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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, die Vereinbarungen über die Förderung der Volkshochschulen im Kreis Segeberg in der vorgelegten Entwurfsform für die Dauer von drei Jahren für die Jahre 2011 bis 2013 abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Wirkung zum 31.12.2010 sind die Vereinbarungen über die finanzielle Förderung der 14 Volkshochschulen im Kreis Segeberg ausgelaufen.

 

Mit Beschluss vom 07.09.2010 wurde durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport die Fortführung der Förderung über das Jahr 2010 beschlossen, allerdings bei gleichzeitiger Streichung des Verwaltungskostenzuschusses in Höhe von 17.892,00 EUR.

 

Aufgrund dieser Beschlusslage wurden Anfang 2011 Verhandlungen mit den Volkshochschulen, vertreten durch Frau Gildemeister von der VHS Ellerau als Vorsitzende der Kreis AG der Volkshochschulen und Herrn Kölln von der VHS Bad Segeberg, über die Ausgestaltung der neuen Förderungskriterien geführt.

 

Hierbei wurde sich auf eine Umstellung der bisherigen Förderbereiche im schulischen und beruflichen Bildungsbereich auf die zukünftigen Förderbereiche;

 

  • Angebote für Kinder und Jugendliche, insbesondere Kooperation mit Schulen und Unterstützung von Ganztagsschulen
  • Angebote für ältere Menschen
  • Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund

 

geeinigt. 

 

Diese Umstellung der Förderkriterien wird den sich verändernden gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht und stärkt die Bereiche, welche keine sonstige Förderung durch Dritte erhalten. Der Rückzug aus dem Bereich der beruflichen Bildung ist beispielsweise durch die vielfältigen und umfangreichen Förderungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters auskömmlich ausgestattet und die Volkshochschulen sind hierbei ein fester Kooperationspartner der genannten Institutionen.

 

Anliegend finden Sie den geeinten Vereinbarungstext, welcher Wortgleich für alle 14 Volkshochschulen abgeschlossen werden soll. Aus diesen ergeben sich für die Jahre 2011 bis 2013 folgende Fördersummen und Leistungsumfänge für die einzelnen Volkshochschulen:

 

VHS

Förderung 2010

Förderung ab 2011

Unterrichtseinheiten

Bad Segeberg

5.994,55 €

4.890,00 €

326

Bad Bramstedt

4.727,99 €

3.930,00 €

262

Kaltenkirchen

5.994,55 €

4.890,00 €

326

Henstedt- Ulzburg

8.963,05 €

7.140,00 €

476

Wahlstedt

4.213,45 €

3.540,00 €

236

Boostedt

2.069,60 €

2.000,00 €

133

Trappenkamp/Bornh.

4.609,25 €

3.840,00 €

256

Itzstedt

4.411,35 €

3.690,00 €

246

Leezen

2.432,35 €

2.115,00 €

141

Ellerau

2.828,15 €

2.000,00 €

133

Kisdorf

4.213,45 €

3.540,00 €

236

Rickling

2.465,40 €

2.000,00 €

133

Alveslohe

2.036,55 €

2.000,00 €

133

Norderstedt

27.763,55 €

21.390,00 €

1.426

Summe

82.723,24 €*

66.965,00 €

4.463

* Im Jahr 2010 wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 85.000 € nicht voll ausgeschöpft.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Förderung der Volkshochschulen im Kreis Segeberg in den Jahren 2011 bis 2013 in Höhe von 66.965,00 EUR/jährlich, entsprechend der HH-Planung

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 271

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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