Drucksache - DrS/2023/238
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbudget zur Ausgestaltung besonderer Förderbedarfe im schulischen Kontext
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur; FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Herr Füller
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfehlen dem Kreistag, das im Haushalt 2024 eingestellte Finanzbudget zur Ausgestaltung besonderer Förderbedarfe im schulischen Kontext von 853.000€, um den Betrag von 160.000€ für Mehrbedarf im Bereich bestehender Maßnahmen zu erhöhen.
Die durch Neuanmeldungen für die „Übergangslösung Kastanienweg“ sowie die Erweiterung der Jugendberufshilfe vorgesehenen 837.000€ sind mit einem Haushaltsperrvermerk zu versehen und bedürfen der Freigabe durch den Jugendhilfeausschuss.
Diese, nicht in der Haushaltsanmeldung 24 bereits berücksichtigen Beträge, sind auf die Änderungsliste zu setzen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreis Segeberg strebt eine Weiterentwicklung der Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen im schulischen Kontext an. Dabei wird neben der Übergangslösung für die Schule am Kastanienweg auch die Kostensteigerung insbesondere bei bestehenden Tip-Maßnahmen, aber auch für die Maßnahmen der Jugendberufshilfe und zur Sicherstellung der langfristigen Beschulbarkeit in verschiedenen Ausprägungen, in den Blick genommen. Das hier aufgerufene Finanzbudget sichert die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung für das Jahr 2024 im Handlungsfeld Schule-Jugendhilfe ab und trägt dazu bei, die in der Entwicklung befindliche Konzeption für die Kooperative Erziehungshilfe mit entsprechenden Soforthilfeangeboten im schulischen Kontext zu flankieren.
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg hat es sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren im Fachbereich V Jugend und Bildung neue Wege in der Kooperation mit den vielen Partner*innen und Partnern am Wirkungsort Schule-Jugendhilfe zu gehen. Daraus entstanden ist ein intern wie extern wirkender Prozess, der die Arbeitsweise der Jugendhilfe, die Hilfe- und Unterstützungsleistungen des Kreises, die Kooperationen im Themenfeld Schule-Jugendhilfe und die zukünftige Ausrichtung der Leistungen für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im jeweiligen Sozialraum in den Blick nimmt.
Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen
Die Entwicklungen rund um die „Schule am Kastanienweg“ und der Wunsch zugleich eine lokale wie auch eine kreisweite Lösungsperspektive für Kinder- und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen im emotional-sozialen Bereich zu etablieren ist allgegenwertig in der Bildungsregion. Ohne dabei grundlegende Änderungen und eine Neuausrichtung im aktuellen Handeln herbeizuführen, wird es allerdings keine Übergangslösung für den „Kastanienweg“ und keine langfristige Lösung im Kreis für die steigenden Bedarfe an Angeboten für Kinder und Jugendliche mit emotional-sozialem Förderbedarf geben. Der sprunghafte Anstieg an Schulbegleitungen, die täglichen Hilferufe einzelner Schulen gepaart mit dem Wunsch zeitnah unterstützt zu werden zeigt deutlich, hier besteht sofortiger Handlungsbedarf. Zugleich stellen die besonderen Bedarfe an geschützter Entwicklungszeit, wie sie die intensivpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen u.a. im Förderstatus E darstellen, eine große Herausforderung in der regionalen Verfügbarkeit, der finanziellen wie personellen Ausgestaltung und der individuellen Hilfedauer der Kinder und Jugendlichen dar.
Sofortmaßnahmen der Jugendhilfe im schulischen Kontext
Alle Angebote werden (voraussichtlich ab Sommer 2024) zukünftig auch Teil des Konzeptes der Kooperativen Erziehungshilfe sein und starten, sofern diese nicht ohnehin bereits bestehen sobald wie möglich.
Temporär intensivpädagogische (Tip) Maßnahmen (indiziert)
Tip-Maßnahmen bilden für betroffene SuS mit emotional-sozialen Entwicklungsproblematiken einen zeitlich begrenzten (Schutz-)Raum außerhalb (indiziert) der gewöhnlichen Beschulung an ihren Stammschulen in enger Begleitung durch Förderschullehrkräfte und Sozialpädagogen. Das Tip-Angebot ist durch Landesvorgabe auf max. zwei Jahre begrenzt. Eine Rückführung in das Regelschulsystem ist das grundlegende Ziel des Angebots.
Im Kreisgebiet gibt es bereits 5 Tip-Maßnahmen, vier davon für den Bereich der Grundschulen (Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Trappenkamp) und eine für die Sek. I (Kaltenkirchen), die im Frühjahr 24 neu ausgeschrieben werden. Im Rahmen der sozialräumlichen Neuausrichtung ist geplant zwei bestehende Unterstützungsangebote in Bad Segeberg und Wahlstedt in Tip-Maßnahmen für Grundschüler*innen umzuwandeln. Alle Tip-Maßnahmen sollen, wenn dies nicht bereits erfolgt ist, an die lokalen Förderzentren Lernen angegliedert werden.
