Drucksache - DrS/2024/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der/des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung - Bildung eines Gremiums zur Erarbeitung eines Personalvorschlags
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- FB Soziales, Arbeit und Gesundheit; FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz; FB Jugend und Bildung; FB Umwelt, Planen, Bauen; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Frau Fait-Böhme
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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08.02.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Eine neue Bestellung der/des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung steht nach 4 Jahren gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg zum 01.10.2024 an. Dazu bildet gemäß § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Sozialausschuss ein Gremium, welches einen Personalvorschlag für die Bestellung erarbeitet. Die Beschlussempfehlung erfolgt im Sozialausschuss, die Bestellung durch den Kreistag.
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für die ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg wird das Amt für die Dauer von 4 Jahren ausgeübt. Die Amtszeit hat gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung am 01.10.2020 - am 1. des auf Beschluss des Kreistages folgenden Monats - begonnen. Die Amtszeit der derzeitigen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung Jutta Altenhöner, Uwe Harm und Dr. Volker Holthaus endet somit mit Ablauf des 30.09.2024.
Zur Erarbeitung eines Personalvorschlags bildet der Sozialausschuss ein Gremium. Bei der Besetzung des Gremiums sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Das Gremium setzt sich aus je einem Mitglied der Fraktionen sowie einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Verwaltung sowie der Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Die Beschlussempfehlung für die Bestellung der/des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung erfolgt im Sozialausschuss, die Bestellung durch den Kreistag. Die Fraktionen werden gebeten, bis zur Sitzung des Sozialausschusses am 08.02.2024 ein Mitglied für das Wahlgremium zu benennen. Für die 1. Sitzung des Wahlgremiums wird ein Termin Ende Februar vorgeschlagen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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237,6 kB
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