Drucksache - DrS/2011/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Bearbeitung und Abrechnung der kommunalen Zuschüsse im Bereich der Kindertagespflege durch das Kreisjugendamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.09.2011
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04.10.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum 01. August 2011 erfolgte gemäß dem Kreistagsbeschluss vom 03. März 2011 (DrS/2010/089 und DrS/2010/089-1) die Umstellung des Auszahlungs- und Erstattungsverfahrens an die Kindertagespflegepersonen. Auf Antrag der Personensorgeberechtigten wird der Tagespflegeperson eine laufende Geldleistung von 3 EUR je Betreuungsstunde und Kind gewährt. Die Eltern werden gemäß den Sozialstaffelregelungen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an diesen Betreuungskosten beteiligt.
Einzelne Kommunen fördern die Betreuung von Kindern in Tagespflege als freiwillige Leistung zusätzlich mit dem Ziel, die Betreuungskosten für die Eltern zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang sind Kommunen an das Kreisjugendamt herangetreten, um abzuklären, inwieweit die kommunale Förderung auf das neue Auszahlungs- und Erstattungsverfahren abgestimmt werden muss und ob eine Auszahlung dieser kommunalen Förderung direkt durch das Kreisjugendamt erfolgen kann. Diese Überlegungen werden angestellt, um mögliche Überzahlungen zu vermeiden und die Förderung insgesamt zu vereinfachen und transparenter darzustellen.
Das Jugendamt sieht die Möglichkeit, diese kommunale Förderung im Rahmen der Zahlungen der laufenden Geldleistung an die Tagespflegepersonen entsprechend zu berücksichtigen und auszuzahlen. Im Schriftverkehr würde auf die jeweilige kommunale Förderung hingewiesen. Die zusätzliche Arbeitsbelastung wird als gering eingeschätzt. Zu festgelegten Terminen, z.B. halbjährlich, würde eine Abrechnung der verauslagten Fördersumme mit der jeweiligen Kommune erfolgen. Verwaltungskosten für diese Tätigkeiten würden den Kommunen nicht berechnet werden, zumal die Kommunen im Bereich der Sozialstaffel ebenfalls kostenlos für den Kreis tätig werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Es entsteht im Jugendamt ein erhöhter Personalaufwand durch die zusätzliche Berechnung der kommunalen Zuschüsse. Der genaue Umfang kann nicht beziffert werden und hängt auch von der Zahl der teilnehmenden Kommunen ab. Aktuell werden mit drei Kommunen Gespräche geführt. Zusätzlich entsteht in einem geringen Maße sowohl in der Geschäfts- und Finanzbuchhaltung als auch im Jugendamt ein Personalmehraufwand durch die Abrechnung der vorfinanzierten Zuschüsse mit den Kommunen. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls Kassenkreditzinsen anfallen.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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