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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag, die Fortsetzung der Produktionsschule Segeberg bis zum 30.06.2027 zu beschließen.

 

Im Haushaltsjahr 2024 sind 80.000 für die Produktionsschulen enthalten, daraus ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von ca. 15.300 € die noch nicht im Haushalt 2024 enthalten sind und über die Änderungsliste eingeworben werden müssen. Für die Jahre 2025 und 2026 werden demnach je ca. 95.225,76 € und im Jahr 2027 Haushaltsmittel von ca. 47.612,88 € für die jeweiligen Haushalte eingeworben.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg bietet in Kooperation mit dem Jobcenter bereits seit 2015 die Produktionsschule an den Standorten Kaltenkirchen und Bad Segeberg (JC) erfolgreich an. Viele Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr haben die intensive sozialpädagogische Unterstützungsleistung der Produktionsschule am Übergang Schule-Beruf zur beginnenden Reintegration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Erlangung der Ausbildungsreife oder Vermittlung in adäquate Unterstützungsangebote erfolgreich genutzt. Die Produktionsschule stellt im Angebotsportfolio von Kreis und Jobcenter das niedrigschwelligste Angebot dar.

 

Durch eine Veränderung der ursprünglichen Vertragslaufzeiten (von zwei auf drei Jahre) läuft nun der aktuelle Vertrag des JC für die Produktionsschulen noch bis zum 30.06.2025. Anschließend besteht dann die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung bis zum 30.06.2027 durch eine Optionsziehung seitens der Träger. Sowohl der Kreis als auch das Jobcenter unterstützen die Optionsziehung vorbehaltlos.

 

Sachverhalt:

Die Produktionsschule bietet Jugendlichen eine ihren Bedürfnissen angepasste Chance, niedrigschwellig, ihren Weg in adäquate Angebote, im besten Fall in die Ausbildung oder den Beruf, zu finden (weitere Informationen am Anhang: Geschäftsbericht).
Gerade am Standort Bad Segeberg waren über lange Zeit vier Teilnehmer*innen in der Maßnahme.

Daher schlägt der Fachbereich Jugend und Bildung, durch die Bildungsplanung vor, die Maßnahme Produktionsschule Segeberg zu verlängern und die Platzanzahl von insgesamt sechs an beiden Standorten beizubehalten. Die erhöhte Platzzahl hat sich insbesondere am Standort Bad Segeberg als sinnvoll erwiesen, da hier z.Z. noch keine vergleichbare Jugendhilfemaßnahme angeboten wird.

 

Die Produktionsschule wurde seitens des JC 2022 für die Jahre 22 bis 25 in Verbindung mit einer zweimaligen jährlichen Verlängerung (Optionsziehung –Träger) ausgeschrieben. Für den Haushalt 2024 sind bisher nur Mittel bis zum 30.06.2024 für bis zu sechs Teilnehmer*innenplätze in den Produktionsschulen Kaltenkirchen und Bad Segeberg eingestellt worden. Durch die Optionsziehung verlängert sich nun der bewilligte Maßnahme-Zeitraum bis zum Sommer 2027. Da alle Beteiligten Partner*innen überstimmend eine Fortsetzung anstreben und die drohende SGB II/III Reform hier keine Hürden mehr aufstellt, strebt der Kreis ebenfalls eine Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit bis zur neuen Ausschreibung an.
Der Kreis stimmt der Optionsziehung und Verlängerung der Produktionsschule Segeberg vorbehaltlos zu.

 

Für eine Fortsetzung ab dem 01.07.2027 bedarf es dann einer neuen Ausschreibung seitens des JC und einer neuen Beantragung seitens des Kreises in den politischen Gremien. Das JC hat bereits signalisiert, dass die Ausschreibung das Produktionsschule auch 2027 für die Folgejahre erneut angestrebt wird.

Der Preis pro Platz ist im letzten Jahr 2023 von 1.200.- auf Euro 1.322,58 Euro gestiegen. Die Kostensteigerungen konnten im bestehenden Vertrag zuletzt nur durch zeitweilig freie Plätze des Jugendamtes ausgeglichen werden. Der Kreis kauft innerhalb des Vertrages einzelne Plätze an den Standorten Kaltenkirchen und Bad Segeberg zur Nutzung und Vergabe für die Jugendhilfe ein. Die Bildungsplanung übernimmt für die Seite des Kreises die organisatorische Gesamtverantwortung für die Produktionsschule Segeberg.

 

Der Kreistag hatte entsprechend der DrS/2021/012 für sechs Teilnehmer*innenplätze bis zum 30.06.2024 Mittel zur Verfügung gestellt. Zur Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit bedarf es nun eines erneuten politischen Beschlusses mit Wirkung bis zum 30.06.2027. Für die Standorte Bad Segeberg und Kaltenkirchen werden für die kommenden drei Jahre weiterhin im Jahresdurchschnitt je Standort jeweils drei Plätze pro Monat benötigt. Es ist daher, bei einer Vollauslastung der Maßnahme seitens des Jugendamtes Kreis Segeberg, von Jahresgesamtkosten für die Produktionsschulen pro 12 Monate und sechs Plätzen von ca. 95.225,76 € auszugehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

a. 15.300 € in 2024. ca. 47.612,88 in 2027; 95.225,76 € in 2025 und 2026.

 

Das Jugendamt Kreis Segeberg finanziert an den Standorten Bad Segeberg und Kaltenkirchen je bis zu drei Plätze, davon jeweils zwei feste Plätze pro Jahr und Standort. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsbedarf im Jahr 2024 von ca. 15.300 €, im Jahr 2025 und 2026 von je ca. 95.226 € und im Jahr 2027 von ca. 47.613 €.

Eine erneute Fortsetzung würde zum Juni/Juli 2027 erfolgen.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 3631

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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