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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt den Abschluss der kommunalen Zielvereinbarung für das Jahr 2024 mit der Geschäftsführung des Jobcenters Kreis Segeberg in der im Anhang dargestellten Form.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die kommunale Zielvereinbarung konnte im Jahr 2023 nicht vollumfänglich erfüllt werden.

 

Für das 1. Halbjahr 2023 wurde zwischen der Koordinierungsstelle SGB II und dem Jobcenter aufgrund der erheblichen Belastung durch den Rechtskreiswechsel der Ukrainer*innen, die gestiegenen Energiepreise und die zusätzlich überdurchschnittliche Krankheitsquote vereinbart, dass die Erfüllung der kommunalen Zielvereinbarung für die Leistungsseite teilweise ausgesetzt wurde.

 

In der kommunalen Zielvereinbarung für das Jahr 2024 soll auf Vorgabe der halbjährlichen Besprechung zwischen Kreisverwaltung und Jobcenter verzichtet werden, da sich diese bereits etabliert hat und zudem weitere Austauschformate zusätzlich stattfinden.

 

Sachverhalt:

Die kommunale Zielvereinbarung für das Jahr 2023 konnte aus den nachfolgend dargestellten Gründen nur teilweise erfüllt werden:

 

Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vom 20.05.2022 wurden auch Regelungen zum Rechtskreiswechsel der ukrainischen Kriegsvertriebenen vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Rechtskreise SGB II und SGB XII ab dem 01.06.2022 getroffen. Demnach konnten die Ukrainer*innen, die eine PIK-Registrierung durchlaufen haben und denen ein Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung erteilt wurde, einen Rechtskreiswechsel vollziehen.

 

Nicht nur die extrem kurze Umsetzungsfrist hat das Jobcenter vor erhebliche Herausforderungen gestellt, sondern gleichfalls die hohe Arbeitsbelastung durch die aus dem Rechtskreiswechsel resultierende Vielzahl an Neuanträgen.

 

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zudem große Auswirkungen auf die Energiepreise in Deutschland. Durch die teils deutlich gestiegenen Energiepreise sind die finanziellen Sorgen in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung gewachsen. Viele Familien haben daher Probeberechnungen beim Jobcenter (oder der Wohngeldstelle) durchführen lassen oder Neuanträge gestellt. Dies hat für einen weiteren Anstieg der Arbeitsbelastung gesorgt.

 

Daher wurde zwischen der Koordinierungsstelle SGB II und dem Jobcenter vereinbart, dass die kommunale Zielvereinbarung für den Leistungsbereich für 2023 teilweise ausgesetzt wurde.

 

 

Rückblick 2023

In der Sitzung am 23.02.2023 hat der Sozialausschuss den Abschluss einer kommunalen Zielvereinbarung mit der Geschäftsführung des Jobcenters beschlossen, in der für 2023 folgende kommunale Ziele formuliert worden sind (DrS/2023/012):

 

 

Punkt 1

Das Jobcenter Kreis Segeberg setzt die Arbeitsempfehlungen des Kreises Segeberg zu den Kosten der Unterkunft und Heizung, zu Bildung und Teilhabe, zum Übergangsmanagement zwischen Jobcenter und den kommunalen Sozialämtern und zu den abweichend zu erbringenden Leistungen um. Bei nicht angemessenen Kosten der Unterkunft- und/oder Heizung werden Kostensenkungsverfahren entsprechend der Regelungen durchgeführt. Die Teamleiter/-innen Leistung des Jobcenters führen monatlich stichprobenartige Aktenprüfungen der Kosten der Unterkunft durch. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Kreis zum 15.07.2023 und 15.01.2024 zu übermitteln. Ferner hat der Kreis das Recht, selbst Aktenprüfungen durchzuführen. Dazu werden ihm bei Bedarf vom Jobcenter alle erforderlichen Rechte eingeräumt.

 

Ergebnis

Im Jahr 2023 wurden wiederholt die Vorauszahlungen wegen der gestiegenen Energiekosten durch Vermietende und Versorgungsunternehmen einseitig erhöht, obwohl eine solche Erhöhung grundsätzlich nicht rechtmäßig ist. Eine Erhöhung ist nämlich eigentlich nur dann möglich, wenn vorher eine Abrechnung für den zurückliegenden Zeitraum vorliegt. Um jedoch hohe Nachforderungen zu vermeiden, haben sich das Jobcenter und die Koordinierungsstelle SGB II darauf geeinigt, solche Erhöhungen ausnahmsweise anzuerkennen.

