Drucksache - DrS/2023/233
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ff. des FD 51.20; hier: Stellenmehrbedarf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Personalrat; Gleichstellungsbeauftragte; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Verfasser 1:
- Herr Heinze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB/FD: | FB V / FD 51.20 |
Anzahl: | 0,5 VZS |
Bezeichnung | TuR-Rechnungsstelle |
Bes.-Gr./E-Gr. | E-Gr. 6 |
Refinanzierung: | Keine |
Teilplan: | 3634 |
Produkt: | 36343 |
Kosten p.a.: | 29.000 € |
Stellenplan-Nr.: | 0.36340.0005.1 |
Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.): | / |
Erläuterungen:
Zum 01.05.2023 wurde die Bearbeitung der Leistungen für seelisch behinderte und von einer solchen Behinderung bedrohte Minderjährige nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) organisatorisch in den Fachdienst 51.20 –Eingliederungshilfe für Minderjährige- verlagert. Die dortigen Stellenbedarfe wurden durch entsprechende Mitnahme von Stellenanteilen aus den Fachdiensten 51.33 –Allgemeiner Sozialer Dienst- und 51.30 –Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe- bedient. Als Grundlage dienten die Fallzahlen aus dem Jahreswechsel 2023/2024.
Davon unabhängig erfolgte im Bereich des FD 51.30 und im FD 51.20, sofern Leistungen nach § 35a SGB VIII bearbeitet werden, eine Stellenbemessung in der Sachbearbeitung durch die Firma consens.
Im Ergebnis der Stellenbemessung wurde ein Bedarf von insgesamt 1,25 VZÄ festgestellt, was einem Mehrbedarf von 0,5 VZÄ ab dem Jahr 2024 entspricht.
Bei insgesamt ca. 400 monatlich abzurechnenden Maßnahmen handelt es bei ca. 300 Maßnahmen um Schulbegleitungen. Diese sind im Aufwand, im Vergleich zu anderen Maßnahmen, regelhaft am aufwendigsten und in der Anzahl zudem stetig steigend. So wurde im Rahmen der organisatorischen Planung von einer Anzahl von ca. 220 Schulbegleitungen ausgegangen. Die Erforderlichkeit der bemessenen 0,5 VZS ist daher aus der täglichen Praxis heraus auch plausibel und dringend erforderlich. Eine Nichtaufnahme in den Stellenplan 2024 würde zwangsläufig zum Auflaufen von Rückständen in der Rechnungsbearbeitung, insbesondere in Urlaubs- und Krankheitszeiten, führen und einen Ausgleich der abgerechneten Jugendhilfeleistungen im Rahmen der im Geschäftsverkehr üblichen Zahlungsfristen vereiteln. Diese nur stark verzögerten Zahlungen würden entsprechende offene Posten bei den Leistungsanbietern verursachen und würde die Kooperation zwischen öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern belasten. Der Zahlbarmachung von Forderungen gegen den öffentlichen Jugendhilfeträger muss, auch zur Sicherstellung des wirtschaftlichen Überlebens der freien Jugendhilfeträger, laufend und verlässlich sichergestellt sein.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
