Drucksache - DrS/2022/126-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Kompetenzteams Inklusion- Beauftragung nach Interessenbekundung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beteiligt:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Kreisjugendamt beantragt eine jährliche Förderung aus der sog. Richtlinie „Kompetenzteam Inklusion“ für die Jahre 2024 und 2025. Die Interessengemeinschaft der freien Träger Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung gGmbH und Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH wird nach Vorliegen des Förderbescheides mit dem Aufbau und Betrieb des entsprechenden Kompetenzteam Inklusion im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) beauftragt. Die entsprechenden Fördermittel werden mittels Zuwendungsbescheid zur dortigen Verwendung weitergereicht.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Interessengemeinschaft aus den Trägern Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung gGmbH und Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH wird in den Jahren mit dem Aufbau und Betrieb eines Kompetenzteams Inklusion im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) beauftragt.
Sachverhalt:
Für das im Zeitraum vom 29.09.- 25.10.2023 durchgeführte Interessenbekundungsverfahren ging eine Bewerbung ein. Das Konzept und der Wirtschaftsplan der Interessengemeinschaft aus der Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung gGmbH und Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH erfüllt die Anforderungen aus dem Interessenbekundungsverfahren in vollem Umfang. Bei einer maximal zu vergebenen Wertung von 1.000 Punkten erreicht das Angebot der vorgenannten Interessengemeinschaft eine Punktzahl von 810 Punkten, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
- Sozialräumliche Verankerung 40 von 50
- Inklusionskompetenz 90 von 100
- Netzwerkkompetenz 50 von 100
- Fachliche Projektumsetzung
- Maßnahmenkonzeption 160 von 200
- Anfrage- Management 105 von 150
- Kooperation Einrichtungen 80 von 100
- Kooperation Kreisjugendamt 35 von 50
- Wirtschaftlichkeit 250 von 250
Eine Beantragung der Fördermittel beim Land Schleswig- Holstein und einer Weiterreichung an die vorgenannten freien Träger ist sachlich und rechtlich möglich und zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 1.414.355,80 EUR in den Jahren 2024 und 2025 |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3634 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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