Drucksache - DrS/2011/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer zusätzlichen Hilfeplanerstelle für den Fachdienst Eingliederungshilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Rohwer, Annett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
21.06.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
23.06.2011
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land erstattet den Kreisen und kreisfreien Städten für die Hilfeplanung und den Koordinierungsaufwand im Zuge der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe die Aufwendungen in Höhe von 2,0 Mio (Mittel für die KOSOZ) und 9 Mio € (Mittel für Hilfeplanung). Diese Mittel sind bis 31.12.2012 verbindlich zugesichert.
Durch das Ausführungsgesetz zum SGB XII wird ab 01.01.2011 50.000,00 € pro Hilfeplanerstelle an die Kreise und kreisfreien Städte erstattet.
Diese Mittel werden vom Land zur Verfügung gestellt, weil die Hilfeplanung als Steuerungsmöglichkeit der Eingliederungshilfe fachlich als notwendig und damit förderungswürdig angesehen wird. Auf der letzten Sitzung der Sozialamtsleiter wurde durch Herrn Schirrmacher vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erläutert, dass die für Hilfeplanung eingeplanten Haushaltsmittel des Landes noch nicht abgeschöpft worden seien. Als bisher noch nicht abgeschöpfter Betrag stehen zurzeit 1.078.000,00 € zur Verfügung, eine Aufstockung sei im Rahmen der Beantragung der Mittel möglich.
Der Kreis Segeberg hat im Rahmen der Hilfeplanerstellen für 2010 10,99 Stellen abgerechnet, Anteile der Hilfeplanung werden im Bereich der Sachbearbeitung und des Gesundheitsamtes abgeleistet, direkte Sozialpädagogen sind 6 Vollzeitäquivalente.
Im Hinblick auf weiter steigende Fallzahlen und Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe ist eine Qualitätsoffensive in kommunaler Verantwortung zur Entwicklung inklusiver Sozialräume unumgänglich. Dies ist nur mit Personalressourcen möglich, die der Kreis Segeberg durch eine zusätzliche Stelle decken könnte. Es ist davon auszugehen, dass das Land die Mittel für Hilfeplanung ab 2012 kürzen wird, wenn sie nicht entsprechend von den Kreisen und kreisfreien Städten abgeschöpft werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine zusätzliche Hilfeplanerstelle befristet auf die zugesagten Hilfeplankosten einzurichten.
Aufgrund von Altersteilzeit und Elternzeit sind 1,5 Stellen in der Hilfeplanung neu zu besetzen, geplant ist, dies im Paket auszuschreiben.
Eine Befassung im Fachausschuss war nicht möglich, weil die Sachlage erst am 07.06.2011 auf der Sozialamtsleitersitzung bekannt gegeben wurde und die Stelle möglichst umgehend eingerichtet werden sollte.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Eine Hilfeplanerstelle im Bereich S12, Erfahrungsstufe 3 kostet: 49.500,00 €.
Erstattet werden 50.000,00 €, so dass eine Kostenneutralität gegeben ist.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
