Drucksache - DrS/2023/206
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zu Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ff. des FD 63.00 Bau- und Umweltverwaltung, hier: Bauverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung
- Bearbeitung:
- Kai Jungjohann
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Personalrat; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; Gremien, Kommunikation, Controlling
- Verfasser 1:
- Jungjohann, Kai
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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22.11.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für das Haushaltsjahr 2024 und die Folgejahre wird eine 0,7 VZS-Sachbearbeiter*innenstelle in der Bauverwaltung beantragt.
Sachverhalt:
FB/FD: | FB IV / FD 63.00 |
Anzahl: | 0,70 VZS |
Bezeichnung | Sachbearbeitung |
Bes.-Gr./E-Gr. | EG 9a |
Refinanzierung: |
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Teilplan: | 521 |
Produkt: | 52111 |
Kosten p.a.: | 49.490 € |
Stellenplan-Nr.: | 0.52100.0054.1 |
Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.): |
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Erläuterungen:
Im Bereich der Bearbeitung der „Nachweise“ erfolgte in Abstimmung mit dem FD 11.00 Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung eine Berechnung des Stellenbedarfes.
Das Erbringen von Anzeigen und Nachweisen stellt eine Pflicht des Bauantragstellers aus der Landesbauordnung S.H. (LBO S.H.) dar. Anzeigen sind u. a. vor und bei Baubeginn (z. Bsp. Baubeginnsanzeige) und auch danach (z. Bsp. Anzeige Nutzungsaufnahme) gem. LBO der Bauaufsichtsbehörde (FD 63.40) vorzulegen. Erfolgt dies nicht, geht die Bearbeitung in den FD 63.00 (Bauverwaltung) über. Weiterhin erfolgt hier die ordnungsbehördliche Bearbeitung nicht beseitigter Mängel an Feuerungsanlagen, von Verstößen gegen die EnEV (Energieeinsparverordnung) bzw. das GEG (Gebäudeenergiegesetz), die Erteilung von Genehmigungen für ortsfeste Schießstätten und Submissions-Verfahren.
Es haben sich in den Jahren 2017-2022 Rückstände bei der Bearbeitung der Nachweise ergeben – insgesamt 3900 Fälle. Die seit Jahren bestehende Überlastungssituation im Bereich der Anforderung von Nachweisen wird durch den errechneten Stellenzuwachs aufgefangen. Zu den Aufgaben in diesem Bereich gehören nachfolgende Tätigkeiten:
• Anforderung fehlender Anzeigen und Nachweise nach dem Baugenehmigungsverfahren - inklusive der Durchsetzung von Auflagen aus der Baugenehmigung und Mängelbeseitigung -
• Mängelbeseitigung Schornsteine und Feuerungsanlagen
• Schriftführung bei Submissionen
• Mitwirkung an der Ausbildung von Auszubildenden
Um hier den Arbeitsanfall weiterhin zu bewältigen, muss grundsätzlich dauerhaft eine Ausstattung mit weiteren Personalkapazitäten erreicht werden. Hierbei wurde bereits die Bearbeitung der laufenden Vorgänge priorisiert und der tatsächliche Fehlbedarf für die Bearbeitung der laufenden Fälle inkl. Rückstände (insgesamt 1,25 VZS) durch vorhandene Stellenkapazitäten auf 0,7 VZS reduziert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 521 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 52111 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja: |
