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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Umsetzung des anliegenden Konzeptes.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die pädagogische Arbeit mit sogenannten Grenzgänger*innen übersteigt die Zeitkapazitäten der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Allgemeinen sozialen Diensten des Jugendamtes um ein Vielfaches.
Um gleichwohl zukünftig eine effiziente Begleitung der Hilfeadressat*innen bestmöglich gewährleisten zu können, wurde in den vergangenen Monaten die Bearbeitung im Rahmen einer projektierten Sonderaufgabe „Koordination Grenzgänger*innen“ erprobt.

 

Sachverhalt:

Jeder junge Mensch hat laut §1 SGB VIII das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Unter dieser Prämisse stehen die unterschiedlichen Hilfen der öffentlichen Jugendhilfe und Institutionen zur Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Familien bereit.

Kinder und Jugendliche, die das im Kreis Segeberg zur Verfügung stehende Hilfe-Setting von ambulanten und stationären Maßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII durchlaufen haben, ohne dass diese zu einer Verbesserung ihrer Lebenswirklichkeit beizutragen vermochten, führen den öffentlichen Träger der Hilfen zur Erziehung nicht nur an seine Grenzen, sondern übersteigen in Teilen auch dessen Möglichkeiten. Das Angebot der maßgeschneiderten Hilfen muss in diesen Fällen dahingehend überdacht werden, dass sich die Hilfen auch den besonders verhaltensoriginellen jungen Menschen und deren Lebenswelten anpassen.

Fallführung und Begleitung müssen sich diesen Kindern- und Jugendlichen stellen können und dabei Unterstützungsleistungen vorhalten, die diesen jungen Menschen Sicherheit vermitteln. Hier braucht es eine Verstärkung zeitlicher Ressourcen für ein modifiziertes Fallverstehen und passgenaue Angebote öffentlicher und freier Jugendhilfe. Denn diese Kinder und Jugendlichen entziehen sich jeglicher Kontrolle, lehnen Führung und übliche Regelwerke ab und überschreiten damit die Möglichkeiten eines klassischen Jugendhilfesettings.

Mit der Einrichtung einer spezialisierten Einheit „Grenzgänger*innen“ wird auf mehreren Ebenen eine Wirkung erzielt:

-         Begleitung und Beratung der Kolleg*innen im Sozialen Dienst und der Eingliederungshilfe Kinder, die in der Bearbeitung von möglichen Grenzgänger*innen-Fällen noch selbst tätig sind
(Bildung eines Teams auf Zeit);

-         Bearbeitung und Begleitung von Grenzgänger*innen-Fällen in eigener Verantwortung, dadurch Entlastung im originär zuständigen Regionalteam;

-         Zusammenarbeit mit der Polizei, Gerichten, Justizvollzugsanstalten sowie der Jugendhilfe im Strafverfahren, dem Sozialpsychiatrischen Dienst und den Kinder-und Jugendpsychiatrien ebenso mit den beteiligten Einrichtungen der freien Jugendhilfe als eine zentrale Ansprechperson;

-         Kooperation mit der sogenannten Clearinggruppe mit einem steten Sitz für den Kreis Segeberg in der Gruppe. (Die Clearinggruppe ist im Land Schleswig-Holstein im Bereich der Grenzgänger*innen seit 2015 wirkkräftig, trifft sich monatlich zur Fallberatung in Grenzgänger*innen- Fällen und initiiert ein Mal im Jahr einen Fachtag);

-         Vernetzung mit Grenzgänger*innen-Einrichtungen der freien Jugendhilfeträger*innen im gesamten Bundesgebiet;

-         Erarbeitung neuer Konzepte, die sich der Lebenswelt der Klientel anpassen und mit dem Landesjugendamt abgestimmt werden müssen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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