Übergangslösung Schule am Kastanienweg – siehe dazu auch DrS/2023/234
Um die Beschulung der SuS am Förderzentrum E auch nach der Auflösung der Schulstandorte Kastanienweg und der Außenstelle Bad Bramstedt ab Sommer 24 sicherzustellen, schlägt die Verwaltung für die SuS in Bad Segeberg und Bad Bramstedt eine Übergangslösung für die verblieben SuS in neuen Liegenschaften vor. Derzeit ist noch unklar, wie viele SuS dies in Bad Segeberg und Bad Bramstedt konkret umfassen wird und in welcher Form dieses auch entsprechend des SchulG SH und weiterer maßgeblicher Verordnungen umsetzbar sein wird. Um einen finanziellen Spielraum für den Kreis zu erhalten, wird deshalb mit äquivalenten Kosten von bis zu 7 Tip-Angeboten geplant.
Zusammenfassung finanzieller Bedarf Tip-Maßnahmen 2024
Im Haushalt 24 bereits eingeplant:
5x Tip - Bestand – Neuausschreibung erfolgt 24
Kosten: 360.000€
Im Haushalt neu zu einzuplanen:
Bis zu 7 Angebote im äquivalenten Kostenrahmen eines Tip-Angebotes – „Übergangslösung Kastanienweg“ und „Außenstelle Bad Bramstedt“ – enthalten sind Personalkosten und Sachkosten (Miete, etc. als Schätzwerte)
Kosten: ca. 630.000€
Jugendberufshilfe
Mit der Jugendberufshilfe wurde in den letzten Jahren ein niedrigschwelliges Angebot zur Verhinderung von Absentismus und Schulverweigerung in Kaltenkirchen installiert. Dabei zeigte sich, dass neben dem hybriden Angebot (Beschulung und Berufsorientierung mit Fachpraxis) für schulpflichtige Jugendliche auch ein Vorschaltangebot zur eigentlichen Jugendberufshilfe Maßnahme für Jugendliche auf der Warteliste benötigt wurde. Beides ist ganzjährig sehr gut nachgefragt und derzeit voll ausgelastet.
Für den Raum Segeberg wird nun am Standort Bad Segeberg ein vergleichbares Angebot ins Auge gefasst, um auch in diesem Sozialraum eine Maßnahme zur Verhinderung von Absentismus und Schulverweigerung vorzuhalten.
Finanzieller Bedarf Jugendberufshilfe 2024
Im Haushalt 24 bereits eingeplant:
1x Kaltenkirchen
Kosten: 313.000€
Im Haushalt neu zu einzuplanen:
1x Bad Segeberg
Kosten: 207.000€
Weitere Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen an Schule
Der Kreis Segeberg hat in den letzten Jahren verschiedene Projekte zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf unterstützt. Im Rahmen der Neubetrachtung der Unterstützungsangebote im Kontext Schule-Jugendhilfe werden diese Projekte in 2024 einzeln auf ihre Wirksamkeit und Ausgestaltung hin überprüft und im Einzelfall in Abstimmung mit dem Schulamt und dem jeweiligen Träger neu ausgerichtet.
Folgende Projekte fallen in diesen Bereich:
Cockpit – Theodor-Storm-Schule (Grundschule) Bad Segeberg
In der Grundschule gibt es ein separates Angebot für Schüler*innen, die nicht im Unterricht „gehalten“ werden können. Das Schulamt ist mit Lehrer*innenstunden an dem Projekt beteiligt. Die Kinder verbleiben an ihrer Schule, werden im Schulgebäude aber an einem separaten Ort betreut. Ziel ist immer Rückführung in den Klassenverbund.
Kosten 2023: 56.000€
Schulassistenzunterstützung Übergang Kita-Grundschule – Franz-Claudius (Grundschule)
Durch ein unterstützendes Angebot können SuS mit besonderem Förderbedarf gemeinsam mit Lehrkräften identifiziert und so unterstützt werden, dass eine Teilhabe am Unterricht (wieder) ermöglicht wird. Die „Schulassistenz“ stellt dabei ein Scharnier zwischen Kita, Schule, Elternhaus, Schulsozialarbeit und Jugendhilfe dar und soll den Jugendlichen individuell unterstützen.
Kosten 2023: 67.555€
Schulassistenz Paul-Due-Jensen Gemeinschaftsschule
Durch ein unterstützendes Angebot können SuS mit besonderen Förderbedarf gemeinsam mit Lehrkräften identifiziert und so unterstützt werden, dass eine Teilhabe am Unterricht dauerhaft weiter ermöglicht wird. Die „Schulassistenz“ stellt dabei ein Scharnier zwischen Schule, Elternhaus, Schulsozialarbeit und Jugendhilfe dar und soll den Jugendlichen individuell unterstützen.
