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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Entfristung der Stelle 0.11140.0120 zum Stellenplan 2024.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurde für den Stellenplan 2020 eine Vollzeitstelle befristet eingeworben. Da die Aufgaben dauerhaft wahrgenommen werden müssen, ist die Stelle 0.11140.0120 zu entfristen. 

 

Sachverhalt:

FB/FD:

I Zentrale Steuerung/ 11.00 Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung

Anzahl:

1,0

Bezeichnung

Projektkoordination/ Umsetzung Onlinezugangsgesetz

Bes.-Gr./E-Gr.

E11

Refinanzierung:

-

Teilplan:

1114

Produkt:

11143

Kosten p.a.:

83.100 €

Stellenplan-Nr.:

0.11140.0120

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

 

 

Erläuterungen:

Am 09.05.2017 hat der Hauptausschuss der E-Government-Strategie des Kreises Segeberg zugestimmt (vgl. DrS/2017/077). In der Anlage B werden alle zu dem Zeitpunkt geplanten Teilprojekte aufgeführt.

Erst im Nachgang ist zum 18.08.2017 das Bundesgesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) in Kraft getreten. Durch das OZG wurden der Bund, die Länder und die Kommunen verpflichtet, alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale bis zum 31.12.2022 auch digital anzubieten und diese Portale zu einem Verbund zu verknüpfen.

Um die Umsetzung des Gesetzes inkl. der Chancen bzgl. einer effizienteren Prozessgestaltung sicherstellen zu können, hat die Verwaltung zum Stellenplan 2020 eine Stelle für die Projektkoordination OZG eingeworben. Das Ziel des Kreises Segeberg ist es, aktiv die Transformation der Verwaltungsprozesse durch Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben. Weitere Informationen können der entsprechenden Vorlage DrS/2019/331 entnommen werden.

Zu Beginn der Umsetzung des OZG sprach das Bundesministerium des Inneren und für Heimat von 575 Leistungen, welche zu digitalisieren sind. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass sich hinter diesen sog. Leistungsbündeln mehr als 7.000 Leistungen verbergen. Von den 575 Leistungen fallen 253 in den Zuständigkeitsbereich des Kreises. Stand 12.10.2023 wurden weitere 67 Leistungen von Seiten des Kreises Segeberg hinzugefügt. Von den 320 Leistungen müssen bzw. können für 262 Leistungen ein Online-Antrag erstellt werden.

Aufgrund der Frist aus dem OZG bis Ende 2022 wurde diese Stelle befristet eingeworben und mit einem kw-Vermerk 2024 versehen.

Die Verwaltung hat seit 2017 regelmäßig über die Umsetzung der E-Government-Projekte inkl. des Onlinezugangsgesetzes berichtet. Aus diesen Sachstandsberichten sowie aus der Presse lässt sich entnehmen, dass schon vor Zeitablauf der Frist Ende 2022 deutlich wurde, dass das Ziel deutschlandweit verfehlt werden wird. Aus dem Abschlussbericht zur E-Government-Strategie sowie zum Aktionsplan 2022 geht hervor, dass zum 31.12.2022 49 Verwaltungsleistungen online angeboten werden konnten.

Der Ablauf der Frist und das Nichterfüllen der Vorgaben entbindet die Kommunen allerdings nicht von ihrer Pflicht, das Gesetz umzusetzen.

Aber auch ohne eine Verpflichtung würde der Kreis Segeberg weiterhin an der Umsetzung festhalten, um zum einen Bürger*innen einen weiteren Zugang zu Verwaltungsleistungen zu eröffnen. Darüber hinaus muss die Arbeit der Verwaltung insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels zukunftsfähig aufgestellt werden. Die Verpflichtung, Online-Anträge zu erarbeiten und in einem Portal anzubieten, bietet die Chance, Daten automatisiert weiterverarbeiten zu lassen und einen gesamten Verwaltungsprozess im Blick zu behalten und zu optimieren. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit der Erstellung der Online-Dienste dient hierfür als Grundlage.

Hierzu arbeitet der Kreis Segeberg eng zusammen mit dem ITVSH, welcher durch das Land eingesetzt ist, um die Kommunen bei Digitalisierung zu unterstützen. Es werden fertige Online-Dienste aus anderen Bundesländern (sog. EfA-Dienste) nachgenutzt. Darüber hinaus findet ein Austausch zwischen den Kreisen statt und Dienste werden zur Verfügung gestellt. Ebenfalls werden selbst Online-Anträge erstellt.

Am 24.05.2023 hat die Bundesregierung im Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Ein Datum für das Inkrafttreten ist derzeit nicht abzusehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt enthält der Entwurf des OZG 2.0 keine Umsetzungsfrist. Als Begründung wird hierzu ausgeführt, dass das Thema als Dauerthema angesehen wird.

Diese Auffassung vertritt auch die Kreisverwaltung Segeberg, weshalb die neue Strategie ab 2022 auch keine zeitliche Befristung mehr enthält. Vielmehr wird Verwaltungsdigitalisierung als Dauerthema verstanden und bietet fortwährend die Chance, die Prozesse in der Verwaltung zu optimieren.

Bestärkt wird die Vorgehensweise der Kreisverwaltung insbesondere durch den Fokus des Gesetzesentwurfs, Verwaltungsleistungen und Prozesse „Ende-zu-Ende“ zu digitalisiert. Das bedeutet, einen vollständig digitalen Prozess von der Beantragung über die Bearbeitung bis zur Erbringung der Leistung zu erstellen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird die zum Stellenplan 2020 eingeworbene Stelle dauerhaft benötigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

83.100€ p.a.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 1114

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

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