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung, aber auch die zeitweise Vakanz der Koordinierungsstelle SGB II konnten die Ergebnisse der Prüfungen durch die Teamleiter*innen des Jobcenters nicht übermittelt werden. Nach Angaben der stellvertretenden Bereichsleiterin Leistung des Jobcenters wurden aber im Jahr 2023 bei den Kosten der Unterkunft keine Auffälligkeiten festgestellt. 

 

 

Punkt 2

Mindestens halbjährlich nehmen die zuständigen Stellen der Kreisverwaltung an den Dienstbesprechungen der Teamleiter/-innen und der Bereichsleitung Leistung des Jobcenters teil und beraten über evtl. erforderliche Anpassungen oder über Unklarheiten bei der Umsetzung der Arbeitsempfehlungen.

 

Ergebnis

Die Koordinierungsstelle SGB II hat an mehreren Dienstbesprechungen teilgenommen.

 

 

Punkt 3

Halbjährlich findet eine Besprechung der Geschäftsführung und der Bereichsleitungen des Jobcenters mit der Koordinierungsstelle SGB II und der Fachdienstleitung 50.60 sowie ggf. der Fachaufsicht Bildung und Teilhabe zum allgemeinen Austausch und zur stetigen Optimierung der Zusammenarbeit statt.

 

Ergebnis

Aufgrund der hohen Belastung sowohl im Jobcenter als auch im Fachdienst 50.60 fand lediglich eine Besprechung mit der Geschäftsführung und den Bereichsleitungen statt. Zur Abstimmung des Rechtskreiswechsels ukrainischer Flüchtlinge in den Rechtskreis SGB II sowie zum Austausch aktueller Fragen haben aber zusätzlich diverse Videokonferenzen zwischen der Geschäftsführung und den Bereichsleitungen des Jobcenters, der Koordinierungsstelle SGB II, der Fachdienstleitung FD 50.60 und der Fachbereichsleitung FB III stattgefunden.

 

Es ist zu betonen, dass die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Kreisverwaltung und auch den Kommunen im Jahr 2023 sehr zufriedenstellend war und die vielen Herausforderungen gemeinsam angegangen und bewältigt werden konnten.

 

 

Punkt 4

Die Quote vermeidbarer Widerspruchsstattgaben hinsichtlich der kommunalen Leistungen soll im Jahresdurchschnitt 20 % nicht übersteigen. Die Geschäftsführung berichtet gegenüber der Kreisverwaltung zum 15.07.2023 und 15.01.2024 den jeweiligen Sachstand und stellt ggf. erforderliche Steuerungsmaßnahmen dar.

 

Ergebnis:

Es wurden im Jahr 2023 insgesamt 3.227 Widersprüche im Zusammenhang mit kommunalen Leistungen erhoben und damit 83 mehr als im Vorjahr.

 

Bei der Quote der vermeidbaren Stattgaben konnte eine über 4 prozentige Verbesserung zum Vorjahreszeitraum auf 19,2 % erreicht werden. Die Quote liegt damit nahezu auf einer Höhe mit Jobcentern im Vergleichstyp (dort 18,9 %). Die Verbesserung der Quote auf unter 20 % ist zu begrüßen.

 

Bei den vermeidbaren Fehlern ließen sich keine Fehlerquellen erkennen, es handelte sich insofern um Fehler, die der hohen Belastung geschuldet waren. Diese war wiederum vor allem auf die Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 zurückzuführen. Gerade die Einführungsphase des Bürgergeldes hat das Arbeitspensum des Jobcenters erhöht und entsprechend die Gewichtung der verschiedenen Tätigkeiten verändert.

 

Andererseits konnten aber auch organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel die weiter vorangetriebene Digitalisierungsstrategie, leichte Umstrukturierungsprozesse und die Anpassung der Öffnungszeiten für Entlastungen sorgen und eine positive Wirkung auf die Zahl der vermeidbaren Widerspruchsstattgaben hinsichtlich der kommunalen Leistungen entfalten.

 

 

Punkt 5

Die Geschäftsführung des Jobcenters stellt sicher, dass die Buchung kommunaler Leistungen und Forderungen auf den entsprechenden Haushaltsstellen erfolgt.

 

Ergebnis

Es waren in 2023 keine Hinweise ersichtlich, dass die Buchungen fehlerhaft erfolgen.

 

 

Punkt 6

Das Jobcenter übermittelt der Kreisverwaltung quartalsweise Listen zum kommunalen Forderungsbestand. Die vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Listen werden innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang durch das Jobcenter um wenigstens folgende Daten ergänzt und an den Kreis übersandt: Name des Schuldners, Adresse, Höhe der Forderung, bereits getilgte Summen, Restbetrag, Zugang der Forderung und Begründung der Niederschlagung.

