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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der UNK empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.56100.0011.1 (0,50 VZS) in den Stellenplan 2024.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine 0,5 VZS Ingenieur*in Geothermie/ Grundwasser für den Aufgabenbereich Zulassung und Überwachung von Geothermieanlagen beantragt.

 

Sachverhalt:

 

FB/FD:

FB IV / FD 32.30

 

 

Anzahl:

0,50 VZS

Bezeichnung

Ingenieur*in

Bes.-Gr./E-Gr.

EG 11

Refinanzierung:

 

Teilplan:

561

Produkt:

56111

Kosten p.a.:

41.550 €

Stellenplan-Nr.:

0.56100.0011.1

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

 

 

Erläuterungen:

 

Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine 0,5 VZS Ingenieur*in Geothermie/Grundwasser für den Aufgabenbereich Zulassung und Überwachung von Geothermieanlagen beantragt.

 

Begründung:

Die Anzahl der Erlaubnisse für Erdwärmesonden hat sich im Zeitraum von 2011 bis 2021 von 10 auf 73 erhöht, in 2022 wurden 49 und in 2023 bis zum 15.06.2023 bereits 29 Erlaubnisse für Erdwärmesonden erteilt. Weiterhin hat sich die Komplexität der Antragsbearbeitung in den vergangenen Jahren erhöht.

Aufgrund der absehbar notwendigen Umstellung der Heizungsanlagen von Öl-/Gasnutzung auf erneuerbare Energien (Stichwort Gebäudeenergiegesetz) wird zukünftig noch mit wesentlich mehr Anträgen gerechnet. Neben den genannten Erdwärmesonden wird zukünftig auch eine Wärmeversorgung über Grundwasser-wärmepumpen nachgefragt werden. In den vergangenen Jahren war dies im Kreis Segeberg kein Thema. Für die Grundwasserwärmepumpen gab es in 2022 bereits 13 konkrete Voranfragen, in 2023 bisher 7. 15 davon waren kleinere Grundwasserwärmepumpen für Einzel-/Doppelhäuser, 3 betrafen Mehrfamilienhäuser und 2 Anfragen betreffen größere Anlagen, hier Planungen für ein Wärmenetz in einer Gemeinde sowie für die Versorgung eines Freizeitbades. Die Beratungsleistung und die Antragsbearbeitung für derartige Vorhaben sind wesentlich umfangreicher und komplexer.

Derzeit werden viele Wärmepumpen als Luft-Wasser-Wärmepumpen errichtet, da diese verfügbar und kostengünstig sind. Diese werden überwiegend in gut isolierten Neubauten eingebaut. Mittelfristig werden auch viele Bestandsgebäude mit Wärmepumpen ausgestattet werden (müssen), für die der Einsatz von Luftwärmepumpen (wegen der geringeren Leistung) nicht möglich ist. Somit ist zu erwarten, dass der Einbau an Sole-Wasser-Wärmepumpen und an Grundwasserwärmepumpen in naher Zukunft stetig und deutlich steigen wird. Jede dieser geothermischen Wärmepumpen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Ein Stellenmehrbedarf von 0,50 VZS ist nach Abstimmung durch den FD 11.00 Personal und Organisation bestätigt. Die Prozesse zu den Anträgen des Aufgabenbereichs Erdwärmesonden/ Grundwasserwärmepumpen sind außerordentlich umfangreich und komplex und einem hohen Beratungs- und Prüfungsaufwand unterlegen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 561

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 56111

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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