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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Umwandlung der Stellen 1.22100.0035.1, 1.22100.0046.1 und 1.22100.0047.1 in den Stellenplan 2024.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

FB/FD:

FB V / FD 51.10/40.00

Anzahl:

3,0 VZS

Bezeichnung

Pädagogische Hilfskräfte an den Förderzentren GE

Bes.-Gr./E-Gr.

S 4 TVöD-SuE

Refinanzierung:

Teilweise durch Kosteneinsparung

Teilplan:

221

Produkt:

2211100, 2212100 und 2213100

Kosten p.a.:

200.700,-

Stellenplan-Nr.:

1.22100.0035.1, 1.22100.0046.1  und 1.22100.0047.1

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

/

 

Erläuterungen:

An den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ist vorgesehen, jeweils eine weitere Stelle mit 39 Wochenstunden (Vollzeit, S 4 TVöD-SuE) von Stellen des Freiwilligen Sozialen Jahres in Stellen für pädagogische Hilfskräfte umzuwandeln.

 

In den vergangenen Jahren sind auf diesem Wege bereits insgesamt neun Stellen für pädagogische Hilfskräfte an den drei Förderzentren entstanden bzw. umgewandelt worden. Grundlage für die Haushaltsberatungen war die Berichtsvorlage DrS /2019/153. Die Stellen sind jeweils zum Sommer der Jahre 2020, 2021 und 2023 besetzt worden.

 

Je Schule stehen aktuell um die 15 Stellen für BFD/FSJler (Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr) zur Verfügung. In den vergangenen Schuljahren war es bisher immer möglich, je Schule entweder alle Stellen oder den größten Teil zu besetzen, so dass die jungen Menschen morgens die Bustouren des Fahrdienstes begleiten konnten, die Klassen während des Unterrichts unterstützen konnten und anschließend entweder bei den Mittagstouren nach Hause oder der Nachmittagsbetreuung tätig waren. In den Schulzeiten und auch während der Bustouren leisten die Freiwilligendienstler eine enorme Unterstützung für die Schüler*innen. In den letzten Jahren hat es sich jedoch bereits abgezeichnet, dass die Stellen häufig erst sehr spät, mitunter auch erst nach Beginn des neuen Schuljahres, besetzt werden konnten. Dies verschlechtert ebenfalls die Planungssicherheit der Schulen.

 

Die pädagogischen Hilfskräfte übernehmen die Aufgaben der BFD/FSJler inkl. der Bustouren. Diese Kolleg*innen sind kontinuierlich an den Schulen tätig, ohne jährlichen Wechsel.

 

Im Schuljahr 2022/2023 konnte erstmals eine größere Zahl an Stellen nicht besetzt werden. Somit konnte nicht jede Klasse besetzt werden. Die Schulen haben die Rückmeldung gegeben, dass die Untergrenze erreicht ist und es definitiv schwierig wird, alle Aufgaben wahrzunehmen. Mögliche Krankheitsvertretungen sind in der Planung noch nicht berücksichtigt.

 

Für das aktuelle Schuljahr 2023/2024 stellt sich die Situation vergleichbar dar.

 

Von dieser Situation berichten auch alle anderen Einsatzstellen, mit denen die Verwaltung in Verbindung steht. Hier teilweise sogar schon seit einigen Jahren. Die Förderzentren machen erst jetzt mit Verzögerung diese Erfahrungen. Die Corona-Zeit hat vielfach dazu beigetragen, dass Stellen im Inland und bei größeren Einsatzstellen gewählt worden sind.

 

Die Schaffung einer weiteren unbefristeten Stelle (pädagogische Hilfskräfte) je Schule in 2024 ist somit aus Sicht der Schulen und der Verwaltung dringend erforderlich. Es wird je Schule eine FSJ-/BFD-Stelle umgewandelt. Es handelt sich also um eine Umwandlung der Stellen aus dem nebenamtlichen in den hauptamtlichen Stellenplan, um diese mit eigenem Personal dauerhaft besetzen und eine belastbare Aufgabenwahrnehmung sicherstellen zu können.

 

Anmerkung:

 

In Zusammenarbeit mit den Förderzentren wird ein Konzept erarbeitet, um den zukünftigen Personaleinsatz langfristiger zu gestalten.

 

Mit jungen Menschen in den Freiwilligendiensten möchten alle Beteiligten, Schulen und Verwaltung, weiterhin an den Förderzentren zusammenarbeiten, um das gesellschaftliche Engagement, die Persönlichkeitsentwicklung und die berufliche Orientierung zu stärken.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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