Drucksache - DrS/2011/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Zielsetzungen der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen für den U3-Ausbau bis zum Jahre 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.09.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bestandsdaten und Verwaltungsempfehlungen zum weitern U3-Ausbau zur Kenntnis. Der Ausschuss beschließt, dass der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bis zum 01.08.2013 kreisweit eine Quote von durchschnittlich 41 % erreicht haben soll. Als Zwischenziele werden zum Stichtag 01.03.2012 mindestens 30 % und zum Stichtag 01.03.2013 mindestens 37 % festgelegt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 18.11.2009 hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Alter unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 kreisweit eine Ausbau-Quote von durchschnittlich 35 % der Altersgruppe erreichen sollen. Dies entsprach der seinerzeit vorgelegten Bund-Ländervereinbarung zum U3-Ausbau, mit dem Ziel alle gesetzlichen Betreuungsansprüche für Kinder unter drei Jahren mit Wirkung zum 01.08.2013 erfüllen zu können.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach U3-Plätzen wird allerdings in der bundesweiten Fachdiskussion inzwischen davon ausgegangen, dass wesentlich höhere Ausbaugrade erforderlich sein werden.
In Abhängigkeit der regional sehr unterschiedlichen Faktoren Demografie, Stadt-Umlandverflechtung, Konjunktur und Frauenerwerbsquote sowie Bezahlbarkeit der Elternbeiträge werden in der Bundesrepublik zurzeit Betreuungsbedarfe zwischen 40 % und 75 % der entsprechenden Altersjahrgänge erwartet. Mit dieser Thematik hatte sich der Jugendhilfeausschuss bereits in seinen Sitzungen am 16.02.2011 und am 25.05.2011 befasst. Zugleich wurde die Verwaltung um Vorlage aktualisierter Zahlen gebeten, um auf deren Grundlage weiter beraten zu können.
Nach Einschätzung der Verwaltung wird eine Quote von durchschnittlich 35 % auch im Kreis Segeberg nicht ausreichen, um den ab 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII n. F. für ein- und zweijährige Kinder auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu erfüllen.
Bereits mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan 2010 wurde für den Kreis Segeberg über das Jahr 2013 hinausgehend prognostiziert, dass in den kreisangehörigen Städte sowie für die in Stadtrandlage befindlichen Gemeinden und Ämter örtliche Bedarfe von bis 60 % zu erwarten sind. Im Gesamtergebnis kommt der Bedarfsplan 2010 zu einer kreisweiten Nachfrage von durchschnittlich 49 %.
Es zeichnet sich ab, dass der Kindertagesstättenbedarfsplan 2011, der sich zurzeit noch in Aufstellung befindet, zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird. Im Vorgriff darauf hat die Verwaltung die IST- und mögliche SOLL-Entwicklung der U3 Ausbauquote im Kreis Segeberg, auch unter Berücksichtigung der noch zur Verfügung stehenden Investitionsfördermittel, gesondert ermittelt. Im Ergebnis wird eine Anhebung des Ausbauziels 2013 von 35 % auf 41 % vorgeschlagen:
- Erhebungsstichtag 01.03.2010 21 % IST-Quote
- Erhebungsstichtag 01.03.2011 (vorläufig)25 % IST-Quote
- Sonderauswertung am 15.07.2011(vorläufig)27 % IST-Quote
- inkl. vorliegender Anträge/Ankündigungen bis 201335 % SOLL-Quote alt
- plus 300-315 z.Zt. noch nicht geplanter Plätze bis 201341 % SOLL-Quote neu
Wie sich die vorgenannten, kreisweit kumulierten Zahlen auf die Städte und Ämter des Kreises Segeberg genau verteilen ist aus den als Anlagen beigefügten Tabellen
- U3-Ausbau IST 2010/2011 und
- U3-Ausbau SOLL 2013
ersichtlich; insbesondere auch hinsichtlich der nach dem Stichtag 01.03.2010 bereits bewilligten und beantragten neuen Plätze sowie hinsichtlich der der Kreisverwaltung bisher konkret angekündigten kommunalen Planungen für weitere Plätze.
Zugleich wird gemeindegenau deutlich, welche darüber hinaus gehenden Ausbauaktivitäten erforderlich sind, um bis 2013 zu einer kreisweit durchschnittlichen Ausbauquote von 41 % zu kommen. Für die einzelnen Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter werden dabei Quoten nicht unter 35 % und im Einzelfall bis zu 49 % vorgesehen, wo sich bereits jetzt eine verstärkte Nachfrage nach U3-Plätzen und diesbezüglichen Ausbauaktivitäten abzeichnen.
Die Verwaltung berücksichtigt bei diesem Vorschlag ausdrücklich die Höhe der noch vorhandenen Fördermittel. Denn über die Ausschöpfung der Fördermittel hinausgehende, höhere Ausbauziele würden für die kreisangehörigen Kommunen und für den Kreis aus heutiger Sicht nicht finanzierbar sein.
Um der gegenwärtigen Bedarfsermittlung in Höhe von voraussichtlich kreisweit durchschnittlich 49% gerecht werden zu können, bedürfte es einer deutlichen Aufstockung der Bundes- bzw. Landesmittel, und zwar sowohl für die Investitionen als auch für den laufenden Betrieb der Einrichtungen.
Folgende Investitions-Fördermittelhöhen für den U3-Ausbau sind für den Kreis Segeberg bis 2013 vorgesehen:
Bundesmittel U3-Ausbau | 7.088.000,00 EUR |
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Landesmittel U3-Ausbau | 5.753.000,00 EUR |
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| = 12.841.000,00 EUR |
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abzgl. bereits bewilligter |
- 4.822.651,13 EUR | inkl. 12.721,79 EUR für 26 neue Tagespflegestellen in der Zeit vom 31.10.2008 bis 05/2011 (= 31 Monate) |
abzgl. bereits bewilligter Landesmittel |
- 140.000,00 EUR |
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| = 7.878.348,87 EUR |
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abzgl. für bereits beantragte und angekündigte weitere Maßnahmen |
- 4.557.635,41 EUR |
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| = 3.320.713,46 EUR |
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abzgl. für angenommene weitere 26 Tagespflegestellen ab 06/2011 bis 12/2013 (= 31 Monate) à 500,00 EUR Erstausstattung |
- 13.000,00 EUR |
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= 3.307.713,46 EUR | restliche Investitionsfördermittel |
Bei einer Annahme von durchschnittlichen Kosten von 10.000 bis 11.000 EUR je neu geschaffenem U3-Platz können damit noch ca. 300 bis 315 weitere Plätze gefördert werden, die bisher noch nicht von konkreten kommunalen Planungen im Kreis Segeberg abgedeckt sind. Zur vollständigen Information ist als dritte Anlage beigefügt die Liste der Bewilligungsbescheide zum Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung im Kreis Segeberg inkl. Stand der Bundes- und Landesmittel per 15.07.2011.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Für den Kreis keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, da er Kitas investiv nicht fördert; für die kreisangehörigen Kommunen finanzielle Auswirkungen im Zeitraum 2009 bis 2013 i. H. v. insgesamt rund 6,5 Mio. EUR (rund ein Drittel des U3-Investments), denen allerdings in der Regel die entsprechenden Vermögenswerte in Form von Gebäuden und Inventar (in Höhe des Gesamtinvestments inkl. Drittmittel) zuwachsen.
Mittelbar entstehen Kreis und Kommunen aus der erhöhten Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und weiteren U3-Plätzen zusätzliche Aufwendungen für Betriebskostenförderungen und Sozialstaffel, die jedoch nicht genau ermittelt werden können.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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172,2 kB
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