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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt die aufgrund des Umzugs in die JugendAkademie notwendigen Anpassungen des Vertrags zwischen dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. und dem Kreis.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum 01.02.2011 ist der Verein für Jugend und Kulturarbeit e.V. (VJKA) von der ehemaligen Jugendbildungsstätte „Mühle“ in die neuen Räume der JugendAkademie in der Marienstraße 31 in 23795 Bad Segeberg umgezogen. Die Miete für das sanierte Objekt beträgt p.a. 212.899,80 EUR (erstmals vollständig fällig in 2012), gegenüber einer  bisherigen Jahresmiete für das alte Objekt i.H.v. 95.300,00 EUR.

 

Durch die erweiterten Raumkapazitäten wird es dem VJKA zukünftig möglich sein,  höhere Erlöse durch Übernachtungsgäste zu erzielen und somit einen Eigenbeitrag zu den gegenüber dem GMSE anfallenden Mietkosten zu tragen. Gemäß anliegender Wirtschaftlichkeitsberechnung kann in Folge dessen der prozentuale Mietzuschuss des Kreises an den VJKA in Höhe von bisher 100% für das Gebäude „Mühle“ auf nunmehr 90 % für das Gebäude „JugendAkademie“ gesenkt werden.

 

Der jährliche Zuschuss des Kreises für die Miete der JugendAkademie beträgt demnach in 2011 127.739,94 EUR und ab 2012 jährlich 192.399,80 EUR, veränderlich ggfs. nach Maßgabe der von dem GMSE zu erhebenden Kostenmiete.

 

Diese Regelung ist inzwischen mit dem Verein ausgehandelt worden und bedarf zur Umsetzung folgender Vertragsanpassung mit Wirkung zum 01.03.2011:

 

Alter Wortlaut des § 11 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem VJKA und dem Kreis:

 

„Darüber hinaus erhält der Verein zum Ausgleich der ihm durch Zahlung kostendeckender Mieten an die Immobilienverwaltung des Kreises entstehenden Ausgaben für die Überlassung der in § 4 Abs. 2 benannten Einrichtungen eine weitere Zuwendung. Der Zuwendungsbetrag ist gleich der jährlichen Mietkosten bzw. Nutzungsentschädigungen des Vereins gegenüber der Immobilienverwaltung des Kreises. Die Mietnebenkosten sowie die Bewirtschaftungskosten dieser Einrichtungen und die Unterhaltung der Außenanlagen dieser Einrichtungen sind vom Verein zu tragen.“

 

Neuer Wortlaut des § 11 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem VJKA und dem Kreis:

 

„Darüber hinaus erhält der Verein zum Ausgleich der ihm durch Zahlung kostendeckender Mieten an die Immobilienverwaltung des Kreises entstehenden Ausgaben für die Überlassung der in § 9 Abs. 1 benannten Liegenschaften eine weitere Zuwendung. Der Zuwendungsbetrag entspricht 90 % der jährlichen Mietkosten bzw. Nutzungsentschädigungen des Vereins gegenüber der Immobilienverwaltung des Kreises. Die Mietnebenkosten sowie die Bewirtschaftungskosten dieser Einrichtungen und die Unterhaltung der Außenanlagen dieser Einrichtungen sind vom Verein zu tragen.“

 

Weiterhin sind aufgrund des Umzugs einige redaktionelle Änderungen in dem Vertrag hinsichtlich der Anschrift des Vereins und der neuen Bezeichnung „JugendAkademie“ vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Erhöhung der jährlichen Mietausgleichszahlungen an den VJKA um 97.099,80 EUR

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 366

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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