Drucksache - DrS/2024/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbau von inklusiveren Unterstützungssystemen (sog. Pooling) an Schulen im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beteiligt:
- Allgemeine Soziale Dienste; Kita, Jugend, Schule, Kultur; FB Jugend und Bildung; Schulräte/innen, Schulpsychologischer Dienst
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Fachbereich Jugend und Bildung wird beauftragt, in Gespräche mit 3 - 4 Schulen im Kreisgebiet (ohne Stadt Norderstedt) zu gehen und Konzepte für inklusivere Unterstützungssysteme für seelisch behinderte und von einer solchen Behinderung bedrohte Schüler*innen zu erarbeiten. Diese Unterstützungssysteme können ausdrücklich die Bereitstellung von strukturellen Ressourcen ohne konkreten Einzelfallbezug bereitstellen. Die entsprechenden Haushaltsmittel im TP 3634 können hierfür eingesetzt werden. Der Fachbereich V ist ermächtigt, im Rahmen der laufenden Verwaltung alle erforderlichen vertraglichen Grundlagen zu schaffen und ggf. ein Interessenbekundungsverfahren für Auftragserteilung an Leistungsanbieter*innen durchzuführen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Zahl der Schulbegleitungen im Rahmen des § 35a SGB VIII steigt jährlich an. Eine Deckung der Bedarfe ist zusehends schwieriger zu gewährleisten, sowohl im Rahmen der Antragsprüfung durch den zuständigen Fachdienst Eingliederungshilfe für Minderjährige als auch durch die Leistungserbringer. Es bedarf neuer fachlicher und struktureller Ansätze. Durch den Aufbau sog. „Pool- Projekte“ soll an 3 - 4 ausgewählten Schulen im Kreisgebiet diese Form der Leistungserbringung in den Schuljahren ab 2024/2025 erprobt werden.
Sachverhalt:
Das Kreisjugendamt (KJA) kann gemäß § 35a SGB VIII i.V.m. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 SGB IX Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) sein. Das KJA erbringt nach § 35a SGB VIII Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte und von einer solchen Behinderung bedrohte Minderjährige bzw. junge Volljährige (bis 21 Jahren). In dieser Rolle ist das KJA aktuell (Stand 08.01.2024) für ca. 330 Minderjährige und junge Erwachsene in der Leistungserbringung und stellt für diese ca. 380 laufende zur Maßnahmen (ca. 50 Personen haben 2 Leistungen parallel) zur Förderung der Teilhabe bereit.
Mit 272 Maßnahmen stellt die Schulbegleitung die mit Abstand häufigste Leistungsform unter diesen 380 Maßnahmen dar. Das Leistungsaufkommen ist dabei seit Jahren konstant steigend:
Der Zulauf an Neuanträgen betrug in den Jahren seit 2021 ca. 100 jährlich. Circa die Hälfte dieser Neuanträge führt zu keiner Maßnahme der Eingliederungshilfe (z.B. aufgrund einer Zuordnung zum Personenkreis der seelisch behinderten Personen).
Das bisherige System der Leistungsgewährung und Leistungserbringung fußt auf der klassischen Einzelfallhilfe, welches sich insbesondere durch folgende Faktoren ausprägt:
- Aufwendiges Antragsverfahren aus Sicht der Eltern
- Umfangreiche medizinische Diagnostik des betroffenen Minderjährigen
- Mehrstufiges Prüfverfahren (u.a. Hausbesuch, Schulhospitation, usw.) durch die päd. Fachkräfte des KJA
- einzelne Beauftragung von Anbietern nach Kapazitäten
Diese bisherige Form der Leistungsabwicklung hat u.a. folgende systemische Auswirkungen, welche aus Sicht des KJA langfristig nicht haltbar sind:
- lange Bearbeitungszeiten von Anträgen zwischen 3 - 9 Monaten
- Stigmatisierung von Schüler*innen
- stetiger Personalbedarf im KJA, um steigende Bedarfe abzudecken
- Fachkräfte und Hilfskräfte stehen auf dem Arbeitsmarkt absehbar nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung
- meistens unsichere und befristete Arbeitsverhältnisse d. Begleitungen
- Ausfallzeiten (insb. durch Krankheit des*r Schüler*in) ist für Anbieter ein hohes wirtschaftliches Risiko
- Mehrere Schulbegleiter*innen in einer Klasse
- Trägervielfalt an einzelnen Schulen verhindert das Bilden von Verantwortungsgemeinschaften
- Hoher Steuerungsaufwand im Einzelfall bei Veränderungen
Aus den vorgenannten Gründen möchte das KJA umgehend in den Aufbau neuer Strukturen einsteigen, welche der aktuellen und absehbaren Entwicklung wirksam und effizient entgegenstehen.