Kosten 2023: 43.000€
Absentismus Projekt Wahlstedt
Für den Bereich der Stadt Wahlstedt wurde in Abstimmung mit der Stadt, dem Jugendamt und dem Schulamt ein Projekt zur Verhinderung von Schulabsentismus geschaffen, mit dem Ziel die SuS individuell zu begleiten und zeitnah wieder an den Regelschulbetrieb heranzuführen.
Kosten 2023: 13.200€
Neuanmeldungen mit Sperrvermerk in 2024
Die Neuanmeldungen für die „Übergangslösung Kastanienweg“ und die „Jugendberufshilfe“ Standort Bad Segeberg sind von dem nachfolgend genannten Mehrbedarf unabhängig zu betrachten. Aus diesem Grund sind die Mittel, nach Hinweis aus der Kämmerei, in der nachfolgenden Tabelle auch getrennt voneinander aufgeführt worden. Die Verwaltung empfiehlt hier einen Sperrvermerk und eine Mittelfreigabe durch den Jugendhilfeausschuss.
Finanzieller Mehrbedarf durch Kostensteigerung in 2024
Für mehrere der hier zuvor skizzierten bestehenden Maßnahmen und Angebote besteht ein finanzieller Mehrbedarf durch nicht absehbare Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten, ab dem Haushaltsjahr 2024. Nach erfolgter Rückmeldung durch die Träger müssen durch die Verwaltung daher die bereits im Haushalt enthaltenen Beträge um einen entsprechenden Mehrbedarf ergänzt werden, um die steigenden Kosten für Maßnahmen und Angebote zu kompensieren um diese auch 2024 fortführen zu können.
Maßnahmen | Anzahl | Kosten laut Vertrag/ Verein-barungen 2023 (Euro) | HH Anmeldung | Neu- anmeldung 2024 (Euro) mit Sperrvermerk | Mehrbedarf 2024 (Euro) |
NEU: Übergangslösung „Kastanienweg“ Bad Segeberg und Bad Bramstedt (inkl. Personal und Sachkosten) | 2 |
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| 630.000 NEU |
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Tip-Maßnahmen GS/Sek. I (Bestand) | 5 | 360.000 | 540.000 |
| 160.000 Mehrbedarf |
Cockpit (Theo) | 1 | 56.000 | |||
Schulassistenz Übergang Kita-GS (Bad Segeberg) | 1 | 67.555 | |||
Schulassistenz PDJ-Gemeinschaftsschule (Wahlstedt) | 1 | 43.000 | |||
Absentismus Projekt (Wahlstedt) | 1 | 13.200 | |||
Jugendberufshilfe Kaltenkirchen und NEU: Bad Segeberg | 1 | 313.000 | 313.000 | 207.000 NEU |
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| 12 | 852.755 | 853.000 | 837.000 | 160.000 |
Zusammenfassung
Der Kreis Segeberg fördert bereits verschiedenste Maßnahmen aus dem Bereich Jugendhilfe-Schule für Kinder und Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen.
Um in 2024 den finanziellen Handlungsspielraum für die Übergangslösung „Kastanienweg und Außenstelle Bad Bramstedt“ möglichst breit zu halten, hat die Verwaltung hier entsprechend bestehender Tip-Maßnahmen Kosten ein Äquivalent errechnet, um den zukünftigen Kostenbedarf ungefähr einzugrenzen.
Für die bestehenden Tip-Angebote und die weiteren zuvor beschriebenen Maßnahmen, die bereits im Haushalt 24 enthalten sind, kann durch Kostensteigerungen bei Personal- und Sachkosten, die bisher nicht im Haushalt 24 enthalten sind, die jeweilige Fortsetzung nicht sichergestellt werden. Dies trifft besonders auf die Tip-Maßnahmen zu, bei denen im Rahmen einer neuen Ausschreibung aller Angebote von einer nicht unerheblichen Kostensteigerung auszugehen ist. Daher ist eine Anmeldung der Mehrbedarfskosten für diese Maßnahmen über die Änderungsliste vorzunehmen. Im Bereich der Jugendberufshilfe zeigt sich ebenfalls ein steigender Bedarf der durch das neue Angebot in Bad Segeberg gedeckt werden soll. Zusammen mit den Kosten für die avisierte Übergangslösung werden diese Kosten auf die Änderungsliste übertragen.
Um zukünftig im Haushalt auch die Sichtbarkeit und Planbarkeit der hier dargestellten Haushaltsmittel zu vereinfachen nimmt der Kreis Segeberg eine Zusammenführung der Haushaltpositionen im TP 3631 vor. Eine entsprechende Änderung würde mit der Verabschiedung des Haushaltes 2024 vollzogen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Im Haushalt 2024 sind 837.000€ über die Änderungsliste für Neuanmeldungen mit Sperrvermerk einzustellen. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den zuständigen Jugendhilfeausschuss. Ebenso sind im Haushalt 160.000€ als Mehrbedarf über die Änderungsliste zu ergänzen. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 3631 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 3631000.53310000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
