Drucksache - DrS/2023/221
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ff. des FD Amtsvormundschaften; hier: Stellenmehrbedarf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Finanzen und Finanzcontrolling; Personalrat; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Frau Terschüren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Sachverhalt:
FB/FD: | FD AV |
Anzahl: | 1,0 VZS |
Bezeichnung | Koordinierungsstelle Amtsvormundschaften |
Bes.-Gr./E-Gr. | S 12 |
Refinanzierung: | Landesmittel Konnexität angekündigt |
Teilplan: | 3635 |
Produkt: | 36354 |
Kosten p.a.: | 78.600,-€ |
Stellenplan-Nr.: | 0.36350.0017.1 |
Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.): | / |
Erläuterungen:
Durch die Reform des Vormundschafts- (und Betreuungs-)rechts zum 01. Januar 2023 sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Fam-FG), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und einigen weiteren Gesetzen wichtige Regelungen verändert worden. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung von Amtsvormund*innen im Jugendamt. Es gilt nun vor allem, bei der Auswahl von Vormund*innen die am besten geeignete Person zu finden und den Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft umzusetzen. Zudem sind neue Beteiligungs- und Anhörungsrechte sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von jenen Personen zu beachten, die im Umfeld des Kindes oder Jugendlichen von der Auswahl oder den Entscheidungen einer Vormundin bzw. eines Vormunds betroffen sein können.
Ein wesentliches Ziel der Reform ist neben der Stärkung der Subjektstellung des Mündels der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft.
Um den genannten Verpflichtungen hinreichend nachzukommen, ergibt sich eine Vielzahl von erweiterten Koordinationsaufgaben. Für die Jugendämter ist damit u.a. die gesetzliche Pflicht verbunden, aktiv ehrenamtliche Personen zu akquirieren, zu schulen, zu beraten, zu begleiten und zu beaufsichtigen.
Das Jugendamt hat dem Familiengericht Personen vorzuschlagen, die sich im Einzelfall zur Bestellung als Vormund*in eignen. Dieser Vorschlag ist zu begründen. Insbesondere ist darzulegen, welche Maßnahmen das Jugendamt zur Ermittlung des am besten geeigneten Vormunds unternommen hat.
Die gegenwärtig im Bereich der Amtsvormundschaften tätigen Kolleg*innen haben bereits ausnahmslos seit Wochen die gesetzlich vorgegebene Höchstzahl an zu betreuenden Mündeln überschritten. Die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben kann von dort nicht sichergestellt werden. Auch die Allgemeinen Sozialen Dienste im Kreis Segeberg leiden bereits flächendeckend an einer Überbelastung, so dass eine Ausgliederung der neuen Aufgaben aus dem dortigen Personalbestand nicht gewährleistet werden kann.
Minderbedarfe im gesamten Fachbereich Jugend und Bildung sind derzeit nicht ersichtlich.
Die Finanzierung der Koordinierungsstelle AV erfolgt überdies bis auf weiteres durch Konnexitätsmittel des Landes SH.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