Die Leitgedanken für eine solche Lösung sind:
- Bereitstellung gleichbleibender/verlässlicher Ressourcen
- Höhere Verantwortung vor Ort in der Umsetzung durch Schule und Anbieter*innen
- Loslösung von Einzelfallprüfungen
- Schüler*innen das Prüfverfahren „ersparen“
- Schaffung von Verantwortungsgemeinschaften durch Bündelung bei beauftragten Anbietern an den jeweiligen Schulen
Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für körperlich und/oder geistig behinderte Schüler*innen wird seit dem Schuljahr 2021/2022 ein sog. Pool-Projekt an den drei kreiseigenen Förderzentren Geistige Entwicklung (GE) erprobt. Aus den dortigen Erfahrungen können u.a. folgende Aspekte berichtet werden:
- Niedrigschwelliger/schneller Zugang zu benötigter Unterstützung für Schüler*innen
- stabile Betreuungssituationen für Schüler*innen (Ausfall Schulbegleitung kann kompensiert werden)
- Schaffung verlässlicher Arbeitsverhältnisse Bindung von Fachkräften
- Planungssicherheit für Schulen, Anbieter*innen und Verwaltung
- Abbau von Verwaltungsaufwand
- Wachsen einer Bindung von Schule und Schulbegleitungen
- Vertrauensaufwuchs zwischen Schule, Anbieter und Verwaltung
- Entlastung von Lehrern durch weniger Hilfeplangespräche, Berichtswesen, Rücksprachen
Das KJA möchte den Jugendhilfeausschuss frühzeitig einbinden und bittet um Zustimmung zur grundsätzlichen Idee, konzeptionelle Ansätze außerhalb der Einzelfallhilfe zu entwickeln und diese mit den involvierten Akteuren*innen, insbesondere Schulräte, abzustimmen und in der Gemeinschaft der Leistungsanbieter*innen zu kommunizieren. Ein Start mit 3- 4 Schulen zum Schuljahr 2024/2025 erscheint, bei aktivem Mitwirken alle Beteiligten, möglich und realistisch. Seitens der Schulräte wurde bereits eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert. Auch die Anbieter*innen haben im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft im November 2023 eine hohe Bereitschaft zur Veränderung der aktuellen Rahmenbedingungen bekundet.
Eine Übertragung des Projektansatzes aus dem Bereich SGB IX ist aufgrund der erheblich unterschiedlichen Rahmenbedingungen zwischen Förderzentren GE und Regelschulen nur in einzelnen Punkten möglich. So stehen an den Förderzentren GE u.a. erhebliche Ressourcen durch weiteres Personal (FSJ, BFD, sozialpädagogische Assistenten) zur Verfügung, was ebenfalls bedarfsdeckend für die betroffenen Schüler*innen eingesetzt werden kann.
Als nächste Schritte wäre folgendes Vorgehen geplant:
- Kontaktaufnahme zu den Schulräten Frau Harder und Herr Schwarz zur
Identifizierung einzelner Schulen, welche als Pilot geeignet wären, unter folgenden Aspekten:
- Regionale Verteilung im Kreis
- Hohe Aufkommen an Schulbegleitungen
- ggf. bestehende Projekt- und Maßnahmenerfahrungen
- konkrete Bereitschaft zur Mitwirkung
- verschiedene Schularten
- interne Ausfertigung erster Ideen zur Bemessung möglicher Budgets
- Kontaktaufnahme zu bzw. Gespräche mit interessierten Schulen
- Einbindung der Anbieterlandschaft im Rahmen bestehender Arbeitsgemeinschaften
Bei erfolgreichem Verlauf der vorgenannten Punkte wären entsprechende Kooperationsverträge zwischen den beteiligten Schulen und dem KJA abzuschließen, im weiteren ein Interessenbekundungsverfahren zur Beauftragung von Anbietern an den einzelnen Schulen durchzuführen.
Nicht explizit im o.g. Vorgehen erwähnt, aber gleichwohl zu bedenken, ist die Einbindung der Elternschaft aktuell in Leistung befindlicher Schüler*innen oder in Antragstellung befindliche Eltern. Auch diese sind von den Vorteilen einer sog. Poollösung zu überzeugen und mitzunehmen, um Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten.
Aufgrund der Sitzungslücke zwischen 07.03.2024 - 04.07.2024 wird eine zwischenzeitliche Einbindung des Ausschusses nicht möglich sein. Daher wird ein weitreichender Beschluss mit Zustimmung bis zum Vertragsabschluss und Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens benötigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Höhe erst nach Abschluss der Startphase zu beziffern, jedoch kostenneutral im Budget |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 3634 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
