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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeaussschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.36390.0017.1 und 0.36390.0022.1 in den Stellenplan 2024.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

FB/FD:

FB V / FD 51.33 ASD

Anzahl:

1,5 VZS

Bezeichnung

ASD-Assistenzen

Bes.-Gr./E-Gr.

E-Gr. 6

Refinanzierung:

Über Konnexitätsmittel vom Land (500.000 €)

Teilplan:

3639

Produkt:

36393

Kosten p.a.:

87.000 €

Stellenplan-Nr.:

0.36390.0017.1

0.36390.0022.1

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

/

 

Erläuterungen:

Der Allgemeine Soziale Dienst des Kreisjugendamtes muss sich immer wieder auf neue Aufgaben in seiner Arbeit einstellen. Zuletzt ist die SGB VIII – Reform im Jahr 2001 in Kraft getreten. Darüber hinaus steigen die Fallzahlen stetig und die Problemlagen der Familien werden immer komplexer.

Die Assistenzkräfte unterstützen die Sozialpädagogischen Fachkräfte bei sämtlichen anfallenden schriftlichen und organisatorischen Aufgaben, die nicht von einer pädagogischen Fachkraft erledigt werden müssen.

Aufgrund des Fachkräftemangels ist der Allgemeine Soziale Dienst zudem gerade dabei zu gucken, welche Aufgaben die Assistenzkräfte noch zusätzlich erledigen können, die nicht in ihrer Arbeitsplatzkartei enthalten sind. Hier fanden bereits die ersten gemeinsamen Gespräche statt. Die pädagogischen Fachkräfte sollen noch weiter entlastet werden. Die Assistenzkräfte haben eine Aufstellung der Aufgaben gemacht, die möglicherweise von ihnen übernommen werden. Hier bedarf es allerdings noch der Abstimmung. Darüber hinaus muss geguckt werden, welche Aufgaben die Kolleg*innen mit einer Schulung oder ähnlichem übernehmen können. Hierzu gibt es mehrere Ideen, die im Moment allerdings nicht umgesetzt werden, da die Kolleg*innen nicht alle in Vollzeit tätig sind oder für langfristige Krankheitsausfälle die Aufgaben mitübernehmen. Aufgrund der Umstrukturierung werden die Aufgabenbereiche des Allgemeinen Dienstes und der Spezialdienste klarer abgegrenzt und es kann eine Erweiterung der Aufgabenbereiche stattfinden. 

Im Jahr 2023 hat im Jugendamt Kreis Segeberg eine Umstrukturierung stattgefunden (Vorlage DrS/2023/062). Die Anzahl der Dienststellen wurden von 6 auf 4 reduziert. Die Fachgebiete haben nun ein ungefähr gleich großes Einzugsgebiet und die Anzahl der Mitarbeitenden ist dem ungefähr gleichen Fallaufkommen angepasst. Gleichzeitig sind die Stunden der Assistenzkräfte unterschiedlich in den Dienststellen verteilt.

Zu der damaligen Stundeneinteilung wurde beispielsweise die 9600-Bereitschaftnummer des Kreisjugendamtes von der Dienststelle Bad Segeberg übernommen. Seit ca. 2 Jahren ist diese Nummer auf alle Dienststellen aufgeteilt, sodass die Berechnung nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht.

Eine Stellenbemessung ist geplant, dazu müssen allerdings zunächst die Dienststellen nach der Umstrukturierung in den Alltag finden und die Aufgaben der Assistenzkräfte müssen angepasst werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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