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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ über die Wahrnehmung der Aufgabe „Straßenbetriebsdienst“ auf den Kreisstraßen und auf den Gemeindeverbindungsstraßen zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der beigefügte Vertragsentwurf wurde in konstruktiven Gesprächen zwischen Kreisverwaltung und WZV erarbeitet und wird nun als gemeinsame Empfehlung den politischen Gremien des Kreises Segeberg zur Beschlussfassung vorgelegt.

Lediglich die Anlagen konnten nicht abschließend abgestimmt werden.

 

Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass vor Vertragsunterzeichnung eine abschließende Klärung der Thematik „Umgang mit aufgelaufenen Verlusten aus dem bestehenden Vertrag“ erfolgen muss.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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