zu berücksichtigen.)

Die Fördermasse dividiert durch die Leistungspunkte aller Einrichtungen ergibt den Euro-Wert eines Leistungspunktes. Diese Förderung pro Punkt multipliziert mit den Leistungspunkten einer Einrichtung ergibt deren hrlichen Zuschuss.

 

Ausgezahlt wird der Zuschuss - wie bisher - in zwei jährlichen Raten. Es gibt keine Nachzahlungen und keine Verwendungsnachweise. Änderungen bei Gruppen oder Öffnungszeiten werden im Folgejahr berücksichtigt.

 

Insgesamt dient das neue System erheblich der Verwaltungsvereinfachungr Träger von Kindertageseinrichtungen, für deren Verwaltungsstellen und für die Kreisverwaltung selbst. Es ist rechnerisch leichter nachzuvollziehen und erscheint transparenter.

Zudem wird mehr Leistungsgerechtigkeit erreicht durch Berücksichtigung des Betreuungsaufwandes und Ausrichtung am Nutzen eines KiTa-Angebotes für Kinder und Eltern.

 

r die Einbeziehung der Sprachförderung in das neue System gibt es derzeit noch keine passende Lösung. Zudem muss den Kindertageseinrichtungen aufgrund neuer Leitlinien des Landes Gelegenheit gegeben werden, ihre pädagogische Konzeption entsprechend zu ergänzen.

r 2011 ist daher vorgesehen, das bisherige Verfahren der Kleingruppenförderung weiter anzuwenden, mit 2.000 Euro Förderung je Kleingruppe bei jährlich 80 Förderstunden. Der Förderbetrag pro Kleingruppe wird erhöht, wenn mehr Fördermittel (im Verhältnis zur Gesamtzahl der angemeldeten Gruppen) zur Verfügung stehen.

r 2012 wird eine Möglichkeit gesucht, um die Förderung der Sprachbildung in das Leistungspunkte-System einzubeziehen.

 

 

5. Neudefinierung der Kreisförderung

Bislang förderte der Kreises Segeberg die Betriebskosten je Einrichtung mit 3 %

der angemessenen Kosten des pädagogischen Personals (s. Ziffer 1 a). Durch eine ständige Steigerung der Personalkosten erfolgte ebenfalls eine Steigerung der Förderung. Eine Abkehr von der Personalkostenförderung macht es erforderlich, dass auch die Verteilungsgrundlage für die Kreiszuweisung geändert wird. Vergleichbar mit einer  3 % - Personalkostenförderung ist 2011 und 2012 ein Betrag

in Höhe von 13 % der Landeszuweisung.

 

 

6. Verfahren

Zunächst war das neue System am 20.06.2011 den leitenden Verwaltungsbeamten präsentiert und am 23.06.2011 in der Stadtverwaltung Norderstedt vorgestellt worden. Danach erfolgten verwaltungsintern weitere Modifizierungen.

mtliche Träger von Kindertageseinrichtungen und Kommunen im Kreis Segeberg sowie die Kirchenkreise Altholstein und Plön-Segeberg wurden über die beabsichtigte Umstellung des Fördersystems informiert, und zwar mit Rundschreiben vom 03.08. 2011 unter Beifügung des Entwurfes der Richtlinie sowie einer vorläufigen Berechnung der Förderung 2011 für die jeweilige Einrichtung. (Für die Träger in Norderstedt wurden die Informationen über die Stadt Norderstedt weitergeleitet, für die kirchlichen Träger über die Kirchenkreise Altholstein und Plön-Segeberg). Träger, Kommunen und Kirchenkreise erhielten so Gelegenheit, bis zum 31.08.2011 Stellung zu nehmen.

Die Auswertung noch ausstehender Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen kann zur Folge haben, dass am System noch verwaltungsseitig vereinzelte Änderungen notwendig werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Landesmittel sind durchlaufende Gelder und insofern kostenneutral.

Die Landesförderung wird sich bei der vorgesehenen Steigerung der U 3 - Fördermittel bis 2014 insgesamt erhöhen. Die an die Landesförderung gekoppelte Kreisförderung würde schätzungsweise jedoch nicht höher liegen als die bisherige  an - ebenfalls steigende - Personalkosten orientierte Förderung von 3 %.

 

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3611100 (Sprachförderung 3611200)

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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