Drucksache - DrS/2011/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung vom 03.03.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Verfasser 1:
- Jankowsi, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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07.06.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.06.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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23.06.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, eine Änderung der Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 03.03.2011 entsprechend dem Verwaltungsvorschlag zu beschließen und die Worte „und erstmals zum 01.11.2011“ im § 9 Abs. 4 ersatzlos zu streichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 03.03.2011 regelt im § 9 Abs. 4 die erstmalige Erhebung des Eigenanteils zum 01.11.2011. Es hat sich jetzt nach verschiedenen Gesprächen mit den örtlichen Trägern der Schülerbeförderung herausgestellt, dass diese terminliche Vorgabe nicht praxistauglich ist. Die örtlichen Träger geben die Schülerbeförderungskarten zum Schuljahresbeginn aus und sie beabsichtigen, die Kartenausgabe von der erfolgten Leistung des Eigenanteils abhängig zu machen. Dies ist unter den Trägern der Schülerbeförderung auch in der Vergangenheit schon gängige und bewährte Praxis gewesen. Insofern sollen die Eigenanteilspflichtigen auch schon zum Schuljahresbeginn entsprechend beschieden werden und nicht erst zum 01.11. des Jahres. Dies setzt allerdings voraus, dass die Worte „und erstmals zum 01.11.2011“ ersatzlos gestrichen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung entsprechend zu ändern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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