Drucksache - DrS/2009/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederbesetzungen im Fachdienst 51.33 Sozialpädagogische Hilfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Personalrat; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Herr Schneider
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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07.07.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss beschließt die Wiederbesetzung einer 1,0 Stelle im Fachdienst 51.33 ab dem 01.08.2009.
2. Der Hauptausschuss beschließt die Wiederbesetzung einer 1,0 Stelle im Fachdienst 51.33 ab dem 01.11.2009
3. Der Hauptausschuss beschließt, dass in Anbetracht der Belange des Kinderschutzes eine Beschlussfassung im Hinblick auf Wiederbesetzungen für den Fachdienst 51.33 entbehrlich ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.:
Nach Kündigung der im Rahmen von Elternzeitvertretung beschäftigten Stelleninhaberin zum 31.07.2009 ist eine Wiederbesetzung erforderlich. Der Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen hat neben der Familiengerichtshilfe, der Jugendgerichtshilfe und verschiedenen Beratungsaufgaben den Kinderschutz sicherzustellen. Das Fallgeschehen nimmt zu, so dass nicht besetzte Stellen auch aus Gründen der Belastungssituation der sozialpädagogischen Fachkräfte nicht zu vertreten sind.
Zu 2.:
Zum 01.11.2009 tritt die jetzige Stelleninhaberin in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ein. Auch hier gilt, dass eine Besetzung dieser Stelle aus o. g. Gründen unabdingbar ist.
Zu 3.:
Insbesondere in den letzten beiden Jahren war eine umfängliche Personalfluktuation im Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen zu beobachten.
Anlässe dafür waren Verrentungen, Personalfluktuation im Hause sowie auch Stellenaufstockungen.
Ca. ein Drittel aller Fachkräfte des Fachdienstes sind in diesem Zeitraum neu eingestellt worden. Dies hatte zur Folge, dass mehrfach Stellen über kurze wie längere Zeiträume nicht besetzt gewesen sind.
Darüber hinaus sind neue Fachkräfte intensiv durch vorhandene Fachkräfte einzuarbeiten. Neu eingestellte Fachkräfte benötigen Zeit, um den ihnen gestellten Anforderungen vollumfänglich gerecht zu werden.
Insofern wirken sich nicht besetzte Planstellen im Hinblick auf den Kinderschutz sowie im Hinblick auf die Budgetentwicklung nachteilig aus.
Wenn nicht alle Stellen zumindest zeitlich nahtlos besetzt sind, steigen in der Folge erfahrungsgemäß die Anzahl der individuellen Hilfen und die Beauftragungen freier Träger, da der eigene Fachdienst erforderliche Beratungen und Hilfen nicht selbst erledigen kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
Zu 2.:
Die finanziellen Mittel für die Nachfolge sind im Budget eingestellt.
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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