Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Einsatz von weiteren 10 E-Bussen in den ÖPNV-Teilnetzen SE3-9 ab 2025.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Transformationsprozess vom Diesel-ÖPNV zu emissionsfreiem ÖPNV wurde im Kreis Segeberg 2021 erfolgreich begonnen. Seitdem ist die Anzahl der im Kreis Segeberger ÖPNV eingesetzten E-Fahrzeuge auf 30 Stück angewachsen, womit der Kreis derzeit führend im landesweiten Kreisvergleich ist. Handlungsgrundlage dafür sind die strategischen Klimaschutz- und ÖPNV-Ziele des Kreises sowie der nationale und der europäische Rechtsrahmen. Es besteht nun kurzfristig die Möglichkeit, bei der Autokraft für den Zeitraum ab 2025 weitere 10 vom Bund geförderte E-Busse zu bestellen, was nach Abzug der Förderung für den Kreis Mehrkosten von rund 420 TEUR/a bedeutet. Im Ergebnis würde die E-Transformation damit auch im mittleren und nördlichen Teil des Kreises zielgerichtet fortgesetzt und der ÖPNV im Kreis insofern gleichmäßig emissionsfrei und zukunftsfest entwickelt.

 

Sachverhalt:

Mit der 2021 umgesetzten Inbetriebnahme der ersten 10 E-Busse im Teilnetz SE1/2 (VHH, südliches Kreisgebiet) hat der Kreis Segeberg den Transformationsprozess vom Diesel-ÖPNV zu emissionsfreiem ÖPNV erfolgreich gestartet. Ende 2022 kamen für das On-Demand-System hvv hop 5 E-Großraum-Pkws dazu (VHH, SE1/2). Im Jahr 2023 folgten weitere 10 E-Busse (Autokraft, Teilnetze SE3-9, mittleres/nördliches Kreisgebiet) sowie 5 E-Kleinbusse (VHH, SE1/2). Mit diesen insgesamt 30 ÖPNV-E-Fahrzeugen ist der Kreis Segeberg derzeit führend unter den schleswig-holsteinischen Kreisen. Für 2024 sind weitere 10 E-Busse für das Teilnetz SE1/2 (VHH) bereits beschlossen.

 

Handlungsgrundlage dafür sind die Strategie des Kreises „Wir intensivieren den Klimaschutz“ (Strategisches Ziel Nr. 7), operationalisert als Ziel Nr. 31 im Teilplan 547 – ÖPNV, im Klimaschutzkonzept sowie im 5. Regionalen Nahverkehrsplan (vollständig emissionsfreier ÖPNV bis 2032, vgl. RNVP, Kap. 8.6 & 8.6.2, ab S. 167), die Vorgaben der EU-Clean Vehicles Directive, als „saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz“ in deutsches Recht umgesetzt (saubere Busse: 45% bis 2025, 65% bis 2030) sowie die Klimaschutzgesetze des Bundes und des Landes.

 

Mit enger Frist bis 29.02.2024 besteht für die Autokraft nun kurzfristig die Möglichkeit, weitere 10 E-Busse im entsprechenden Programm des Bundes unterzubringen und somit eine entsprechende Förderung der Mehrkosten (nicht der Vollkosten!) ggü. Dieselbussen zu erreichen. Auf Grund des Zeitbedarfs interner Prozesse bei der Autokraft selbst sowie im DB-Konzern benötigt die Autokraft eine verbindliche Bestellung des Kreises bis Mitte Februar. Nur dann kann die Bundesförderung verlässlich gesichert werden. Zudem ist unklar, ob es nach Auslaufen des aktuellen bis 2025 laufenden Programms zukünftig weitere Bundesförderung geben wird. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und erforderlich, kurzfristig zu handeln.

 

Diese Terminlage wurde der Verwaltung/SVG erst im Laufe des Dezembers 2023 bekannt und konnte der Politik regulär deshalb nicht eher vorgelegt werden. Da die notwendige Bestätigung durch den Kreistag regulär erst am 14.3.2024 möglich wäre, ist zur Fristwahrung eine Ausführung des HA-Beschlusses durch den Landrat in Anlehnung an § 51 Abs. 4 KO erforderlich. Die Einladung zu einer Sondersitzung des Kreistages unter Einhaltung der Ladungsfrist wäre zwar denkbar gewesen, allerdings wurde der Aufwand hierfür mangels weiterer Beschlussthemen als unverhältnismäßig eingestuft. Insoweit würde mit dem Beschluss des Hauptausschusses eine gegenüber der Autokraft und für den Haushalt 2025 ff. wirksame Bindung durch den Landrat eingegangen. Dies erscheint aufgrund der oben dargestellten Verankerung der ÖPNV-Ziele vertretbar.

 

Mit der Autokraft wurde ein Betriebskonzept abgestimmt, das 4 Standard- und 6 Gelenkbusse umfasst. Damit würden erstmals auch E-Gelenkbusse zum Einsatz kommen. Nach Abzug der Bundesförderung (80% für Busse, 40% für Ladeinfrastruktur; ggf. kann für Letzteres alternativ 50% Landesförderung gewonnen werden) ergeben sich gemäß Autokraft-Kalkulation Mehrkosten von insgesamt rund 420 TEUR/a in 2025. Im Vergleich zu den Mehrkosten der ersten 10 E-Busse von rund 350 TEUR/a wird dies auf Grund der teureren Gelenkbusse grundsätzlich als angemessen eingeschätzt, obschon die Plausibilisierung in der Kürze der Zeit noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden konnte.

 

Darüber hinaus zeigen bisherige Erfahrungen mit E-Bussen, dass sich zudem Einsparungen bei den Betriebskosten ergeben, da E-Busse hier Vorteile ggü. D-Bussen haben; diese Ersparnis betrüge im vorliegenden Fall rund 20 TEUR/a, lässt sich auf Grund der dynamischen Entwicklung der Marktpreise aber nicht sicher prognostizieren. Dasselbe gilt für mögliche Entlastungen aus dem Emissionsrechtehandel, die sich im Eintrittsfall in ähnlicher Größenordnung ergeben können. Aus Gründen kaufmännischer Vorsicht werden diese Positionen daher zunächst nicht fest einkalkuliert, werden im Eintrittsfall aber wirksam.

 

Darüber hinaus sind für die ÖPNV-Haushalte 2024 ff. auf Grundlage der Ziele des Koalitionsvertrags zur ÖPNV-Finanzierung und zum sog. Bildungsticket Verbesserungen auf der Einnahmeseite zu erwarten. Aktuelle Entwicklungen werden ggf. in der Sitzung berichtet.

 

Die Menge von 10 weiteren E-Bussen für 2025 steht im Einklang mit der im RNVP angelegten sukzessiven E-Transformation. Dimension und Zeitpunkt der Maßnahme werden insofern als sachgerecht sowie zielführend bewertet und zum Beschluss vorgeschlagen. Die Kosten würden in 2025 wirksam und werden in der Budgetplanung 2025 entsprechend berücksichtigt.

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

420 TEUR/a ab 2025

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5313200000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

x

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja: Es werden barrierefreie Niederflurbusse eingesetzt.

 

 

Loading...