Drucksache - DrS/2011/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Verträge über die kommunalen Begleitmaßnahmen gem. § 16 Abs. 2 SGB II im Kreis Segeberg ab dem Jahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Elke Andrasch
- Beteiligt:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit; Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan-Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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26.05.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.06.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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23.06.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen des SGB II können nach § 16 Abs.2 Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden. Dazu gehören insbesondere:
- die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
- die Schuldnerberatung
- die psychosoziale Betreuung
- die Suchtberatung
Verantwortung und Aufgabenwahrnehmung erfolgen durch den Kreis. Durch die so genannten „kommunalen Begleitmaßnahmen“ sollen Vermittlungshemmnisse abgebaut werden und somit die Arbeitsmarktnähe und die Vermittlungsmöglichkeiten der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger verbessert werden.
Im Kreis Segeberg werden gegenwärtig drei Formen der kommunalen Begleitmaßnahmen angeboten.
Landesverein für Innere Mission | Suchtberatung | 90.000,00 EUR/p.a. |
Verbraucherzentrale SH | Training der Finanzkompetenz | 45.000,00 EUR/p.a. |
Diakonisches Werk Altholstein | Beratung in Wohnungsnotlagen | 50.000,00 EUR/p.a. |
Gesamt |
185.000,00 EUR/p.a. | |
Die o.g. Verträge laufen zum 31.12.2011 aus und bedürfen einer Verlängerung. Hinsichtlich der Vertragslaufzeit enthalten die Entwürfe eine an die Verwaltung von der Politik herangetragene Erwartung, die Verträge auf eine Laufzeit von drei Jahren auszulegen. Die Verträge laufen zum 31.12.2014 automatisch aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bis zum 31.12.2013 soll jedoch eine Mitteilung an die Träger ergehen, ob eine Verlängerung der Verträge über den 31.12.2014 hinaus erfolgen kann.
Weiterhin wurde in § 6 Abs.2 eine Verpflichtung der Träger aufgenommen an der Entwicklung und Umsetzung der Sozialraumorientierung im Kreis Segeberg mitzuwirken.
Hinsichtlich der Leistungsumfänge und der Zuwendungshöhen wurden keine Veränderungen vorgenommen. Die bereits in den Jahren 2009-2011 vereinbarten Leistungen sind nach wie vor erforderlich und notwendig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Gesamtförderung kommunaler Begleitmaßnahmen ab dem Jahr 2012 i.H.v. 185 TEUR p.a., dies entspricht der Förderung des Jahres 2011. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 3121 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34 kB
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2
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(wie Dokument)
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31,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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