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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplan 2024 inklusive der in der Anlage 2 angefügten tabellarischen Übersicht enthaltenen Stellenmehrbedarfe 2024 zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Personaleinzel- und Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des vom Kreistag zur Verfügung gestellten Personalkostenansatzes in Höhe von 73.007.400 € ohne die Berücksichtigung eines Personalkostendeckels umzusetzen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

 

Sachverhalt:

Aufgrund des Stellenzuwachses der letzten Jahre sowie mit Rücksicht auf die Entwicklung der Personalaufwendungen in den kommenden Jahren wird nur der absolut notwendige und unabweisbare Stellenmehrbedarf für den Haushalt 2024 angemeldet.

 

Der vorgelegte Stellenplan inkl. Stellenmehrbedarf weist mit Stand vom 26.09.2023 einen Stellenmehrbedarf von insgesamt 24,51 VZS aus.

Weiterhin sollen 4,00 VZS entfristet werden. Stellenstreichungen erfolgen im Umfang von 53,70 VZS.

Hiervon entfallen 44,00 VZS auf Minderbedarfe in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die Schließung des Vion-Schlachthofes in Bad Bramstedt. Alle Stellenmehr-/ -minderbedarfe und -entfristungen sind der Anlage 2 tabellarisch dargestellt.

 

Stellenverteilung auf die Fachbereiche

Auf die einzelnen Fachbereiche entfallen folgende Stellenmehr- und -minderbedarfe:

 

Fachbereich

Stellenmehrbedarf 2024 inkl.
Änderungsliste

Stellenminderbedarf 2024 inkl.
Änderungsliste

Differenz

FB L

0,00 VZS

0,00 VZS

/

FB I

1,50 VZS

0,00 VZS

+ 1,50 VZS

FB II

8,50 VZS

50,20 VZS

- 41,70 VZS

FB III

1,00 VZS

0,00 VZS

+ 1,00 VZS

FB IV

4,26 VZS

0,00 VZS

+ 4,26 VZS

FB V

9,25 VZS

3,50 VZS

+ 5,75 VZS

insgesamt

24,51 VZS

53,70 VZS

- 29,19 VZS

 

Damit hat sich zum Stand 26.09.2023 die Gesamtstellenzahl von 837,37 VZS in 2023 auf 855,18 VZS in 2024 im hauptamtlichen Teil des Stellenplans erhöht. Inklusive des nachrichtlichen Teils ist eine Reduzierung von 1.083,27 VZS in 2023 auf 1.054,08 VZS in 2024 zu verzeichnen.

 

Der Stellenanmeldungsprozess läuft nach hausintern fest definierten Prozessschritten ab. Der Grundsatz „Ohne Orga – Keine Stelle“ gilt weiterhin als strenger interner Maßstab für Anmeldungen von Stellen. Folglich wird lediglich der unabweisbare Personalmehrbedarf im Stellenplan ausgewiesen.

 

In der Anlage 1 „Erläuterungen zum Stellenplan werden die wesentlichen Änderungen zum Stellenplan ausführlicher und transparenter dargestellt. Ebenso ist hier der Stellenplanentwurf mit abgebildet.

 

Die Änderungen im Stellenplan werden in der tabellarischen Übersicht (Anlage 2) im Detail unter Bezugnahme auf die einzelnen Beschlussvorlagen in der Anlage zu dieser Vorlage erläutert.

 

Die Stellenmehrbedarfe werden in gesonderten Beschlussvorlagen umfassend erläutert (siehe Anlagen 3 bis 24). Alle Vorlagen sind in den jeweiligen Fachausschüssen beraten worden.

 

Personalkosten

Für den Stellenplanentwurf werden Personalkosten (ohne Versorgungsaufwendungen) in Höhe von insgesamt 73.007.400 € eingeworben. Somit ist eine Steigerung der Personalkosten von insgesamt 3.827.200 € bzw. 5,5 % zu 2023 zu verzeichnen.

Hierin sind bereits die Kosten für alle bekannten bzw. prognostizierten Tarifsteigerungen sowie alle aufgeführten neuen Stellenbedarfe für 2024 enthalten. Es wurde bisher kein Personalkostendeckel eingerechnet.

 

Insgesamt ist es weiterhin so, dass die Konsolidierung der Personalkosten nicht nur für den Kreis Segeberg eine Daueraufgabe ist. Hierbei sind wir auch an Rahmenbedingungen der Tarifverhandlungen und der Besoldungserhöhung gebunden. Für 2023 und 2024 ist die Umsetzung des TVöD-Tarifabschlusses eine große Herausforderung, wenngleich auch völlig klar ist, dass eine solch hohe Steigerung zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt unumgänglich war. Dennoch ist die Steigerung der Personalkosten in 2024 durch die bereits im vergangenen Jahr eingepreiste Steigerung von 3,5 % und mittelfristig für 2024 geplante Steigerung von 2,5 % in Anbetracht des sehr hohen Tarifabschlusses im Vergleich zu früheren Jahren relativ moderat.

 

Hierbei zeichnet sich auch der positive Trend der Stellenplanentwicklung in den vergangenen Jahren ab, indem die jährlichen Stellenplanzuwächse weiter reduziert werden konnten.

 

Strategische Einbettung

Durch den Beschluss der personalstrategischen Ausrichtung des Hauptausschusses am 27.06.17 (DrS 2017/069-1) und Kreistags am 29.06.2017 gilt es, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nicht nur sicherzustellen und weiterzuentwickeln, sondern auch die Konsolidierung des Haushalts stets im Blick zu behalten. Für alle Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung ist dies keine leichte Aufgabe vor dem Hintergrund sich ständig verändernder Rahmenbedingungen, dem Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftemangel, dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und der Notwendigkeit gleichzeitig eine ambitionierte und moderne Personalpolitik weiterzuentwickeln sowie wichtige Zukunftsaufgaben auf den Weg zu bringen.

