Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/021-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

 

Für die weitere Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse sind folgende Verfahrensregeln und Grundsätze zu beachten: 

 

I. Die Geschäftsordnung des Kreistages wird wie folgt geändert:

- In § 1 wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:
Vor Herausgabe der Einladung wird diese vom Kreispräsidenten oder der Kreispräsidentin und seinen bzw. ihren Stellvertretern/innen mit dem Landrat oder der Landrätin, den Vorsitzenden der Fraktionen und dem oder der Vorsitzenden des Hauptausschusses hinsichtlich

  • der Reihenfolge der Tagesordnung,
  • der evtl. Vertagung einzelner Themen,
  • Ausnahmen vom Regelbeginn der Kreistagsitzungen gemäß Abs. 3 sowie
  • Empfehlungen zu einer Begrenzung der chstdauer der Redezeit für einzelne Beratungsgegenstände gemäß § 7 (5) GeschO

besprochen.

 

- In § 1 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:
„Kreistagsitzungen beginnen in der Regel um 18 Uhr und enden spätestens kurz nach 22 Uhr. Nach 22 Uhr ist kein Tagesordnungs­punkt mit politischem Entscheidungsbedarf mehr aufzurufen; der letzte (vor 22 Uhr) aufgerufe­ne Tagesordnungspunkt ist noch abzuhandeln. Nicht erledigte Tagesordnungs­punkte werden auf die folgende Kreistagssitzung vertagt; falls unbedingt erforderlich, ist eine zusätzliche Sitzung einzuberufen. Nur in Ausnahmefällen können die Kreistags­sitzun­gen auch bis zu zwei Stunden früher beginnen.

 

- In § 1 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt:
„Für die Kreistagssitzungen und die Ausschusssitzungen wird von dem Kreispräsidenten oder der Kreispräsidentin jährlich im Voraus ein Sitzungsplan erstellt. Im Sitzungsplan des Kreistages sind sechs Sitzungen und zwei zusätzliche Ausweichtermine vorzusehen. Die Ausweichtermine und zusätzliche Sitzungen sollen in der Regel in der folgenden Woche der regulären Kreistagssitzung stattfinden.


- In § 1 werden die bisherigen Absätze 2 bis 4 zu Absätzen 5 bis 7.

- In § 11 Absatz 2 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt: „§ 1 Absatz 3 gilt entsprechend.“

 

II.   Darüber hinaus verständigt sich der Kreistag auf folgende Grundsätze. Die Rechte der Vorsitzenden der Gremien und der Fraktionen, die sich aus der Kreisordnung und der Geschäftsordnung des Kreistages ergeben, bleiben unberührt:

 

  1. Kreistagssitzungen sollen einem straffen Zeitmanagement unterliegen. Allerdings sollen insbesondere bei bedeutenden Themen auch breite Debatten stattfinden. Dafür kann  eine Begrenzung der Debattendauer gemäß § 7 Abs. 5 der Geschäftsordnung festgelegt werden. Bei unstrittigen Themen soll nach Möglichkeit auf eine Aussprache verzichtet werden.
  2. Es sollen in der Regel nur solche Themen in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen werden, die zuvor im zuständigen Fachausschuss behandelt und mit einem Votum versehen wurden.
  3. Verwaltungsvorlagen und Anträge sollen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass vor der Ausschussberatung eine Befassung in den Fraktionen erfolgen kann.
  4. Es soll durch vorausschauendes Themenmanagement erreicht werden, dass die Zahl der Ausschusssitzungen gegenüber dem Sitzungsplan nicht erhöht wird.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag  hat am 12. November 2009 Vorgaben für die Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse (2. Drs./2009/138) beschlossen, die ab 2010 zur Anwendung kamen. In Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden mit dem Kreispräsidenten und seinen Stellvertretern, der Landrätin, und dem Vorsitzenden des Hauptausschusses im Dezember 2010 und Juni 2011 wurden die Regeln einer Überprüfung unterzogen. Ergebnis der Aussprachen war:

 

Eine weitere Straffung der Kreistagsarbeit ist grundsätzlich erstrebenswert. Der Ablaufzeitplan, der den Abgeordneten zu Beginn einer Sitzung vorgelegt wird, ist dabei ein nützliches Instru­ment. Längere Kreistagsdebatten (mit mehreren Rednern pro Fraktion) sollen weiterhin möglich sein, aber auf politisch bedeutende Themen  beschränkt bleiben. Bei solchen Themen sollten sich die Fraktionsvorsitzenden mit dem Kreispräsidenten in der Kreistags­vorbesprechung auf einen festen Zeitrahmen verständigen und dem Kreistag die Begrenzung der Debattendauer gemäß § 7 Abs. 5 der Geschäftsordnung vorschlagen. Bei unstrittigen oder weniger bedeutenden Themen soll auf eine Aussprache verzichtet werden.

 

Die Redezeitbegrenzung der Geschäftsordnung (10- / 5 Min-Regelung) soll beibehalten werden, ebenso gelten die Bestimmungen für „Schluss der Rednerliste“ oder „Schluss der Debatte“. Zur einfacheren Kontrolle der Redezeit – auch für die jeweiligen Redner – ist eine „Zeitampel“ im Kreistagssaal installiert. Um die Sitzungen zu straffen wird weiterhin auf die Selbstdisziplin aller Kreistagsmitglieder gesetzt.

 

Die Regelung, im Jahr 6 plus 2 Kreistagssitzungen mit einer Tagungszeit von 18 bis maximal 22 Uhr vorzusehen, soll grundsätzlich beibehalten werden. Allerdings soll in Ausnahmefällen eine flexible Handhabung (Beginn bis zu zwei Stunden früher) möglich sein, um zusätzliche Sitzungen zu vermeiden. Das soll analog auch für Ausschusssitzungen gelten. 
Die „Überlauftermine“ für Kreistagssitzungen sollen in der Regel in der jeweils folgenden Woche der regulären Sitzungen stattfinden.

 

Alle Abgeordneten sollen sich bewusst sein, dass sie in unserer Demokratie auch eine Vorbildfunktion haben. Für die Debatten bedeutet dies, auch Andersdenkenden mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Verwaltung und Selbstverwaltung bilden eine Einheit. Öffentliche Kritik an der Kreisverwaltung sollte nur in konkreten Fällen geäußert werden; es sollte dabei vorher versucht werden, die Kritikpunkte gegenüber den betroffenen Mitarbeitern im direkten Gespräch zu klären. Zu beachten ist, dass sich Mitarbeiter der Kreisverwaltung nicht im Kreistag öffentlich erklären können.

 

Zum Haushalt 2012: Es wird eine Verabschiedung für die Dezembersitzung 2011 angestrebt. Abweichend von früheren Jahren wird kein „Eckwertebeschluss“ im Herbst vorgesehen. Die Kreisverwaltung wird aber dennoch grundlegende Daten zum Haushalt 2012 bereits Ende September/ Anfang Oktober dem Kreistag zuleiten.

 

Im Jahr 2011 soll es ein geselliges Treffen der Kreistagsabgeordneten mit Partnern und mit Mitarbeitern der Kreisverwaltung („Kreisfest“) geben. Angestrebt wird ein Grillabend auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn. (Als Termin für das Kreisfest ist inzwischen der 26. August 2011 mit der Zeltplatzleitung abgesprochen.)

 

Im Übrigen soll der Beschluss des Kreistages vom 12.11.2009 fortgelten. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage ist daher weitgehend wortgleich mit dem der Drs.2009/138; Änderungen bzw. Ergänzungen sind im Text unterstrichen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Loading...