Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/033

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt den Abschluss der vorgelegten Vertragsentwürfe für die kommunalen Begleitmaßnahmen nach § 16 Abs.2 SGB II für die Jahre 2012 bis 2014.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des SGB II können nach § 16 Abs.2 Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden. Dazu gehören insbesondere:

 

  • die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
  • die Schuldnerberatung
  • die psychosoziale Betreuung
  • die Suchtberatung

 

Verantwortung und Aufgabenwahrnehmung erfolgen durch den Kreis. Durch die so genannten „kommunalen Begleitmaßnahmen“ sollen Vermittlungshemmnisse abgebaut werden und somit die Arbeitsmarktnähe und die Vermittlungsmöglichkeiten der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger verbessert werden.

 

Im Kreis Segeberg werden gegenwärtig drei Formen der kommunalen Begleitmaßnahmen angeboten.

 

Landesverein für Innere Mission

Suchtberatung

90.000,00 EUR/p.a.

Verbraucherzentrale SH

Training der Finanzkompetenz

45.000,00 EUR/p.a.

Diakonisches Werk Altholstein

Beratung in Wohnungsnotlagen

50.000,00 EUR/p.a.

 

Gesamt

 

185.000,00 EUR/p.a.

 

Die o.g. Verträge laufen zum 31.12.2011 aus und bedürfen einer Verlängerung. Hinsichtlich der Vertragslaufzeit enthalten die Entwürfe eine an die Verwaltung von der Politik herangetragene Erwartung, die Verträge auf eine Laufzeit von drei Jahren auszulegen. Die Verträge laufen zum 31.12.2014 automatisch aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bis zum 31.12.2013 soll jedoch eine Mitteilung an die Träger ergehen, ob eine Verlängerung der Verträge über den 31.12.2014 hinaus erfolgen kann.

 

Weiterhin wurde in § 6 Abs.2 eine Verpflichtung der Träger aufgenommen an der Entwicklung und Umsetzung der Sozialraumorientierung im Kreis Segeberg mitzuwirken.

 

Hinsichtlich der Leistungsumfänge und der Zuwendungshöhen wurden keine Veränderungen vorgenommen. Die bereits in den Jahren 2009-2011 vereinbarten Leistungen sind nach wie vor erforderlich und notwendig.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Gesamtförderung kommunaler Begleitmaßnahmen ab dem Jahr 2012 i.H.v. 185 TEUR p.a., dies entspricht der Förderung des Jahres 2011.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 3121

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...