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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/066-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt die Zustimmung zum am 29.04.2011 zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Bad Segeberg abgeschlossenen Vertrag über die Bildung der Archivgemeinschaft Segeberg.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage des Kreistagbeschlusses vom 08.07.2010 sowie der am 03.03.2011 durch den Kreistag beschlossenen Haushaltssatzung 2011 wurde mit der Stadt Bad Segeberg zwischenzeitlich ein Vertrag über die Bildung der Archivgemeinschaft Segeberg im Detail abgestimmt und abgeschlossen.

 

Der wesentlichen Vertragsinhalte sind:

 

  1. Die gemeinsame hauptamtliche Betreuung des Stadtarchivs und des Kreisarchivs durch den bei der Stadt bereits beschäftigten Archivar im Umfang einer halben Vollzeitstelle für jedes Archiv.
  2. Die fachlichen Aufgaben und Tätigkeiten des Archivars sowie seine dienstrechtliche Stellung zu Stadt und Kreis.
  3. Die Erstattung der hälftigen Arbeitgeber-Brutto-Lohnkosten für den Archivar vom Kreis an die Stadt in Höhe von zurzeit rund 21.000 EUR p.a..
  4. Den im Übrigen jeweils selbstständigen Betrieb des bereits vorhandenen Stadtarchivs und des nun schrittweise aufzubauenden Kreisarchivs in eigener Verantwortung durch Stadt bzw. Kreis. Dies gilt auch für die Einbindung von ehren- oder nebenamtlichen Engagement in die Arbeit der Archive.
  5. Die Option zum späteren Beitritt weiterer nach dem Landesarchivgesetz archivpflichtiger Kommunen zu der Archivgemeinschaft Segeberg.

 

In Arbeitssitzungen mit den kreisangehörigen Kommunen und dem thematisch stark engagierten Heimatverein des Kreises Segeberg e.V. wurde im Jahr 2010 insbesondere den zu Bad Segeberg unmittelbar benachbarten Kommunen Trave-Land, Wahlstedt und Leezen eine Mitwirkung an der Archivgemeinschaft Segeberg angeboten. Bei grundsätzlichem Interesse wollen diese Kommunen jedoch zunächst die Bildung und  Gründungsphase des Kreisarchivs bzw. der Archivgemeinschaft abwarten, um sich ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt für einen Beitritt zu entscheiden.

 

Mit dem fachlich herausragend aufgestellten Kreisarchiv Stormarn wurde ein intensiver Dialog aufgenommen und auch eine informelle Zusammenarbeit verabredet. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung personeller oder sonstiger Ressourcen des Kreises Stormarn wurde jedoch als nicht möglich und auch nicht zielführend für den Aufbau eines Segeberger Kreisarchivs angesehen.

 

Um ohne weitere Verzögerung mit dem Einsatz des Stadtarchivars in der Kreisverwaltung beginnen zu können, wurde der Vertrag nach Aushandlung zwischen Stadt und Kreis sowie nach mündlicher Information des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport sowie des Hauptausschusses am 13.04.2011 inzwischen ausgefertigt und von der Landrätin sowie dem Bürgermeister der Stadt am 29.04.2011 mit Wirkung zum 01.01.2011 unterzeichnet. Der beigefügten Anlage ist zu entnehmen, dass ein Zustimmungsvorbehalt bis zum Sommer 2011 durch die Gremien des Kreises vertraglich vorgesehen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Personalkostenerstattung an die Stadt Bad Segeberg i.H.v. zurzeit 21 TEUR p.a. sowie Sachkosten für Betrieb und Ausstattung des Kreisarchivs i.H.v. von ca. 4 TEUR p.a. im Rahmen bereitstehender HH-Mittel

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 252, Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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