Drucksache - DrS/2023/202
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ff. des FD 50.30; hier: Stellenmehrbedarf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte; Personalrat; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Frau Rohwer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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09.11.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine 0,5 VZS für das Fachgebiet „Verfahrensbetreuung, Rechnungsstelle und Grundsicherung“ im Fachdienst 50.30 beantragt.
Sachverhalt:
FB/FD: | FB III / FD 50.30 |
Anzahl: | 0,5 VZS |
Bezeichnung | SB Grundsicherung |
Bes.-Gr./E-Gr. | E-Gr. 9a |
Refinanzierung: | / |
Teilplan: | 3113 |
Produkt: | 31137 |
Kosten p.a.: | 35.350 € |
Stellenplan-Nr.: | 0.31130.0002.1 |
Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.): | / |
Erläuterungen:
Der Bereich der Grundsicherung im Fachgebiet „Verfahrensbetreuung, Rechnungsstelle und Grundsicherung“ im Fachdienst 50.30 ist in seiner Zusammensetzung seit 01.01.2020 tätig. Im Rahmen der Stellenbemessung, u. a. wegen steigender Fallzahlen und einer dauernden Überlastungssituation in diesem Bereich, wurde eine Vielzahl an Prozessen aufgenommen und optimiert. Trotz Optimierung der Prozesse wurde deutlich, dass die gesetzlichen Aufgaben nicht mit dem bestehenden Personalstamm erfüllt werden können, sodass der Bereich bereits seit September 2022 durch befristete Stundenerhöhungen aufgestockt wird.
Die Aufgaben der existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) für Personen, die in einer besonderen Wohnform leben, wurden ab 01.01.2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt. Diese Aufgaben gab es vorher nicht. Zunächst wurde für den Start der Personalbedarf geschätzt und mit 2,25 VZS in den Stellenplan aufgenommen. Dies hat sich mittlerweile als nicht ausreichend herausgestellt, so dass zunächst eine 0,5 VZS zusätzlich durch befristete Stundenerhöhungen besetzt wurde. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen wurde eine Personalbedarfsbemessung durch den Fachdienst 11.00 veranlasst, da die Aufgaben und Zeitanteile sowie die Fallentwicklung nach drei Jahren nunmehr verlässlich eingeschätzt werden konnten.
Im Ergebnis sind bei der Stellenbemessung zusätzliche mindestens 0,5 Stellenanteile verifiziert worden. Die Aufgaben der Existenzsicherung, die immer zeitnah bearbeitet werden müssen, weil die betroffenen Menschen ansonsten ihre Lebensunterhaltungskosten (z. B. Unterkunftskosten und persönliche Bedarfe) in den besonderen Wohnformen nicht decken können, sind nicht mehr dauerhaft aus dem vorhandenen Personal aufzufangen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
