Drucksache - DrS/2023/231
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Beendigung der Schulträgerschaft Schule am Kastanienweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Moritz Füller
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfehlen dem Kreistag, die Beendigung der Schulträgerschaft des Kreises Segeberg für das Förderzentrum emotionale und soziale Entwicklung „Schule am Kastanienweg“ zum Ende des Schuljahres 2023/2024 beim MBWFK durch den Kreis zu beantragen.
- Der Kreis und das Schulamt werden beauftragt, eine Übergangslösung für das Förderzentrum E zu erarbeiten, die eine Beschulung der ab dem Schuljahr 2024/2025 verbleibenden SuS sicherstellt. Eine einvernehmliche Vertragslösung mit der NGD und die damit verbundene Rückübertragung der alleinigen Schulträgerschaft an den Kreis zum 20.07.2024 wird vorbehaltlos unterstützt.
Der Landrat wird mit der Einleitung eines einvernehmlichen Vertragsbeendigungsverfahrens mit der NGD beauftragt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreis ersucht den Kreistag, einen formellen Antrag auf Beendigung der Schulträgerschaft für die Schule am Kastanienweg beim MBWFK Schleswig-Holstein einreichen zu dürfen. Außerdem bittet die Kreisverwaltung um Zustimmung auf einvernehmliche Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Schulträgerschaft (s. Anlage 1 zur DrS /2023/231) vom 26.10.1983 zwischen dem Kreis Segeberg und der Norddeutschen Gesellschaft für Diakonie (ehemals Diakonisches Werk) zum 30.07.2024.
Sachverhalt:
Wie bereits ausführlich in den Drucksachen DrS/2023/110 und DrS/2023/234
dargelegt, sieht der Kreis Segeberg, gemeinsam mit dem Schulamt des Kreises Segeberg, keine Möglichkeit, die Schule am Kastanienweg – Förderzentrum für emotionale-soziale Entwicklung (FöZ E) – als öffentliche Schule in der Trägerschaft des Kreises an einem anderen Ort ab Sommer 2024 weiterzuführen.
Daher strebt der Kreis nun folgende Schritte an:
- Formelle Beauftragung des Kreises Segeberg durch den Kreistag zur Einreichung eines Antrages auf Beendigung der Schulträgerschaft beim MBWFK SH für das FöZ E.
- Einreichung eines Antrages auf Beendigung der Schulträgerschaft des Kreises Segeberg für das FöZ E beim MBWFK SH.
- Einvernehmliche vollständige Rückübertragung der Schulträgerschaft für die Schule am Kastanienweg von der Norddeutschen Gesellschaft für Diakonie an den Kreis Segeberg mit Wirkung zum 30.07.24.
- Vollständiges Verlassen des jetzigen Schulstandortes „Schule am Kastanienweg“ bis zum 30.07.24 und Übergabe der Liegenschaft zur alleinigen Nutzung an die NGD.
- Vorbereitung zur Umsetzung je einer Übergangslösung für die ab dem Schuljahr 2024/2025 noch zu beschulenden SuS des ehemalige FöZ E der Standorte Bad Segeberg und Bad Bramstedt. Prüfung aller Optionen zur örtlichen Umsetzung unter Einbeziehung der Förderzentren L.
- Erarbeitung einer Konzeption zur Etablierung einer kreisweiten Nachfolge-lösung in Kooperation mit dem Schulamt, den Förderzentren im Kreis, Kreis- und Regionalen Fachberater*innen und Vertreter*innen der zuständigen politischen Gremien. Beginn 2024.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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197,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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61,1 kB
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