Drucksache - DrS/2023/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Bad Segeberg für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- FD 17.00
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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09.11.2023
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, dass der Kreis Segeberg die Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH im Jahr 2024 mit bis zu 10% der förderfähigen Kosten, maximal 9.000,00€ unterstützt.
Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2024.
Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH stellt einen Zuschussantrag für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) im Kreis Segeberg für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 9.000,00 Euro und bittet um Prüfung der Fördermöglichkeit durch den Kreis Segeberg. Es handelt sich bei dem Antrag um die Fortführung der für 2023 bewilligten Bezuschussung (DrS/2022/174-3), die das Aufrechterhalten der langjährig etablierten MBE ermöglicht.
Sachverhalt:
Das Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH betreibt in Bad Segeberg seit vielen Jahren die Beratungsstellen für Migranten*innen. Die MBSH (Migrationsberatung Schleswig-Holstein) wird über Landesmittel
und die MBE (Migrationsberatung für Erwachsene) über eine Bundesmittel gefördert. Die beiden Beratungsformate haben unterschiedliche Zielgruppen: die MBSH für Geflüchtete während des Asylverfahrens, mit Duldung oder unklarem Status; die MBE für anerkannte Geflüchtete.
Die Bezuschussung durch das Land und den Bund ist für den Träger jedoch nicht auskömmlich. Durch Tarifsteigerungen, die Inflation und steigende laufende Kosten kommen die Träger immer mehr an ihre Grenzen, die Stellen aufrecht zu erhalten.
Die Finanzierung der Fachaufgabe mit Bundes- und Eigenmitteln des Trägers stellt sich vorbehaltlich einer Bewilligung wie folgt dar (Ansatz 2024):
Für das Jahr 2023 hatte das Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH ebenfalls eine Bezuschussung der MBE beantragt (DrS/2022/174-3) und diese wurde gemäß Beschluss des Kreistages vom 01.12.2022 gewährt. Es handelt sich bei dem vorliegenden Antrag um eine Fortführung der Bezuschussung.
Die Förderung der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) wurde für das Jahr 2024 im oben genannten Beschluss (DrS/2022/174-3) für das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH und in der DrS/2022/174-2 für das Diakonische Werk Altholstein bewilligt.
Das Beratungsangebot der MBE ist ein unentbehrliches Beratungsformat, welches seit Jahren eine starke Frequentierung durch Ratsuchende erfährt. Um das wichtige Beratungsangebot der MBE aufrechtzuerhalten und eine Gleichbehandlung mit der MBSH zu gewährleisten, befürwortet die Verwaltung die Bezuschussung der MBE ebenfalls in 2024 fortzusetzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 2024: 9.000,00 € |
x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3119400 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5271240000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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604,6 kB
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