Drucksache - DrS/2023/230
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ff. des FD 51.33; hier: Wegfall kw-Vermerk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro FB II und III
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Personalrat; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Frau Thomsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB/FD: | FB V / FD 51.33 ASD |
Anzahl: | 2,0 VZS |
Bezeichnung | Springerstellen sozialpädagogische Fachkräfte |
Bes.-Gr./E-Gr. | S 14 |
Refinanzierung: | Über Konnexitätsmittel vom Land (500.000 €) |
Teilplan: | 3633 |
Produkt: | 36331 |
Kosten p.a.: | 160.200,- € |
Stellenplan-Nr.: | 0.36330.0071.1 |
Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.): | Die Stellen wurden im Haushalt 2019 (DrS/2019/327) befristet bis zum 31.12.2023 eingestellt. Die Befristung soll nun entfallen. |
Erläuterungen:
Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wurden durch den Kreistag befristet für vier Jahre 2,0 VZS als Springerstellen für sozialpädagogische Fachkräfte genehmigt. Seiner Zeit wurde der Ansatz der Befristung gewählt, um den Erfolg der Maßnahme vor einer Verstetigung besser beurteilen zu können.
Zum Abschluss der ursprünglichen Befristung von vier Jahren sollten die Auswirkungen evaluiert werden. Die Maßnahme hat sich vor dem ursprünglichen Ansatz leider nicht bewährt, da aufgrund des bestehenden akuten Fachkräftemangels unter den sozialpädagogischen Fachkräften im Bereich der Sozialen Arbeit insbesondere der Sozialen Dienste des Jugendamtes die Springer-Stellen in der Praxis praktisch nicht dauerhaft zu besetzen waren und weiterhin eine erhebliche Fluktuation gegeben ist. Aufgrund des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird die Rekrutierung neuer geeigneter Mitarbeiter*innen auf dem Arbeitsmarkt ohnehin zunehmend erschwert. Hierdurch sind die sozialpädagogischen Fachkräfte im ASD durch Vertretungssituationen und entsprechende zusätzliche Fallübernahmen in besonderer Weise belastet. Dies wiederum führt zu einer Unzufriedenheit bzw. Überlastung und in der Folge zu weiteren Personalabgängen und gilt natürlich nochmals deutlich stärker für die dauerhafte Besetzung von Springerstellen, die eine deutlich höhere Flexibilität von den Stelleninhaber*innen erfordern. Eine dauerhafte Entlastung durch den Einsatz von Springer*innen hat dementsprechend leider nicht zum Erfolg geführt, da die Stellen nicht dauerhaft besetzt werden konnten.
Zum Zeitpunkt der Einrichtung der Stellen war die Struktur des ASD in mehrere Regionen in drei Fachdiensten gegliedert. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Neustrukturierung des ASD mit vier nahezu gleich großen Fachgebieten in einem Fachdienst, konnte die Aufbaustruktur endlich deutlich klarer abgebildet werden, sodass innerhalb des FD in den einzelnen Standorten bei akuten Unterstützungsbedarfen mehr Flexibilität im Personaleinsatz gegeben ist.
Strukturell konnte die Situation also verbessert werden, sodass nun auftretende Mehraufwände durch die Reform des SGB VIII durch die vorhandenen Stellen aufgefangen werden sollen, in dem diese Springerstellen dauerhaft im ASD verortet werden, sodass sich die Situation durch die angesichts der Gesetzesreform auftretenden Mehraufwände zumindest nicht weiter verschärft. Oberstes Ziel muss es sein, den ASD weiter zu stabilisieren, zu stärken und den eingeschlagenen positiven Weg weiter fortzusetzen. Es ist seitens der Verwaltung daher beabsichtigt, die derzeit befristeten 2,0 VZS zu entfristen und auf die vier Fachgebiete dauerhaft aufzuteilen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Kreise bei der Umsetzung der SGB VIII-Reform mit entsprechenden finanziellen Mitteln. Vor dem Hintergrund, dass die 2,0 VZS einen Teil der zusätzlichen Aufgaben aus der SGB VIII-Reform auffangen, ist vorgesehen, diese vollständig durch die entsprechenden Konnexitätsmittel des Landes Schleswig-Holstein zu refinanzieren.
In den kommenden Jahren ist dann eine dauerhafte große Stellenbemessung des gesamten Systems erforderlich und geplant, um alle Stellenbedarfe zu analysieren, wenn die genauen Folgen der Gesetzesreform in den Umsetzungsstufen in der Praxis belastbar eingeschätzt werden können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
