Drucksache - DrS/2023/192-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Förderung der Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; FB Soziales, Arbeit und Gesundheit; Finanzen und Finanzcontrolling; Gleichstellungsbeauftragte; Gremien, Kommunikation, Controlling
- Verfasser 1:
- Herr Giesecke
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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29.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss und der Kreistag beschließt:
a) Der Diakonie Altholstein als Träger des Sozialkaufhauses Bad Bramstedt wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 60.000,00 € als freiwillige Leistung für 2024 gewährt, vorbehaltlich der Zustimmung der in den Anträgen genannten Kommunen.
b) Der BQOH als Träger des Sozialkaufhauses Bad Segeberg wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 60.000,00 € als freiwillige Leistung für 2024 gewährt, vorbehaltlich der Zustimmung der in den Anträgen genannten Kommunen.
Die Bewilligung erfolgt auf Grund der vorliegenden Konzepte und Finanzierungsplanungen.
Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kreistag die Mittel im Rahmen des Haushaltsbeschlusses zur Verfügung stellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Sozialausschuss hat in der Sitzung am 09.11.2023 beschlossen, dass die beiden antragstellenden Träger der beiden Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt kurzfristig umfassende Konzeptionen inkl. Finanzierungsplanung vorlegen. Haushaltsmittel wurden mit einem Sperrvermerk zur Verfügung gestellt. Die Freigabe der Sperrvermerke wurde unter anderem unter den Vorbehalt der Vorlage der Konzeptionen zur Sondersitzung des Sozialausschusses am 29.11.2023 beschlossen.
Sachverhalt:
Mit der DrS 2023/192 wurden die beiden Anträge in die Sozialausschusssitzung am 09.11.2023 eingebracht. Die dazu gehörende CDU-Anfrage wurde mit DrS 2023/210 im Sozialausschuss behandelt.
Der Sozialausschuss hat eine kurzfristige Sondersitzung des Sozialausschusses in 2023 beschlossen, um noch in 2023 ein Signal zur Förderung zu geben, da die finanzielle Förderung des Jobcenters beider Sozialkaufhäuser zum 31.01.2024 ausläuft.
Die Sondersitzung findet am 29.11.2023 statt. Zu der Sitzung sollen die Konzeptionen inkl. einer ab 2025 selbsttragenden Finanzierung der beiden Sozialkaufhäuser vorgelegt werden. Sobald diese Konzeptionen der Verwaltung vorliegen, werden sie in Allris als ergänzende Drucksache 2023/192-2 möglichst mit einer kurzen Bewertungseinschätzung der Verwaltung eingestellt, damit sich für die Ausschusssitzung entsprechend vorbereitet werden kann.
Die Konzeptionen sollen mindestens die Inhalte der CDU-Anfrage (DrS/2023/210 u. DrS/2023/210-01) beantworten und einen Planungsausblick zur Senkung der Gemeinkosten und möglicher weiterer Kostenträger geben.
Jeweils 90.000 € Zuschuss haben die Sozialkaufhäuser bei den Standortkommunen beantragt. Der Sozialausschuss in Bad Segeberg berät am 21. November darüber, in Bad Bramstedt steht das Thema am 23. November auf der Tagesordnung.
Die Förderung steht unter dem Haushaltsvorbehalt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Standortkommunen sowie unter dem Vorbehalt einer tragfähigen Konzeption.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 120.000 € über die Änderungsliste zum HH 2024
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:315 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5318000000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
