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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.11140.0187 in den Stellenplan 2024.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der FD 11.00 meldet zur zukunftsfähigen Ausstattung des Bereiches Arbeitsschutz/-sicherheit einen Stellenmehrbedarf von 0,5 Vollzeitstellen an.

 

 

Sachverhalt:

FB/FD:

FB I – FD 11.00

Anzahl:

0,5 VZS

Bezeichnung

SB Arbeitsschutz/-sicherheit

Bes.-Gr./E-Gr.

E11

Refinanzierung:

-

Teilplan:

1114 Innere Verwaltungsdienste

Produkt:

11141 Zentrale Dienste

Kosten p.a.:

41.550 €

Stellenplan-Nr.:

0.11140.0187

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

-

 

Erläuterungen:

 

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) beinhaltet die systematische Entwicklung und Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse, mit dem betrieblichen Ziel die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu erhalten, zu fördern, zu schützen oder wiederherzustellen und die Befähigung zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten zu unterstützen. Die Gesundheit ist die Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen. Diese sind durch die physische und psychische Gesundheit erst in der Lage, ihre Arbeit auszuführen und die entsprechende Leistungsfähigkeit zu erbringen. Dementsprechend ist die Bedeutung und die Anforderungen an ein ganzheitliches und effektives betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), bestehend aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und betriebliche Gesundheitsförderung stark gestiegen. Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels, demografischen Wandels und einer sich immer schneller verändernden (Arbeits-)welt durch die digitale Transformation, gesellschaftliche Veränderungen und den Wertewandel etc. wächst die Relevanz des BGM, um den Personalkörper der Kreisverwaltung in seiner Leistungsfähigkeit, Motivation und Gesunderhaltung bestmöglich durch Prävention und ein systematisches BGM zu unterstützen.

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Mitarbeitenden (2018: 918: 2023: 1110) in der Kreisverwaltung aber ebenso auch die Zahl der Liegenschaften (2018: 17; 2023: 23), in denen die Mitarbeitenden tätig sind, immer weiter gestiegen. Zudem ist auch die Anzahl der jährlichen BEM-Verfahren seit 2017 von 35 auf mittlerweile ca. 110 Verfahren gestiegen. Derzeit stehen für alle Bereiche des BGM und des Arbeitsschutzes insgesamt nur 1,0 VZS zur Verfügung. Ein ganzheitliches und strukturiertes BGM, in dem alle Bereiche auf verhaltens- und verhältnispräventiver Ebene zusammengreifen, ist durch die Vielzahl der Aufgaben nicht möglich. Insbesondere im operativen Arbeitsschutz und betrieblichen Eingliederungsmanagement besteht Bedarf für weitere 0,5 VZS, um die Aufgabenwahrnehmung und eine belastbare Personalausstattung sicherzustellen. Im Bereich des Arbeitsschutzes kann ein*e zentrale*r Ansprechpartner*in für alle Fragen der Führungskräfte, Mitarbeitenden und Kooperationspartner*innen/Beauftragten eine deutliche Entlastung der bisherigen alleinigen Stelle schaffen, um im Bereich der verschiedenen Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, Beratung der Führungskräfte in Einzelfällen, Koordinierung von Begehungen inkl. Controlling und Behebung von Mängelfeststellungen und Schulung und Entwicklung der betrieblichen Helfer*innen (Ersthelfer*innen, Sicherheitsbeauftragte, Ergonomieberater*innen, Brandschutzhelfer*innen…) einen effektiven Arbeitsschutz zu gewährleisten. Im Tandem mit der vorhandenen 1,0 VZS können dann endlich auch große dringende Vorhaben wie die flächendeckende psychische Gefährdungsbeurteilung und die Schaffung eines ganzheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystems angegangen werden.

Diese Aufgaben können derzeit nur teilweise oder mit starker zeitlicher Verzögerung durchgeführt werden, da die personellen Ressourcen nicht ausreichend für eine ganzheitliche und systematische Erfüllung der Aufgaben in allen drei Bereichen des BGM sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es jedoch wichtiger denn je für die Kreisverwaltung, die Gesundheit der Belegschaft im Blick zu behalten und aktiv und präventiv zu gestalten. Nicht nur, weil jeder Krankheitstag einen Arbeitsausfall bedeutet. Maßnahmen der Gesundheitsförderung erhöhen auch die Motivation der Mitarbeiter*innen und ihre Bindung an den Kreis – und sind ein großer Pluspunkt bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter*innen.

Die zusätzliche Stelle der Arbeitsschutzkoordination von 0,5 VZS würde daher für Entlastung im BGM sorgen und das Arbeitsschutzmanagementsystem im Tandem ganzheitlich gestalten können, um die systematische und präventive Weiterentwicklung des Systems zu ermöglichen. Gleichzeitig kann der Arbeitsschutz operativ erfüllt und umgesetzt werden, womit rechtliche Vorgaben eingehalten und gesichert werden können.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

41.550 € p.a.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 1114

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

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