 

Ergebnis

Aufgrund der auch im Jahr 2023 notwendigen Priorisierung der Aufgaben und bereichsübergreifenden Unterstützung innerhalb des Jobcenters gab es Verzögerungen bei der Übersendung der relevanten Daten.

 

Es konnten die vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Listen zumindest für das 3. Quartal 2023 eingereicht werden und enthielten die oben genannten Daten. Die Listen für das 4. Quartal stehen dagegen noch aus und sollen vom Jobcenter nachgereicht werden.

 

 

 

Punkt 7

Das Jobcenter erstellt in Zusammenarbeit mit den vom Kreis Segeberg beauftragten Trägern zum 15.01.2024 einen Jahresbericht für die Kreisverwaltung, aus dem zusammenfassend die Inanspruchnahme und die Ergebnisse der Beratungen der Leistungen nach § 16 a SGB II, getrennt nach den Beratungsleistungen Wohnungsnotlagenberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, ersichtlich sind.

 

Ergebnis

Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem die Sprechzeiten aufgrund der Corona-Pandemie erst ab der 2. Jahreshälfte 2022 wiederaufgenommen werden konnten, konnte das Jobcenter im Jahr 2023 mit den beauftragten Trägern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

 

Dabei wurde im zurückliegenden Jahr das Angebot der Schuldnerberatung am stärksten in Anspruch genommen. Nach den Angaben des Jobcenters ist dies vor allem auch auf die anhaltende Inflation zurückzuführen, so dass mit einer Zunahme der Neuverschuldungen zu rechnen ist und daher ein Zuwachs an Klientel erwartet wird.

 

Das Angebot der Wohnungsnotlagenberatung wurde dagegen deutlich weniger unterbreitet. Die im Vergleich zu den Vorjahren geringere Inanspruchnahme lässt darauf schließen, dass hier der Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf nicht mehr so ausgeprägt vorhanden war. Aus Sicht des Jobcenters ist dies darauf zurückzuführen, dass mit der Bürgergeldreform eine Karenzzeit hinsichtlich der Angemessenheitsüberprüfung bei den Kosten der Unterkunft eingeführt wurde. Das bedeutet, dass im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft wird bzw. werden die leistungsberechtigten Menschen nicht aufgefordert, sich um die Anmietung von angemessenen Wohnraum zu bemühen.

 

Eine Herausforderung für die Integrationsfachkräfte stellte im Jahr 2023 erneut die Inanspruchnahme des Angebots der Suchtberatung dar. Dies war wieder darauf zurückzuführen, dass im Hinblick auf eine Suchterkrankung bzw. –gefährdung zum einen die Einsicht und Offenheit der Kundinnen und Kunden fehlt. Zum anderen konnten die Erkrankungen und die Gefährdungen erneut nicht immer von den Integrationsfachkräften erkannt werden.

 

Leistung

Anzahl der auf das Angebot hingewiesenen Personen

Anzahl der Personen, die das Angebot tatsächlich genutzt haben

Wohnungsnotlagenberatung

74

40

Wohnkompetenztraining

Dem Jobcenter liegen hierzu keine Informationen vor.

Schuldnerberatung

168

104

Suchtberatung

42

23

 

Erfreulich ist zunächst, dass eine deutliche Diskrepanz zwischen identifiziertem Bedarf und der Inanspruchnahme der Angebote wie im Vorjahr nicht mehr vorhanden ist. Positiv ist weiter, dass im Jahr 2023 die Anzahl der Personen, die die Angebote tatsächlich genutzt haben (insgesamt 167) leicht höher war als im Vorjahr (insgesamt 157).

 

Jedoch ist auch zu bemerken, dass trotz der Wiederaufnahme der Sprechzeiten vor Ort deutlich weniger Kundinnen und Kunden auf die Angebote hingewiesen worden sind als im Vorjahr. Während im Jahr 2022 noch insgesamt 424 Personen auf die Angebote hingewiesen worden waren, waren es im Jahr 2023 nur 284 und damit 140 Personen weniger als im Vorjahr.

 

Dieser Punkt ist künftig weiter zu beobachten und die Zahl der auf die Angebote hingewiesenen Personen proportional zu der Zahl der Personen, die die Angebote tatsächlich nutzen, zu halten, bestenfalls sind beide Zahlen etappenweise zu erhöhen.

 

 

Zielvereinbarung 2024

 

Es wird empfohlen, die kommunale Zielvereinbarung 2024 im Wortlaut unverändert und in der Anlage dargestellt zu beschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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