Bericht der Verwaltung - DrS/2024/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsförderprogramm 2019 - 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Dockwarder, Gunda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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12.03.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Sachverhalt:
Das Investitionsförderprogramm des Kreises Segeberg besteht seit Mai 2019 und entstand aus einem Vorschlag der Lenkungsgruppe „Zukunftsprogramm“. Die Verwaltung erarbeitete einen Richtlinienentwurf, der am 16.05.2019 von der Politik beschlossen wurde. Das Förderprogramm war zunächst auf 5 Jahre angelegt; 10 Millionen Euro sollten auf diesem Wege an die kreiseigenen Kommunen ausgeschüttet werden. Die Kommunen wurden über die Presse, über Rundschreiben und auf Informationsveranstaltungen über das Programm informiert. Jede Kommunen kann maximal 2 Anträge im Jahr stellen mit einem Maximalförderbetrag von 50.000 € je Maßnahme. Auf einen thematischen Förderschwerpunkt verzichtete die Politik, um möglichst viele Förderanträge zu ermöglichen. Lediglich Maßnahmen der Sportförderung und des Straßenbaus sowie überwiegend gebühren- oder beitragsfinanzierte Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Da zum Ende der Laufzeit des Programms noch größere Mengen Fördermittel zur Verfügung standen, wurde es mit Beschluss vom 01.12.2022 um weitere 5 Jahre – bei gleichbleibendem Fördervolumen – verlängert. Gleichzeitig wurde der Kreis der Antragsteller um private Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz (u.a. DRK, DLRG, MHD, ASB) erweitert und die Grenze der Mindestkosten je Maßnahme von 20.000 € auf 10.000 € gesenkt.
Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren das Förderprogramm rege genutzt und u.a. Geld investiert in die Erweiterung oder den Neubau von Schul-, Kindergarten- oder Amtsgebäuden und Dorfgemeinschaftshäusern, in neue Spielgeräte von Spielplätzen, neue Fahrzeuge und Geräte für ihre Feuerwehren und Bauhöfe sowie in Notstromgeräte für den Fall eines Blackouts. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Insgesamt wurden in den Jahren 2019 – 2023 166 Förderanträge geprüft und zusätzlich diverse Vorabanfragen beantwortet. Knapp 5 Millionen Euro wurden bewilligt, wovon gut 3 Millionen bisher zur Auszahlung gelangten. In dieser Summe sind auch 300.000 € für die Anschaffung von Löschdecken enthalten, die 2021 über den FD 38.00 an die Kommunen gezahlt wurden.
Die Prüfung der Anträge, die Bescheidung und die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt im Fachdienst Finanzen und Finanzcontrolling. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt in der Regel erst nach Fertigstellung der Maßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises und daher im Normalfall nicht im Jahr der Antragstellung.
Nach Abschluss der Maßnahmen haben die Antragsteller*innen einen Verwendungsnachweis vorzulegen. In diesem Zusammenhang wird auch die Einhaltung von Nebenbestimmungen - insbesondere die Einhaltung von vergaberechtlichen Vorschriften – geprüft. Sollte es hier zu Beanstandungen kommen, prüft die Verwaltung im Rahmen ihres Ermessens den teilweisen oder kompletten Widerruf der gewährten Zuwendung.
Derzeit wird auf die Genehmigung des Haushaltes 2024 gewartet, um weitere Anträge bewilligen zu können, da diese unter Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen ausgesprochen werden sollen. Den Antragsteller*innen (16) wurden Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt, um den Beginn einer Maßnahme bzw. deren Fertigstellung zeitlich nicht zu verzögern.
Aktuell wurde das Antragsformular überarbeitet und steht nun als Online-Formular auf der Internetseite zur Verfügung. Die Kommunen wurden darüber informiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50 kB
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