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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/126-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Kreisjugendamt beantragt eine jährliche Förderung aus der sog. Richtlinie „Kompetenzteam Inklusion“ für die Jahre 2024 und 2025. Die Interessengemeinschaft der freien Träger Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung gGmbH und Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH wird nach Vorliegen des Förderbescheides mit dem Aufbau und Betrieb des entsprechenden Kompetenzteam Inklusion im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) beauftragt. Die entsprechenden Fördermittel werden mittels Zuwendungsbescheid zur dortigen Verwendung weitergereicht.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Interessengemeinschaft aus den Trägern Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung gGmbH und Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH wird in den Jahren mit dem Aufbau und Betrieb eines Kompetenzteams Inklusion im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) beauftragt.

 

Sachverhalt:

Für das im Zeitraum vom 29.09.- 25.10.2023 durchgeführte Interessenbekundungsverfahren ging eine Bewerbung ein. Das Konzept und der Wirtschaftsplan der Interessengemeinschaft aus der Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung gGmbH und Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH erfüllt die Anforderungen aus dem Interessenbekundungsverfahren in vollem Umfang. Bei einer maximal zu vergebenen Wertung von 1.000 Punkten erreicht das Angebot der vorgenannten Interessengemeinschaft eine Punktzahl von 810 Punkten, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:

 

  1. Sozialräumliche Verankerung  40 von 50
  2. Inklusionskompetenz   90 von 100
  3. Netzwerkkompetenz   50 von 100
  4. Fachliche Projektumsetzung 
    1. Maßnahmenkonzeption  160 von 200
    2. Anfrage- Management  105 von 150
    3. Kooperation Einrichtungen 80 von 100
    4. Kooperation Kreisjugendamt 35 von 50
  5. Wirtschaftlichkeit    250 von 250

 

Eine Beantragung der Fördermittel beim Land Schleswig- Holstein und einer Weiterreichung an die vorgenannten freien Träger ist sachlich und rechtlich möglich und zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

1.414.355,80 EUR in den Jahren 2024 und 2025

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 3634

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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