 

Die Rahmenbedingungen hierfür werden durch die genannten Megatrends zunehmend schwieriger. Durch weniger zur Verfügung stehende gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte für die verschiedenen Aufgabenfelder der Verwaltung, immer weiter steigende Altersabgänge und sich verändernde Erwartungen und Werte nachfolgender Generationen in der Arbeitswelt stehen wir vor großen Herausforderungen, die es aktiv zu gestalten gilt.

Dies lässt sich ganz praktisch daran erkennen, dass es uns immer schwerer fällt, gut qualifiziertes Personal zu finden. Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal z. B. in der Sachbearbeitung im Verwaltungsbereich, der Sozialen Arbeit, im Bereich der Bauingenieur*innen und -techniker*innen, Medizin oder IT hat unglaublich zugenommen und wird sich noch deutlich verschärfen. Hier scheint es uns in der Kreisverwaltung gelungen zu sein, uns als attraktiven Arbeitgeber am Markt zu platzieren. Zwar ist es auch im Jahr 2023 zu mehrfachen Ausschreibungen von Stellen gekommen, jedoch ist bislang weiterhin gelungen den Personalbedarf gut zu decken und in den meisten Bereichen eine recht hohe Stellenbesetzungsquote zu erreichen. Anderen Kreisen scheint es hier schlechter zu gehen. Unsere Bewerbungsverfahren werden seitens der Bewerber*innen ausdrücklich gelobt und es ist im September gelungen im Rahmen der externen Re-Auditierung unserer Recruiting-Prozesse als erster Kreis Deutschlands den Recruiting-Excellence-Award mit einer 4-Sterne-Zertifizierung (von 5) zu erreichen und weitere Optimierungsprojekte anzustoßen. Auch die Verstärkung im Bereich der eigenen Ausbildung auch außerhalb des Verwaltungsbereiches (zuletzt Soziale Arbeit, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik) inkl. stärkerer Zusammenarbeit mit den Fach-/Hochschulen wird weiter forciert, um geeigneten Nachwuchs zu generieren. Zudem wird der Bereich der Mitarbeiterinnenbindung durch verschiedene Programme und Benefits laufend ausgebaut.

 

Perspektivisch müssen sich sowohl aus der demografischen Entwicklung als auch zunehmenden Digitalisierung der Prozesse in der Kreisverwaltung mögliche Kompensationsmöglichkeiten für Mehrbedarfe ergeben. Die ganzheitliche Digitalisierung aller Verwaltungsabläufe ist dabei der Motor, Prozesse zu beleuchten, zu hinterfragen, neu zu denken und zu optimieren. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der E-Government-Aktionspläne gilt es nicht nur den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, sondern den gesamten Prozess zu optimieren und digitalisieren. Die Digitalisierung wird in den kommenden Jahren zu einer teilweise massiven Veränderung von Stelleninhalten führen.

Es ist jedoch weniger davon auszugehen, dass dies zu einem direkten Stellenabbau führt, aber stellt die einzige Chance dar, ein immer weiter steigendes und sich schneller veränderndes Aufgabenportfolio überhaupt noch bewältigen und Serviceprozesse ausbauen zu können. Es wird in den kommenden Jahren verstärkt darauf ankommen, in der Prozessoptimierung aus Basis der aufgebauten E-Government-Infrastruktur immer mehr Verfahrensschritte zu automatisieren und zu verschlanken, um die Effizienz zu steigern und hierdurch freiwerdende Ressourcen für die Gestaltung wichtiger Zukunftsthemen verwenden zu können.

 

Hierbei gilt es, unsere Mitarbeitende auf dem Weg der digitalen Transformation zu begleiten, einzubinden und sie zu befähigen, diesen Wandel in jedem einzelnen Arbeitsschritt und -vorgang aktiv zu gestalten und so die Kreisverwaltung Stück für Stück von innen heraus weiterzuentwickeln und die Rolle des modernen Dienstleisters für alle Bürger*innen des Kreises wahrzunehmen und weiterzuentwickeln.

 

Fazit:

Die digitale Transformation in unserer Kreisverwaltung ist eine enorme Herausforderung, die wir nur gemeinsam mit gut qualifiziertem, durch attraktive Rahmenbedingungen motiviertem, gesundem und ausreichendem Personal stemmen können und werden.

 

Mit dieser Zielrichtung sollte dem Zwang zur Stabilisierung der Personalkosten Folge geleistet werden, ohne dass dies dazu führt, andere strategische Ziele und Vorstellungen von Politik und Verwaltung und auch der Einwohnerinnen und Einwohner aus den Augen zu verlieren. Denn auf der anderen Seite der Einsparung von Personal stehen Ansprüche der Bürger*innen und eben auch der ehrenamtlichen Selbstverwaltung selbst, die transparente Strukturen und eine berechenbare und durchschaubare Organisation der Kreisverwaltung Segeberg brauchen und schätzen.

 

Entsprechend der strategischen Ausrichtung des Kreistages gilt es, den Kreis als modernen öffentlichen Dienstleister gemeinsam für die Menschen, Kommunen und allen Partnerinnen und Partnern zukunftsorientiert zu gestalten. Diese Zielrichtung wird nach wie vor ohne eine leistungsfähige und stabile Belegschaft schwer erreichbar sein. Daher ist eine gezielte, konsequente und moderne Personalbewirtschaftung mit allen Facetten der Personalgewinnung, -entwicklung und -bindung zwingend notwendig.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

73.007.400Personalkosten aus Stellenplanentwurf

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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